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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 26.10.2023 Drucken

    Mütterrente zahlt sich aus

    Neue Zahlen zeigen: Die Mütterrente kann letztlich dafür sorgen, dass Frauen in Deutschland später eine deutlich höhere Altersrente beziehen.

    Die Mütterrente wird von ihren „politischen Vätern“ gern als Schlüssel zu gerechteren Renten für erziehende Eltern gesehen. Kritiker hingegen erkennen darin vornehmlich die zusätzliche Belastung für den Sozialhaushalt.

    Doch insgesamt zeigt die Diskussion: Die Mütterrente ist mehr als ein politisches Buzzword. Es geht um die finanzielle Anerkennung von Erziehungsleistungen und den Abbau von Ungerechtigkeiten in der Rentenversicherung. Die ersten Zahlen mit Einbeziehung der Mütterrente überzeugen. So dokumentiert ein Blick auf die Entwicklung der Altersrenten von Müttern für das letzte Jahrzehnt, wie sich die Mütterrente letztlich auszahlen kann.

    Seit Beginn des letzten Jahrzehnts haben sich die Altersrenten für Frauen, die Kinder großgezogen haben, deutlich erhöht. Das gilt insbesondere für Mütter mit mehreren Kindern. Ein Blick in die Statistiken der Rentenversicherung zeigt die positive Entwicklung: Für Mütter mit einem Kind stiegen die monatlichen Netto-Alterseinkünfte von durchschnittlich 582 Euro (2010) auf 907 Euro (2022) an. Für Frauen mit zwei Kindern kletterte der Betrag im selben Zeitraum von 519 Euro auf 857 Euro. Mütter von drei Kindern erhielten zuletzt durchschnittlich 808 Euro im Monat, verglichen mit 467 Euro im Jahr 2010. Frauen, die vier Kinder erzogen haben, bekamen 445 Euro (2010) und 2022 bereits 826 Euro. Diese Daten wurden im Rahmen einer Anfrage des AfD-Abgeordneten Sebastian Münzenmaier an das Bundessozialministerium (BMAS) bekannt und vom Informationsportal der Deutschen Rentenversicherung – ihre-vorsorge.de – publiziert.

    Wachstum hat verschiedene Gründe

    Dieses deutliche Rentenwachstum der letzten Jahre ist nicht nur auf die generell gestiegene Erwerbstätigkeit von Frauen zurückzuführen. Auch die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungsleistungen für vor 1992 geborene Kinder zahlt sich aus. So wurde 2014 durch die „Mütterrente I“ die Erziehung eines vor 1992 geborenen Kindes in der Monatsrente mit zwei Entgeltpunkten berücksichtigt. Zuvor gab es nur einen. Mit der Einführung der „Mütterrente II“ im Januar 2019 stieg dieser Wert auf 2,5 Entgeltpunkte pro Kind. Für nach 1991 geborene Kinder erhalten Mütter pro Kind sogar drei Entgeltpunkte. Ein solcher Entgeltpunkt erhöht die monatliche Rente seit Juli 2023 um 37,60 Euro (brutto). Diese Entwicklung führte laut BMAS dazu, dass sich Unterschiede in den durchschnittlichen Netto-Altersrenten zwischen Frauen und Männern mit Kindererziehungszeiten und jenen ohne Kinder signifikant verringert haben. 

    Vollständige Gleichbehandlung noch nicht erreicht

    Die Mütterrente ist keine eigenständige Rentenart. Vielmehr steht der Begriff für eine stärkere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rente. Der Begriff kursierte vor allem im Bundestagswahlkampf 2013. Die damit verbundenen Versorgungsleistungen sollten auf eine rentenrechtliche Gleichbehandlung von Müttern mit jüngeren und älteren Kindern abzielen. Allerdings wurde eine vollständige Gleichbehandlung bis heute nicht erreicht. Nichtsdestotrotz führten die Gesetzesreformen „Mütterrente I“ und „Mütterrente II“ zu Verbesserungen für Mütter und Väter von vor 1992 geborenen Kindern. Laut Deutscher Rentenversicherung profitieren aktuell rund 9,7 Millionen Menschen hierzulande von der Mütterrente.

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