Sind Fremdwährungskonten eine Steuerfalle?

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16. Dezember 2024

Sind Fremdwährungskonten eine Steuerfalle?

Wer bislang Einkünfte aus Fremdwährungskonten verschwiegen hat, könnte ab 2025 ein Problem bekommen. Dann müssen Banken auf Erträge aus Fremdwährungskonten die Abgeltungssteuer abführen. Wie Betroffene reagieren können.

Fremdwährungskonten sind durchaus keine Seltenheit bei den Anlegern. „Laut Bundesbank-Schätzung gibt es rund 30 Millionen Wertpapierdepots hierzulande. Geht man davon aus, dass nur fünf Prozent davon Fremdwährungskonten haben, was durchaus realistisch ist, wäre das mehr als eine Million“, informiert Rolf Müller von der fintegra GmbH Steuerberatungsgesellschaft in Nürnberg.

Währungen

Gründe, ein Fremdwährungskonto zu haben, gibt es tatsächlich reichlich. „Das reicht von attraktiveren Zinsen, die es in einer Fremdwährung gibt, über die Diversifikation des Portfolios gegenüber dem Euro bis hin zur Einsparung von Kosten, wenn jemand in einem anderen Währungsraum Geld anlegt“, erklärt Stefanie Dyballa von der KSW Vermögensverwaltung in Nürnberg.

Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 19. Mai 2022 dürfte deshalb für viele Anleger von Bedeutung sein. Davor mussten sich Besitzer solcher Konten über die steuerliche Behandlung der dort angefallenen Währungsgewinne nämlich keine großen Gedanken machen. „Bei den angefallenen Zinsen wurde die Abgeltungssteuer von den Banken direkt an den Fiskus abgeführt, Erträge aus Fremdwährungen aber fielen unter die Spekulationseinkünfte und waren damit nach einem Jahr steuerfrei, wobei Verluste folglich auch nicht steuerlich geltend gemacht werden konnten“, erklärt Müller.

Finanzamt wird Fragen stellen

Doch mit dem genannten Schreiben hat sich das geändert. Demnach fallen Einkünfte aus verzinsten Fremdwährungskonten nun nicht mehr unter die Spekulations- sondern unter die Kapitaleinkünfte. „Das bedeutet, dass auf realisierte Währungsgewinne in solchen Konten jetzt die Abgeltungssteuer anfällt“, erklärt Dyballa. Die Crux an der Sache: Banken müssen die Abgeltungssteuer auf Währungsgewinne erst ab 1. Januar 2025 an den Fiskus abführen, wobei einige Kreditinstitute auch schon in diesem Jahr damit begonnen haben.

Für Anlegerinnen oder Anleger, die in den vergangenen Jahren Fremdwährungseinkünfte verschwiegen haben, kann dies Folgen haben. „Das Finanzamt kann so nachvollziehen, wer Währungskonten hat und dies nachverfolgen“, sagt Dyballa. Was also können Anleger tun? „Zunächst einmal sollte man sich anschauen, welche Art von Währungskonto man besitzt“, rät Müller.

Auf das Konto kommt es an

Erträge aus unverzinsten Währungskonten fallen weiter unter die Spekulationsgewinne, hier ändert sich nichts. Anders sieht es bei verzinsten Währungskonten ohne Zahlungsfunktion, also zum Beispiel Termingeldanlagen, aus. Hier kommt die neue Regelung zum Tragen, das heißt, Währungsgewinne müssen nun versteuert werden.

„Wer bei einem solchen Konto in der Vergangenheit Währungsgewinne nicht angegeben hat, dem droht nun die Nachverfolgung durch die Steuerbehörde“, sagt Dyballa. „In diesem Fall muss man sich überlegen, ob man dem Fiskus zuvorkommt und eine Selbstanzeige stellt, um sich vor negativen Folgen zu schützen.“ Das heißt, die nicht angegebenen Währungsgewinne würden dann nachversteuert werden.  

Spekulations- oder Kapitaleinkünfte?

Kompliziert und unklar wird es bei der dritten Variante, die zugleich am häufigsten auftritt: den Zahlungsverkehrskonten. „Solche Konten sind gedacht, um Zahlungen zu tätigen, also vergleichbar einem Girokonto“, sagt Müller. Hier besteht die Unklarheit darin, ob die Erträge bei einem Zahlungskonto, wenn es verzinst ist, unter die Spekulations- oder unter die Kapitaleinkünfte fallen.

Zwar kann die Bank die Erträge als Kapitaleinkünfte einstufen. „Für den Anleger bleibt aber ein Interpretationsspielraum und er kann diesen unabhängig von der Einstufung durch die Bank für sich nutzen“, erklärt Müller. „Ob nun aber im Einzelfall die Einstufung nach Kapitalerträgen oder Spekulationsgewinnen vorteilhafter ist, ist schwer zu sagen. Hier sollten Anleger besser einen Steuerberater zu Rate ziehen.“

Kontoauflösung löst das Problem nicht

Grundsätzlich gibt es noch eine weitere Möglichkeit: So wird häufig geraten, Fremdwährungskonten einfach aufzulösen. „Natürlich wird damit aber nicht das Problem für die Vergangenheit beseitigt. Allenfalls die Wahrscheinlichkeit der Nachverfolgung durch das Finanzamt würde etwas sinken“, sagt Müller. Auf jeden Fall aber sollten Besitzer von Währungskonten jetzt aktiv werden, die Einkünfte der Vergangenheit von einem Experten aufarbeiten lassen und dann – je nachdem – Selbstanzeige stellen.