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    Arbeitswelt

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    Arbeitswelt | 11.5.2021 Drucken

    Hinzuverdienstgrenze in der KSK soll steigen

    Aufgrund der Pandemie mussten sich viele freischaffende Künstler einen Nebenjob suchen, um über die Runden zu kommen. Nicht selten drohte dabei der Rauswurf aus der Künstlersozialkasse (KSK). Der Gesetzgeber will auf dieses Problem nun endlich reagieren.

    Verdienen Kulturschaffende mehr als 450 Euro im Monat aus einem nicht künstlerischen selbstständigen Nebenjob hinzu, droht ihnen bislang der Rauswurf aus der Künstlersozialkasse (KSK). Sie müssen dann doppelt soviel Sozialversicherungsbeitrag zahlen.

    Hinzuverdienstgrenze in der KSK soll steigen

    Freiberufliche Künstler werden dadurch zweifach bestraft durch die Pandemie. Zum einen fallen durch Corona teilweise die kompletten Einnahmen weg und zum anderen müssen sie bei einem artfremden selbstständigen Nebenjob mit deutlich mehr Sozialabgaben für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung rechnen. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge forderte den Gesetzgeber daher bereits im Februar auf, die Hinzuverdienstgrenzen in der Künstlersozialkasse während der Krise zu erhöhen. Nun kommt endlich Bewegung in das Thema. Hubertus Heil kündigte an, eine Ausnahmeregelung zu schaffen, indem die monatliche Grenze von 450 Euro auf 1.300 Euro angehoben wird.

    Hinzuverdienstgrenze soll von 450 auf 1.300 Euro steigen

    Bis zu diesem Betrag würde die KSK dann den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag übernehmen. Zusätzlich sollen Künstler, die mehr als 1.300 Euro hinzuverdienen, nicht aus der KSK fliegen. Ihre Mitgliedschaft pausiere nach Aussagen des Arbeitsministers lediglich. Die Kasse zahle in dem Fall dann zwar nicht mehr die Hälfte der Sozialabgaben, kündigt aber auch nicht die Mitgliedschaft. Wenn nach Corona die eigentliche selbstständige Tätigkeit wieder möglich wird, ist somit kein neuer Antrag auf Mitgliedschaft erforderlich. Die Mitgliedschaftsanträge sind mitunter langwierig, da bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit kein KSK-Eintritt möglich ist. Zudem prüft die KSK, ob es sich bei der selbstständigen Tätigkeit tatsächlich um einen künstlerischen Beruf handelt.

    Änderung soll noch diesen Monat beschlossen werden

    Einen entsprechenden Vorschlag legte Heil bereits dem Bundeskanzleramt vor. Sein Ziel ist nun, dass die Änderungen noch im Mai verabschiedet werden. Sie gelten dann bis einschließlich Ende 2022. Neben der Erhöhung der Zuverdienstgrenze soll der Abgabesatz zur Künstlersozialkasse von 4,2 Prozent stabil bleiben. Für das komplette Vorhaben benötigt der Arbeitsminister einen zusätzlichen Bundeszuschuss von rund 85 Millionen Euro.

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