Kinder sind nicht nur ein zentraler Bestandteil des Lebens ihrer Eltern, sondern sorgen auch für höhere Renten.
Kinder sind für ihre Mütter nicht nur lieb und teuer, sie zahlen sich sogar aus, zumindest mit Blick auf den Ruhestand. Die Rentenversicherung honoriert die gesellschaftliche Leistung von Eltern durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Das führt für viele Mütter – und auch für einige Väter – zu spürbaren Rentensteigerungen. Besonders die Erziehung jüngerer Kinder macht sich bemerkbar.
Laut dem Rentenversicherungsbericht 2024 profitieren über 10,2 Millionen Frauen von der Anrechnung der Kindererziehungszeiten. Sie steigern die monatlichen Altersbezüge im Durchschnitt um 177 Euro. In den alten Bundesländern sind es 179 Euro, in den neuen Ländern 170 Euro. Damit werden durchschnittlich 4,8 Entgeltpunkte für Mütter in den alten Ländern und 4,5 Entgeltpunkte für Mütter in den neuen Ländern gutgeschrieben. Die Höhe der Rentenzuschläge hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab. Vor 1992 geborene Kinder gehen mit 2,5 Entgeltpunkten pro Kind in die Rentenbiografie ein. Für nach 1991 geborene Kinder schreibt die Rentenversicherung drei Entgeltpunkte gut.
Jüngere Kinder erhöhen die Rentenansprüche stärker
Die höhere Gewichtung jüngeren Nachwuchses hängt mit der Reform der Kindererziehungszeiten zusammen. Während die ersten drei Lebensjahre eines nach 1991 geborenen Kindes mit jeweils einem Entgeltpunkt pro Jahr angerechnet werden, sind es für ältere Kinder nur 2,5 Punkte insgesamt. Eltern können während der Erziehungszeit weiterhin arbeiten und so zusätzliche Rentenansprüche erwerben.
Für Mütter von zwei vor 1992 geborenen Kindern reicht die Anrechnung der Kindererziehungszeiten inzwischen sogar aus, um die Mindestvoraussetzung für die gesetzliche Rente zu erfüllen. Fünf Beitragsjahre sind dafür notwendig, was durch die entsprechende Gutschrift von Kindererziehungszeiten erreicht wird.
Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten hat allerdings auch ihren gesellschaftlichen Preis. Im Jahr 2023 verursachten die Rentenansprüche von Müttern, deren Kinder überwiegend vor 1992 auf die Welt kamen, Ausgaben in Höhe von über 21,7 Milliarden Euro. Das berichtet das Onlineportal der Deutschen Rentenversicherung (DRV), ihre-vorsorge.de in einem Beitrag.