Ein Wertpapierdepot im Versicherungsmantel verbessert die steuerliche Behandlung des Vermögens und erleichtert die Weitergabe an die nächste Generation.
Wenn ich Mandanten erkläre, dass ihr Depot in eine Versicherung wandern soll, kommt oft ein skeptischer Blick. Versicherungen braucht man doch nur für einen Schaden: Feuer im Haus, Beule im Auto. Das stimmt häufig, aber eben nicht immer.
Versicherungen können auch eine ganz andere Rolle spielen als gedacht. Nicht zur Risikoabsicherung, sondern als Versicherungsmantel für ein Wertpapierdepot. Denn ein Depot lässt sich nicht nur bei einer Bank führen, sondern auch im Rahmen einer Lebensversicherung. Das klingt zunächst ungewohnt. Im Depot selbst ändert sich dabei auch wenig, wohl aber die rechtliche und steuerliche Behandlung des Vermögens.
Gewohntes Depot, neuer Rahmen

Im Wertpapierdepot wird weiterhin am Kapitalmarkt investiert, in Fonds oder durch eine professionelle Vermögensverwaltung. Der Anleger entscheidet weiterhin die Anlagestrategie, die Versicherung bildet den rechtlichen Rahmen. Das Wertpapierdepot wird dabei getrennt vom übrigen Vermögen des Versicherers geführt, das bedeutet: der Anleger hat immer einen direkten Anspruch auf das Depot und die enthaltenen Wertpapiere.
Steuern sparen im laufenden Betrieb
Hier wirken die ersten interessanten Unterschiede. Gewinne, Ausschüttungen usw. innerhalb des Vertrages werden nicht besteuert, Umschichtungen lösen keine Abgeltungsteuer aus, auch die Vorabpauschale entfällt. Jeder Anleger weiß, wenn er in einem Bankdepot Gewinne realisiert, wird Abgeltungsteuer fällig. Beim Bankdepot im Versicherungsrahmen läuft das steuerfrei durch und das Kapital arbeitet ungekürzt weiter. Über viele Jahre wird das zum verstärkten Zinseszinseffekt. Eine Steuerpflicht entsteht erst bei Entnahme, was jederzeit möglich ist.
Diese Steuerstundung ist schön und gut. Der eigentliche Hebel entsteht aber erst in Kombination mit der steuerfreien Auszahlung im Erbfall, dazu gleich mehr.
Erben und Schenken für die nächste Generation
- Man kann festlegen, wer im Erbfall das Vermögen erhalten soll, ähnlich einem Vermächtnis im Testament. Der Unterschied: Die Auszahlung erfolgt direkt an die benannte Person, ohne Wartezeit, ohne Erbstreitigkeiten, ohne dass andere Erben zustimmen müssen. Und Änderungen lassen sich unkompliziert vornehmen.
- Noch entscheidender ist die Steuerseite. Bei einem normalen Depot greift der Fiskus immer zu, denn die aufgelaufenen Gewinne müssen auch im Erbfall versteuert werden. Bei einem Depot im Versicherungsrahmen nicht. Die vielleicht über Jahrzehnte gewachsenen Gewinne gehen im Erbfall abgeltungsteuerfrei auf Kinder, Enkel oder andere Personen über. Die Steuerstundung wird dann zur echten Steuerfreiheit.
- Möglich ist auch die Übertragung zu Lebzeiten. Großeltern können den Vertrag zum Beispiel an Enkel verschenken und sich dabei ein Mitspracherecht vorbehalten, wofür das Vermögen verwendet werden darf. Mit dem Tod der Schenker entfällt dieses Kontrollrecht und das Vermögen wird, wie im Erbfall, abgeltungsteuerfrei ausgezahlt.
Den Versicherungsrahmen fürs Depot gibt es seit Jahrzehnten. Was lange vor allem im Private Banking eingesetzt wurde, ist mittlerweile auch bei Vermögensverwaltern, die ihre Kunden bei Nachfolgethemen begleiten, ein immer häufiger genutztes Instrument.

Stefan Brähler ist Certified Foundation and Estate Planner (CFEP®) und Testamentsvollstrecker. Als Geschäftsführer der Confidema GmbH ist er seit 20 Jahren auf Ruhestands- und Nachfolgeplanung, Vermögensstrukturierung und Investmentpolicen für vermögende Familien spezialisiert