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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 2.2.2021 Drucken

    9,5 Millionen Frauen beziehen Mütterrente

    Einerseits wachsen mit den Kindern die Ausgaben der Familien. Andererseits zahlen sich Erziehungszeiten für die Altersvorsorge aus.

    Wer Kinder hat und großzieht, bekommt vom Staat bereits seit 1986 dafür Kindererziehungszeiten in Form von Extra-Rentenpunkten angerechnet. Im Jahr 2014 wurden diese Ansprüche und Leistungen inklusive reformierter Zugangsbedingungen in die sogenannte Mütterrente überführt. 2019 kam nochmals eine Erweiterung zur Mütterrente II.

    Generationen

    Je nach Geburtsjahr der Kinder, vor oder ab 1992, entspricht die Mütterrente 2,5 oder drei zusätzlichen Beitragsjahren. Dieser Rentenanspruch besteht natürlich auch für Väter. Vorausgesetzt, diese übernehmen den größeren Teil der Erziehungsarbeit in den ersten drei Lebensjahren des Kindes.

    Mittlerweile erhöhen die berücksichtigten Kindererziehungszeiten die Rente von mehr als 9,5 Millionen Müttern und von eher wenigen Vätern durchaus spürbar. Das zeigen aktuelle Statistiken der Deutschen Rentenversicherung Bund. Demnach sorgte jedes der fast 21 Millionen vor 1992 geborenen Kinder dank Mütterrente Monat für Monat für mehr Geld in der Ruhestandskasse. So können sich bei einem Kind die Frauen im Westen derzeit über knapp 85,50 Euro und Frauen im Osten über gut 83 Euro mehr Monatsrente freuen. Bei zwei Kindern ergeben sich damit entsprechend rund 171 Euro beziehungsweise etwas mehr als 166 Euro zusätzliche Monatsrente. Zukünftig dürften sich diese Rentenansprüche aus den Kindererziehungszeiten noch erhöhen. Für ab 1992 geborene Kinder, deren Mütter zunehmend ins Rentenalter gelangen, werden jeweils drei Entgeltpunkte berücksichtigt.

    Diskussion über die Finanzierung hält an

    Diese fortdauernde Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in Gestalt der Mütterrente I und II taucht auf der Ausgabenseite der Rentenversicherung als Posten in Milliardenhöhe auf. So geht der Bundesrechnungshof für die kommenden Jahre von anhaltend hohen Kosten für die Mütterrente aus. In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 2. November 2020 heißt es dazu: „Allein die Mütterrente I und II führt zu steigenden jährlichen Ausgaben von über 12 Milliarden Euro im Jahr 2024.“

    Schon im Vorfeld der Mütterrente hatte es heftige Diskussionen darüber gegeben, aus welcher Quelle dafür die Finanzierung stammen soll. Die Rentenversicherung sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter plädierten für eine Finanzierung aus Steuermitteln. Bei der Anerkennung der Kindererziehungszeiten handele es sich schließlich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Damit drangen sie aber bei der Politik nicht durch. Daher muss die Rentenversicherung die Mehrausgaben schultern.

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