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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 9.4.2024 Drucken

    Künstlersozialkasse meldet erstmals weniger Kreative

    Nachdem die Zahl der Versicherten in der Künstlersozialkasse über Jahre hinweg signifikant gestiegen war, könnte nun ein Wendepunkt erreicht sein.

    Für das Jahr 2023 hat die Künstlersozialkasse (KSK), die Sozialversicherung für selbständig wie hauptberuflich kreativ Tätige, im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr weniger Versicherte gezählt. Dieser Fakt ist erstmals seit 25 Jahren aufgetreten. Das geht aus aktuellen Daten der KSK hervor.

    Demnach sank die Zahl der über die KSK abgesicherten Personen zwischen 2022 und 2023 um knapp 1.400 Versicherte. Dennoch sind mit rund 192.600 immer noch doppelt so viele schreibend Tätige beziehungsweise bildende, musikalische oder darstellende Künstler KSK-versichert als im Jahr 1998. 

    Allerdings kann angesichts der nun von der KSK vorgelegten Zahlen ein vorläufiger Höhepunkt seit Gründung im Jahr 1983 erreicht sein. Auch der demografische Wandel hierzulande dürfte dazu beitragen. Zumal es gerade in wirtschaftlich ungewissen Zeiten individuell schwerer fällt, von Kunst leben zu können. Doch auch dank der KSK ist es immerhin noch möglich, als Kreativer tätig zu sein, ohne auf einen gewissen Grad an sozialer Absicherung zu verzichten.

    Bildende Kunst an der Spitze

    Aufgeteilt auf die einzelnen künstlerischen Kategorien waren 2023 von allen KSK-Versicherten 39.804 im Segment „Wort“ (u. a. Schriftsteller, Werbetexter und Publizisten) tätig. Zur bildenden Kunst bekannten sich 67.437 Versicherte. 53.536 Personen waren im musikalischen Bereich aktiv und 31.796 zählten sich zur darstellenden Kunst. Insgesamt summierte sich der KSK-Bestand zum Ende 2023 damit auf 192.573 Versicherte.

    So funktioniert das KSK-System

    Die Künstlersozialkasse ist ein Geschäftsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn. Sie sorgt dafür, dass ihren Versicherten der gesamte gesetzliche Leistungskatalog der Renten- und Sozialversicherung zusteht. Diese müssen aber nur die Hälfte der jeweils fälligen Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung selbst finanzieren. Die KSK stockt die Beträge mittels Bundeszuschusses (20 Prozent) sowie aus Sozialabgaben von Unternehmen (30 Prozent) auf, die Leistungen aus Kunst und Publizistik verwerten.

    Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr von Unternehmen an selbständige Kreative gezahlten Entgelte. Im Jahr 2024 beträgt der Abgabesatz 5,0 Prozent auf diese Honorare. Bis zum 30. September wird jeweils der für das folgende Kalenderjahr geltende Abgabesatz durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgesetzt. Generell müssen künstlerisch selbständig Tätige einen Antrag auf Zugehörigkeit zur Künstlersozialkasse stellen. Dieser wird insbesondere darauf geprüft, ob überhaupt eine als künstlerisch definierbare Tätigkeit ausgeübt wird. Zudem darf ein jährliches Mindesteinkommen nicht unterschritten werden.

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