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    Gesetzliche Rente

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    Gesetzliche Rente | 8.11.2023 Drucken

    Doppelbesteuerung bleibt ein Thema

    Anfang der Woche fand die zweite öffentliche Anhörung des Finanzausschusses zum Wachstumschancengesetz statt. Das betraf auch die Rentner.

    In dieser Runde stand nämlich die Doppelbesteuerung der Renten im Fokus. Diese „Altlast“ einer früheren Rentenreform ist nach wie vor ein Thema. Das Wachstumschancengesetz soll weitere Entlastung für die Betroffenen bringen. Darauf verweist der Newsletter „heute im Bundestag“ (hib), der über die Anhörung informierte.

    Bundestag

    Die Doppelbesteuerung resultiert aus der Umstellung der Renten auf eine nachgelagerte Besteuerung. Diese Veränderung hatte das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil im Jahr 2002 verlangt. Der Auslöser war die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen. Diesem Urteil folgend beschloss der Gesetzgeber, dass stufenweise die Einzahlungen in die Rentenkasse nicht mehr zu versteuern sind. Im Gegenzug unterliegen die Renten selbst einer ansteigenden Besteuerung. Zuvor galt für Renten die mildere Ertragsanteilsbesteuerung, die vom Alter zu Beginn der Rentenzahlung abhing.

    „Der Gesetzgeber hat sich für einen langfristigen Übergang entschieden, um auch in der Phase des Wechsels die doppelte Besteuerung zu vermeiden“, erklärte der auf Vorschlag der FDP-Fraktion geladene Sachverständige Gregor Kirchhof, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht sowie Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht der Universität Augsburg, in seiner Stellungnahme. Bis 2040 sollen nach geltender Rechtslage die Beiträge der Arbeitnehmer sukzessive vom zu versteuernden Einkommen abzugsfähig und die Rentenzahlungen vollständig besteuert werden.

    Verlängerte Übergangsfrist

    In der Anhörung gab es aber auch den Einwand, dass trotz dieser langfristigen Umstellung eine Doppelbesteuerung nicht ganz vermieden werden kann. Das wurde, so informiert hib, auch in der Anhörung von mehreren Experten kritisiert. Kirchhof verwies darauf, dass die Ampelregierung mit dem Jahressteuergesetz 2022 schon nachgebessert habe. Darauf baue der Entwurf für das Wachstumschancengesetz auf und verlängere den Übergang zur vollständig nachgelagerten Besteuerung bis ins Jahr 2058.

    Der von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Sachverständige Dirk Kiesewetter, Inhaber des Lehrstuhls für BWL und Betriebliche Steuerlehre an der Universität Würzburg, urteilte zu dem Vorhaben der Ampel-Koalition: „Die Maßnahme ist rechtstechnisch einfach umzusetzen und geeignet, das bestehende Problem der Doppelbesteuerung zu reduzieren.“ Gleichwohl sei sie nicht ausreichend, um eine Doppelbesteuerung in allen Fällen zu beseitigen. Insbesondere Selbständige und Angestellte mit hohen Einkommen und Beitragszahlungen seien potenziell weiterhin von einer Doppelbesteuerung betroffen. Kiesewetter sprach sich dafür aus, im Gesetzentwurf weitere Maßnahmen vorzunehmen, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden.

    Bund der Steuerzahler drückt aufs Tempo

    Während in der Anhörung im Grunde genommen weitgehend Einigkeit darüber bestand, dass weitere Anpassungen nötig sind, gingen die Meinungen auseinander, auf welchem Wege und wie schnell diese erfolgen sollten. So will der Deutsche Gewerkschaftsbund, den die Fraktion Die Linke zur Stellungnahme herangezogen hatte, ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren zur Doppelbesteuerung mit einem Gesamtvorschlag. Dem widerspricht allerdings der Bund der Steuerzahler (auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion zur Anhörung geladen). „Es muss jetzt etwas getan werden“, zitiert der Newsletter hib in seiner Berichterstattung dessen Vertreter in der Anhörung. Der Bund der Steuerzahler thematisierte zudem die Bestandsrentner. In seiner schriftlichen Stellungnahme unterbreitet er daher ein eigenes Konzept zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.


    Mit der Doppelbesteuerung der Renten befasste sich auch der DIA-Podcast „Rente gut, alles gut?“. Schon in der ersten Folge im Mai 2021 war dies ein Thema im Expertengespräch. Damals stand eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu an. Der Gast im Podcast erklärte, wie sich Betroffene gegen eine Doppelbesteuerung wehren können.

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