Immobilien sind ein sehr emotionales Thema

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17. September 2025

Immobilien sind ein sehr emotionales Thema

Gerade beim Vererben von Immobilien kommt es immer wieder zu Streit in der Familie. Wie sich das am besten vermeiden lässt und was man tun kann, wenn es doch passiert, erläutert Michael Thaler von der TOP Vermögen AG im Gespräch.

Warum kommt es gerade bei Immobilien so häufig zu Auseinandersetzungen in der Familie?

Vor allem, wenn es sich um eine selbst genutzte Immobilie handelt, ist diese oft stark mit Emotionen besetzt. Die einen Erben wollen sie verkaufen, die anderen einziehen oder vermieten. Das sorgt für viel Konfliktpotenzial – besonders dann, wenn der Erblasser keine Vorkehrungen getroffen hat.

Wie sehen solche Vorkehrungen aus?

Neben Schenkungen zu Lebzeiten oder einer vorzeitigen Veräußerung an die Erben gibt es die Möglichkeit, die Immobilie in eine Familiengesellschaft oder eine Familienstiftung einzubringen.

Für wen eignet sich eine Familiengesellschaft, welche Vorteile bringt das?

Die Gründung einer Gesellschaft eignet sich insbesondere für größere Immobilienvermögen. Dabei werden eine oder mehrere Immobilien in das Vermögen einer eigens dafür gegründeten Gesellschaft überführt, deren Gesellschafter die Familienmitglieder sind. Ein interessantes Modell ist etwa die Kommanditgesellschaft, bei der die Entscheidungsgewalt beim Erblasser bleibt, die Erben jedoch z.  B. Mieteinnahmen erhalten. So kann eine Familie ihr Immobilienvermögen steuerlich vorteilhaft gestalten, langfristig sichern und die Nachfolge langfristig regeln.

Inwiefern unterscheidet sich die Stiftung davon?

In diesem Fall wird die Stiftung dauerhaft Eigentümerin der Immobilie. Diese Lösung eignet sich ebenfalls nur bei größeren Vermögen und vor allem für Familien, die die Immobilie generationenübergreifend erhalten und steuern möchten. In der Satzung kann der Stifter festlegen, wie die Immobilie genutzt wird und wer von den Erträgen profitiert.

Auch wenn Vorkehrungen getroffen wurden: Was tun, wenn es trotzdem zu Streit kommt?

Eine Möglichkeit ist die Mediation – also die Unterstützung durch einen neutralen Dritten. Diese kann übrigens bereits vom Erblasser angeordnet werden. Ziel ist es, Konflikte auf friedlichem Wege außergerichtlich, einvernehmlich und nachhaltig zu lösen. Der große Vorteil: Es ist meist günstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren und bietet mehr Raum für individuelle Lösungen.