Berlin, 17. Februar 2026 – Deutschland hat bis 2035 ein zusätzliches Erwerbspersonenpotenzial von bis zu 2,4 Millionen Menschen, vor allem in den Altersgruppen 60–64 sowie 65–69 Jahre. Um dieses Potenzial bestmöglich zu erschließen, sollte der Gesetzgeber die immer noch bestehenden rechtlichen Hemmnisse beim Übergang in den Ruhestand beseitigen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Felipe Temming (Universität Hannover) im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA).
Demografie trifft Fachkräftemangel
Der demografische Wandel verschärft die Lage am Arbeitsmarkt: Die Zahl der Rentenbezieher wächst deutlich schneller als die Zahl der Erwerbstätigen und auch die Rentenbezugsdauer steigt. Gleichzeitig klagen viele Unternehmen über Fachkräftemangel. Viele ältere Beschäftigte wiederum würden gerne länger arbeiten – aber nicht zwingend in Vollzeit und nicht unter starren Rahmenbedingungen.
„Wir dürfen uns das Arbeits- und Erfahrungswissen der Über-60-Jährigen nicht entgehen lassen“, sagt Peter Schwark, Sprecher des DIA. „Wenn wir flexible, rechtssichere Übergänge ermöglichen, gewinnen Beschäftigte, Unternehmen und die Rentenversicherung gleichermaßen.“
Die Studie identifiziert gleich mehrere regulatorische Hemmnisse für einen flexibleren Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.
„Altersguillotine“: Starre Altersgrenzen als Bremse
Nach geltendem Rentenrecht enden viele Arbeitsverhältnisse automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Ein Aufschieben des Renteneintritts ist zwar rechtlich grundsätzlich möglich, erfordert jedoch eine aktive Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und bietet keinen verlässlichen Bestandsschutz. Damit wirkt die Regelaltersgrenze stark negativ auf die Beschäftigungschancen Älterer.
Seit der Umsetzung des zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind zudem sogenannte Lebensarbeitszeit- oder Wertguthabenkonten nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr nutzbar. Die Wertguthaben werden sozialversicherungsrechtlich wie ein „Störfall“ behandelt und zwangsaufgelöst, was zu einer sofortigen Versteuerung und Verbeitragung führt – selbst wenn beide Seiten eine Weiterarbeit und späteren Renteneintritt vereinbart haben.
Kritisch sieht die Studie auch das steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigte Blockmodell der Altersteilzeit, das weiterhin großen Anklang bei Unternehmen in Deutschland findet. Allerdings ist es nicht mehr zeitgemäß. Denn dieses Modell wurde in einer anderen demografischen Situation eingeführt, als Berufseinsteiger kaum Stellen fanden und der Arbeitsmarkt „entlastet“ werden sollte. Nun fördert es faktisch einen vorgezogenen Ausstieg aus dem Erwerbsleben – obwohl angesichts des Fachkräftemangels längere Erwerbsbeteiligung volkswirtschaftlich sinnvoll und von vielen Beteiligten gewünscht wäre.
„Die Fixierung auf eine starre Altersgrenze in arbeitsrechtlichen Vereinbarungen passt nicht mehr zu einer Gesellschaft, in der Lebensläufe vielfältiger werden und Menschen unterschiedlich lange leistungsfähig bleiben“, sagt Prof. Dr. Felipe Temming. „Nicht nur im Sozialversicherungsrecht, sondern auch im Arbeitsrecht sind rechtssichere und vor allem flexiblere Lösungen als bislang erforderlich, damit sich Erwerbstätigkeit und Rentenbezug besser überlappen können.“
Vier Forderungen des DIA an die Politik
Das DIA fordert mit Bezug auf die gutachterliche Stellungnahme:
- Starre Regelaltersgrenzen im Arbeitsrecht auflösen: Altersgrenzen im Arbeitsrecht sind so zu flexibilisieren, dass Arbeitsverhältnisse nicht automatisch enden, sondern nur auf Wunsch der Beschäftigten oder bei betrieblichen Erfordernissen.
- Alternative Beendigungsmöglichkeiten für Arbeitgeber schaffen: Arbeitgeber brauchen rechtlich sichere Möglichkeiten, ein Arbeitsverhältnis nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne hohe Abfindungen beenden zu können. Eine entsprechende Anpassung des Kündigungsschutzgesetzes sollte geprüft werden.
- Lebensarbeitszeitkonten auch nach der Regelaltersgrenze öffnen: Eine explizite gesetzliche Regelung in §7c SGB IV ist erforderlich, damit angesparte Zeitguthaben für Teilzeit- oder Freistellungsphasen auch nach der Regelaltersgrenze genutzt werden können.
- Altersteilzeit neu denken: Die Privilegierung des Blockmodells sollte beendet werden zugunsten echter gleitender Übergänge und längerer Erwerbsbeteiligung Älterer.
„Die Debatte über längeres Arbeiten darf nicht auf Schlagworte wie ‚Rente mit 70‘ verengt werden“, so Schwark. „Es geht nicht um Zwang, sondern um echte Wahlfreiheit – und um einen Rechtsrahmen, der individuell flexible und bedarfsgerechte Lösungen ermöglicht.“
Service & Download
Die vollständige gutachterliche Stellungnahme „Zu flexiblen Übergängen vom Erwerbsleben in die Rentenphase“ steht hier zum Download bereit.
Pressekontakt
Dr. Peter Schwark, Sprecher des DIA
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