Hinterbliebenenrente: Männeranteil steigt

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30. September 2025

Hinterbliebenenrente: Männeranteil steigt

Mit Blick auf die gesetzliche Hinterbliebenenrente war 2024 fast ein Viertel der Neuzugänge männlich. Im Bestand überwiegen die Witwenrenten allerdings weiterhin sehr deutlich.

In absoluten Zahlen bedeutete dies etwa 86.000 Witwer, die erstmals eine Hinterbliebenenrente bezogen. Darüber informiert die DRV in einem Beitrag auf dem Portal ihre‑Vorsorge.de.

Dieser Befund knüpft an längerfristige Trends an und spiegelt veränderte Erwerbs- und Lebensverläufe. Mehr Frauen waren erwerbstätig und sozialversicherungspflichtig – dadurch entsteht bei ihrem Tod häufiger ein Anspruch für den hinterbliebenen Ehemann. Außerdem ist nach wie vor ihre Lebenserwartung höher. Das führt dazu, dass Frauen ihre Ehemänner häufiger überleben und eine Witwenrente beziehen.

Trotz des gestiegenen Männeranteils im Zugang bleibt die Struktur der Hinterbliebenenrente im Bestand klar weiblich dominiert. 2024 zahlte die DRV rund 753.500 Witwerrenten. Diesen Leistungen standen jedoch knapp 4,4 Millionen Zahlfälle als Witwenrenten gegenüber. Das erklärt, warum der Männeranteil im Bestand deutlich unter dem Anteil der Neuzugänge liegt. Historische Erwerbsbiografien, Altersunterschiede in Partnerschaften und die höhere Lebenserwartung von Frauen wirken hier weiterhin stark.

Dennoch verdeutlicht ein Blick auf die Entwicklung einen versorgungsbezogenen Strukturwandel. Bei Hinterbliebenenrenten an Ehegatten stieg der Witweranteil im Bestand zwischen 2013 und 2023 von gut 20 auf etwas mehr als 24 Prozent. Dass im Zugang 2024 nunmehr bereits fast ein Viertel erreicht wurde, passt zu dieser demografischen Dynamik.

Kleine und große Hinterbliebenenrente

Die Hinterbliebenenrente umfasst insbesondere die kleine und die große Witwen‑ bzw. Witwerrente. Die große Rente beträgt in der Regel 55 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners; für vor 1962 Geborene gilt nach altem Recht meist 60 Prozent. Die kleine Rente entspricht grundsätzlich 25 Prozent. Einkommensanrechnungen können diese Leistung allerdings individuell mindern und bei erneuter Heirat ist auch eine Abfindung möglich. Gut zu wissen: Die Abfindung muss bei der DRV beantragt werden. Konkret wird die Hinterbliebenenrente bei Wiederheirat mit dem 24-fachen Monatsbetrag (Durchschnitt der letzten zwölf Monate) abgefunden.