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    Gesetzliche Rente

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    Gesetzliche Rente | 19.9.2024 Drucken

    Bund setzt Rotstift bei Rentenversicherung an

    Zum wiederholten Mal saniert der Bund seinen Haushalt zu Lasten der allgemeinen Rentenversicherung.

    Darauf macht das Portal Sozialpolitik aufmerksam. Die Streichung von Sonderzahlungen, direkte Kürzungen sowie Neuregelungen bei der jährlichen Fortschreibung der Bundeszuschüsse summieren sich nach den Erhebungen des Portals in den Jahren 2022 bis 2027 auf ein Volumen von 9,6 Milliarden Euro. Dies entspricht kumuliert im Finanzierungsaufkommen der Rentenversicherung etwa einem halben Beitragssatzpunkt.

    Die Rentenversicherung erhält drei verschiedene Bundeszuschüsse: den (allgemeinen) Bundeszuschuss, den zusätzlichen Bundeszuschuss sowie den Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss. Im Zeitraum 2022 bis 2025 waren zudem mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und –Stabilisierungsgesetz vom 28. November 2018 Sonderzahlungen des Bundes für die Einhaltung der Beitragssatzobergrenze von 20 Prozent vorgesehen.

    Johannes Steffen, der das Portal Sozialpolitik betreibt, dröselt detailliert die einzelnen Kürzungen auf. „Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2022 wurde zunächst die Sonderzahlung für 2022 gestrichen. Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz entfielen die Zahlungen auch für die Jahre 2023 bis 2025.“ Der nächste Schritt kam dann mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2023. Es sah für die Jahre 2024 bis 2027 eine Kürzung des Erhöhungsbetrags zum zusätzlichen Bundeszuschuss um jeweils 0,6 Milliarden Euro vor. Diese Beträge, so Steffen, verdoppelte der Gesetzgeber kurz darauf durch das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 auf 1,2 Milliarden Euro. Im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2025 sind weitere Kürzungen des Erhöhungsbetrags zum zusätzlichen Bundeszuschuss vorgesehen. 1,0 Milliarden Euro sind es 2025. Im nächsten Jahr betragen sie 0,7 Milliarden Euro. 2007 folgen dann noch mal 0,3 Milliarden Euro.

    Beitragszahler müssen aufkommen

    Eine »versteckte« Mittelkürzung macht das Portal Sozialpolitik auch bei den im Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz vorgesehenen Änderungen der Berechnungsweise der Zuschüsse des Bundes aus. „So sollen die bisherigen Minderungsbeträge beim allgemeinen Bundeszuschuss sowie beim Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss bereits ab dem laufenden Kalenderjahr gestrichen werden – Ausgangsbetrag für die Fortschreibung wären damit die geminderten Zuschüsse des Jahres 2023. Trotz Streichung der Minderungsbeträge bleibt deren Wirkung damit nicht nur dauerhaft erhalten – sie wird künftig mit dem jeweiligen Bundeszuschuss fortgeschrieben, also (anders als bislang) dynamisiert, und verstärkt sich damit von Jahr zu Jahr“, klärt Johannes Steffen auf.

    In der Summe kommen die schon eingangs erwähnten Kürzungen von 9,6 Milliarden Euro bis 2027 zusammen. Der Entzug finanzieller Mittel ändere jedoch nichts an den Ausgaben der Rentenversicherung, erinnert Autor Steffen. Er gehe am Ende zu Lasten der Beitragszahler. Nach Einschätzung der DRV Bund wird der Beitragssatz zur Rentenversicherung dadurch ab 2028 um 0,1 Prozentpunkte höher ausfallen als bislang erwartet.


    Weitere Details zu den einzelnen Bundeszuschüssen und zu deren Berechnung finden Sie auf dem Portal Sozialpolitik.

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