Erblasser nutzen öfter externe Expertise

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16. Januar 2025

Erblasser nutzen öfter externe Expertise

Viele Menschen halten das Erbrecht in Deutschland für kompliziert. Damit liegen sie auch richtig. Deshalb ist es sinnvoll, für die Nachlassplanung fachlichen Rat einzuholen.

Ein Testament vom Anwalt ist teuer. Das Geld lässt sich doch sparen. Im Internet gibt es genug brauchbare Vorlagen und Ratschläge. Mit dieser fatalen Meinung haben schon viele Erblasser Streit nach ihrem Tod ausgelöst. Testamente Marke Eigenbau sind nicht selten missverständlich, anfechtbar oder sogar ungültig. Doch Einsicht scheint sich durchzusetzen. Das zeigt eine repräsentative Umfrage der Deutschen Bank in Kooperation mit dem Institut für Demoskopie Allensbach.

Danach hält eine Mehrheit der Befragten das Erbrecht für kompliziert (73 Prozent). Zum Beispiel hat nur jeder zweite Erblasser (47 Prozent) eine genaue Vorstellung, wie die gesetzliche Erbfolge geregelt ist. Folgerichtig sucht ein steigender Anteil unter ihnen professionellen Rat bei Finanz- und Rechtsexperten. In der aktuellen Befragung waren es immerhin 41 Prozent, in der vorangegangenen Erbenstudie 2018 dagegen erst 32 Prozent.

88 Prozent derjenigen, die ein Testament verfassen und sich damit nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen, holen externen Rat ein. 2018 waren es 84 Prozent und 2012 sogar nur 72 Prozent. Gefragt sind vor allem Notare (55 Prozent; 2018: 53 Prozent) und Anwälte (17 Prozent; 2018: 15 Prozent). Freunde und Verwandte hingegen werden seltener konsultiert (9 Prozent; 2018: 17 Prozent). Auch den eigenen Partner spricht nur gut jeder Zehnte an (12 Prozent, 2018: 23 Prozent). Sieben Prozent fragen ihre Bank um Rat (2018: 9 Prozent).

Die häufigere Inanspruchnahme professioneller Unterstützung ist eine positive Tendenz. Schließlich können Fehler beim Testieren später viel Unfrieden in der Familie stiften. Auf einem anderen Gebiet dagegen gibt es noch Nachholbedarf. So sind die traditionellen Vermögenswerte selbstverständlicher Bestandteil des Nachlasses, den digitalen hingegen haben viele noch nicht auf dem Schirm. Obwohl dieser in Zeiten einer zunehmenden Digitalisierung immer mehr an Bedeutung gewinnt. Zwei Drittel der Deutschen (69 Prozent) haben sich allerdings noch keine Gedanken darüber gemacht, was mit ihren E-Mails, Social-Media-Konten oder Cloud-Daten geschehen soll. Nur vier Prozent haben explizite Anweisungen für den digitalen Nachlass verfasst.

47 Prozent plädieren dafür, dass die Erben automatisch Zugriff auf den digitalen Nachlass haben sollten. Das trifft nach der gültigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH 2018) jedoch nicht zu. Wer möchte, dass seine Erben auch über den digitalen Nachlass verfügen können, muss also tätig werden.


Für die Studie wurden 2024 insgesamt 1.086 Bundesbürger ab 16 Jahren befragt. Sie untersucht das Thema Erben und Vererben aus der Perspektive bisheriger und künftiger Erben sowie künftiger Erblasser und schreibt Ergebnisse älterer Befragungen der Jahre 2012, 2015 und 2018 fort.

Hilfe für die Gestaltung des digitalen Nachlass gibt ein Ratgeber des DIA, der hier zum Download zur Verfügung steht.