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    Studie erörtert Absicherung bei Plattformarbeit

    Für die soziale Absicherung von Beschäftigung auf digitalen Plattformen gibt es international kein durchgehend funktionierendes System. Das ist eine Schlussfolgerung der jüngsten DIA-Studie mit dem Titel „Was wird aus der Rente bei Click- und Gigwork?“.

    vom 2.02.2023

    zur Studie

      Studie untersucht Absicherung bei Plattformarbeit

      Bei den vorhandenen Regelungen handelt es sich mehr oder weniger um punktuelle Interventionen. Zu dieser unbefriedigenden Situation hat sicherlich auch beigetragen, dass Plattformarbeit sehr heterogen ist. Sie reicht von Liefer- und Fahrdiensten über Plattformen für Softwareentwickler bis zur Erfüllung von Kleinstaufträgen zum Beispiel für die Kategorisierung von Waren.

      Erhebliche Schutzlücken

      Bei diesen Beschäftigungen, die sich stark vom Normalarbeitsverhältnis unterscheiden, auf das die Systeme der Sozialversicherung aufbauen, stellen die Experten einhellig erhebliche Schutzlücken fest. Die neue DIA-Studie identifiziert mehrere Handlungsansätze für eine bessere Altersabsicherung in der Plattformarbeit. Grundsätzlich gebe es dafür zwei Lösungswege, stellt Studienautorin Nora Stampfl fest. Zum einen die Adaptierung des bestehenden Sozialversicherungssystems und zum anderen ein „großer Wurf“, der Pfadabhängigkeiten hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht Selbständiger verlässt. Bei Ersterem würde ein Sondertatbestand geschaffen, an den sich eine Sozialversicherungspflicht knüpfen lässt. Als Vorbilder könnten die Absicherung von Heimarbeitern oder die Künstlersozialkasse gelten. Die zweite Lösung läuft auf eine grundsätzliche Neuordnung des sozialen Schutzes von Selbständigen hinaus, was nicht nur die Absicherungsprobleme der Plattformarbeiter lösen würde, sondern zugleich den Schutz der Solo-Selbständigen sicherstellt.

      Plattformen in der Pflicht

      Als einen Handlungsansatz führt Stampfl Aufklärungs- und Informationskampagnen an, mit denen der niedrigen effektiven Absicherung der Plattformarbeiter entgegengewirkt werden könne. Dafür müssen ihrer Einschätzung nach vor allem die Plattformen selbst in die Pflicht genommen werden, damit sie auf steuer- und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen hinweisen. Die Studienautorin führt dazu Frankreich als Beispiel an, wo Plattformen bei jeder Transaktion einen entsprechenden Hinweis versenden müssen.

      Der zweite Handlungsansatz führt zur Klärung des Status der Plattformarbeit. Also zur Frage, ob es sich um eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung handelt. Dazu herrscht derzeit noch eine widersprüchliche Beurteilung. Laut Studie wäre es außerdem angebracht, dass der Gesetzgeber die Plattformen verpflichtet, beitragsrelevante Daten zu übermitteln. Zum einen liegen die entsprechenden Daten zu den einzelnen Transaktionen dort schon digital vor. Zum anderen erfassen die Plattformen die Daten zentral für eine große Anzahl von Teilnehmern. In einem weitergehenden Schritt wäre zu diskutieren, ob die Plattformen nicht nur die Daten liefern, sondern zugleich Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und abführen. Nora Stampfl verweist in diesem Zusammenhang auf ein Modell in Estland. Dort können Unternehmen und Selbständige mit einem „Entrepreneur Account“ nicht nur die Umsätze, sondern auch den tatsächlich erzielten Ertrag automatisch ermitteln.

      Internationale Regelung erforderlich

      Ein letzter Handlungsansatz macht auf eine wesentliche Hürde aufmerksam, die bei der Absicherung von Plattformarbeit zu nehmen ist. „Da man es in der Plattformökonomie in der Regel mit grenzüberschreitenden Vorgängen zu tun hat, jedoch viele Ansätze insofern scheitern, als jeweils nur Plattformen mit Sitz im Inland zur Daten- oder gar Beitragsübermittlung zu verpflichten sind, scheint eine Regelung auf internationaler Ebene unerlässlich.“

      DIA-Studie erörtert Statusklärung von Clickworkern

      Die Feststellung, ob es sich bei Click- und Gigwork um Selbständige oder Arbeitnehmer handelt, ist für die soziale Absicherung der Beschäftigten von zentraler Bedeutung. Nach Analyse der wissenschaftlichen Diskussion und des Sachstandes führt Autorin Nora Stampfl folgende Lösungen auf: eine widerlegbare Vermutung abhängiger Beschäftigung, ein verpflichtendes abstraktes Statusfeststellungsverfahren oder die Einbeziehung der Plattformarbeiter kraft Gesetzes.

      „Da die Problematik der Alterssicherung von Plattformarbeit in hohem Maß durch die unklare Lage der Beschäftigungssituation bedingt ist, hat gute soziale Sicherung von Plattformarbeit mit der Klärung des Beschäftigungsstatus – selbständig tätig oder abhängig beschäftigt – zu beginnen“, stellt die Autorin der Studie fest. Diese Klärung ist insofern schwierig, weil die Plattformen behaupten, dass sie keine Arbeitgeberfunktion einnehmen, sondern nur die digitale Infrastruktur bereitstellen.

      Plattform in die Pflicht nehmen

      Für eine widerlegbare Vermutung abhängiger Beschäftigung spricht die Tatsache, dass es für Außenstehende schwierig ist, Einblick in die Plattformorganisation zu nehmen. Nur die Plattform selbst kann konkrete Vertragsgestaltungen und gelebte Vertragspraxis nachweisen. Daher spricht viel für eine Beweislastumkehr. Die Plattform muss belegen, dass es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt. Anderenfalls gilt der Beschäftigte als Arbeitnehmer.

      Die zweite Lösung lehnt sich an einen bestehenden Mechanismus an, den das Sozialgesetzbuch vorsieht. Damit prüft die Rentenversicherung heute schon im Einzelfall, ob abhängige oder selbständige Beschäftigung vorliegt. In Deutschland ansässige Plattformen wären verpflichtet, eine Prüfung bei der Deutschen Rentenversicherung einzuleiten. Diese Prüfung bezieht sich aber nicht auf den Einzelfall, sondern bewertet das Geschäftsmodell der Plattform abstrakt anhand deren Angaben.

      Auftrag an die Politik

      Der dritte Vorschlag sieht vor, die Plattformbeschäftigten kraft Gesetzes in den Sozialversicherungsschutz einzubeziehen. So wird derzeit zum Beispiel mit den Heimarbeitern verfahren, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und auf Rechnung Dritter arbeiten. Auch sie erfüllen nicht die typischen Arbeitnehmereigenschaften, wurden durch das Sozialversicherungsrecht aber gleichgestellt. Für die Plattformarbeiter müsste also eine analoge Legaldefinition sowie eine darauf aufbauende Versicherungspflicht geschaffen werden.

      „Der Anteil der Plattformwirtschaft ist gemessen an der gesamten Wirtschaftsleistung noch sehr gering. Aber angesichts ihrer Dynamik sollte sich die Politik beizeiten mit grundsätzlichen Fragen wie der Statusklärung beschäftigen“, fordert DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. „Selbst wenn sich die Auffassung der Plattformen durchsetzen sollte, dass es sich dabei um Selbständigkeit handelt, brauchen wir eine Lösung für diese Erwerbspersonen. Wenn sich die Politik in der laufenden Wahlperiode, so wie geplant, mit der besseren Absicherung von Selbständigen befasst, sollte sie auch die Plattformökonomie mit in den Blick nehmen.“


      Studienautorin ist Nora Stampfl von f/21 Büro für Zukunftsfragen.

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