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    Presse

    Pressemeldungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge

    11.4.2024 Drucken

    Kapitaldeckung: Wo Deutschland lernen kann

    Jüngste DIA-Studie stellt vergleichende Untersuchung zu den Alterssicherungssystemen in sechs europäischen Ländern an / besonderer Blick auf Rentenbausteine mit Kapitaldeckung

    Kapitalgedeckte Vorsorgeformen für die Alterssicherung brauchen ab ihrer Einführung durch öffentliche oder private Träger eine umfassende und transparente Begleitung, die deren Vorteile, aber auch potenzielle Risiken wie zum Beispiel schwankende Renten deutlich aufzeigt. Zudem sollten umlagefinanzierte und kapitalgedeckte Renten zusammen ein Gesamtniveau erreichen, bei dem kleinere Schwankungen nicht zu zwingenden Einschränkungen bei den Rentnern führen. Klare gesetzliche Vorgaben für die Anbieter kapitalgedeckter Altersvorsorge müssen Arbeitnehmer und Rentner schützen. Diese drei Voraussetzungen sind Teil eines idealtypischen Szenarios für regulierte Rentensysteme mit Fonds, das die jüngste Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) entwirft. Im Auftrag des DIA untersuchte das Hamburger Institut für Wirtschaft und Gesellschaft (IWG) die Altersvorsorgesysteme in sechs europäischen Staaten. Besonderer Schwerpunkt dabei: Welchen Platz nehmen kapitalgedeckte Bausteine in diesen Systemen ein und wie harmonieren diese mit den umlagefinanzierten Renten?

    Einbindung der Sozialpartner und kollektiver Lernprozess

    Aufbauend auf die Erfahrungen der untersuchten Länder leiteten die Autoren weitere Schlussfolgerungen ab. So fördert eine konsensorientierte Beteiligung der Sozialpartner und ein historisch weit zurückreichender kollektiver Lernprozess die Hinwendung zur Kapitaldeckung in der Altersvorsorge. Kollektive Systeme mindern wiederum Härten für den Einzelnen. Außerdem machten die Autoren die Beobachtung, dass obligatorische Teilhabe der gesamten Erwerbsbevölkerung die Altersabsicherung geringverdienender Arbeitnehmer verbessert. Diese Gruppe verzichtet am ehesten auf eine zusätzliche finanzielle Belastung für eine ergänzende Vorsorge, ist aber besonders von Altersarmut bedroht.

    Steckbriefe von sechs Alterssicherungssystemen

    Anhand von ausführlichen Steckbriefen der einzelnen Altersvorsorgesysteme und auf der Grundlage von leitfadengestützten Interviews mit Experten aus den untersuchten Ländern zeigt die Studie ein Set von sozio-ökonomischen Kriterien auf, die maßgeblichen Einfluss auf die Alterssicherung haben. Dazu gehören kulturelle Faktoren wie Erfahrungen mit Kapitalanlagen und Risikobereitschaft, gesellschaftspolitische wie sozialer Ausgleich und Umfang bisheriger Veränderungen, aber auch Merkmale der Ausgestaltung der Altersicherung (Freiwilligkeit, Rolle staatlicher Anbieter, Art und Umfang der Risikoübernahme). Anhand dieser Kriterien vergleichen die Autoren die Systeme der einzelnen Länder und leiten daraus auch Veränderungspotentiale ab.

    Ein wesentliches Unterscheidungskriterium sehen die Studienautoren in der Aufteilung zwischen staatlicher solidarischer Vorsorge, die vor allem durch Umlagesysteme gesichert wird, und privatwirtschaftlicher Versorgung im Wege der Kapitaldeckung. Danach tendieren Deutschland und Frankreich klar zu einer Priorisierung öffentlicher Altersversorgung. Schweden zeigt eine stärkere Orientierung hin zu einem Mischmodell, in dem eine verpflichtende private Vorsorge stärker zum Tragen kommt. Dabei achtet der Staat allerdings weiterhin durch gesetzliche Flankierung und soziale Ansprüche darauf, dass es wenig Altersarmut gibt.

    Auch die Niederlande setzt vermehrt auf Formen obligatorischer privatwirtschaftlicher Vorsorge. Dabei wurde ein radikaler Schritt umgesetzt. Die staatliche Leistung stellt nur noch einen Minimalanspruch für jeden im Land Wohnenden dar. Die betriebliche Altersversorgung wurde obligatorisch. In der Folge liegt der Schwerpunkt der Altersleistungen in diesem Segment.

    Blick über die Grenzen ist lehrreich

    Die Schweiz stellt eine Art Hybrid dar. Durch die solidarische Finanzierung der gesetzlichen Leistungen ohne Beitragsbemessungsgrenze wird ein starkes soziales Zeichen gesetzt. Das Schweizer System weist zugleich vermehrt Elemente einer verpflichtenden privaten Vorsorge auf. Die Regelungen in der betrieblichen Altersversorgung gereichen aber vor allem den Besserverdienern zum Vorteil.

    „Ob Generationenkapital, Aktienrente, Altersvorsorgedepot oder eine revitalisierte Riester-Rente – die deutsche Politik beschäftigt sich derzeit mit verschiedenen Formen kapitalgedeckter Altersvorsorge. Da lohnt es sich, auch mal einen Blick über die Grenzen zu werfen. Von Schweden oder den Niederlanden ließe sich einiges lernen“, erklärt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.


    Die komplette Studie finden Sie hier. Sie enthält ausführliche Steckbriefe zu den Alterssicherungssystemen in Deutschland, Frankreich, in den Niederlanden, in Schweden, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich. Neben dem Vergleich anhand eines 15 Kriterien umfassenden Katalogs wertet die Studie weitere volkswirtschaftliche Kennziffern zur Demografie und zu den Sozialsystemen aus.

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