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    Einkommen & Vermögen

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    Einkommen & Vermögen | 13.10.2022 Drucken

    Liquidität für die Erbschaftssteuer

    Wenn unerwartet Liquidität gebraucht wird – zum Beispiel bei der Erbschaft einer Immobilie – spart man Sorgen und Arbeit, wenn der Erblasser rechtzeitig vorgesorgt hat. Häufig stellt sich nämlich die Frage, woher die Erbschaftssteuer kommt.

    Manchmal bleibt nichts anderes übrig, als ein Wertpapierdepot aufzulösen, um Liquidität bereitzustellen. Vermögensverwalter verlieren dadurch trotz guter Arbeit ihre Assets. Kunden verlieren mit dem Depot eine wertvolle Geldanlage und Diversifikation. Eine Investmentpolice kann die Vermögensverwaltung um eine Komponente ergänzen, die beide Probleme abfedert.

    Der Immobilienboom der letzten Jahre kann bei Eigentümern für Kopfzerbrechen sorgen. Zum Beispiel dann, wenn die Immobilie beim Vererben das Finanzamt auf den Plan ruft. Bei zwei Millionen Euro Immobilienwert entstehen beim Vererben von der Mutter an die Tochter 304.000 Euro Erbschaftssteuer allein für die Immobilie. Beim Vererben vom Onkel an den Neffen darf sich der Fiskus sogar über 594.000 Euro freuen. Die muss man erst einmal haben. Oft werden liquide Mittel der Erbschaft zusammengekratzt, um die Steuer zu bezahlen. Dann muss der Erbe eventuell auch ein gut laufendes Wertpapierdepot „zwangsliquidieren“.

    Entlastung durch zusätzlichen Todesfallschutz

    Um Kunden zu entlasten und dem Vermögensverwalter Assets zu erhalten, bietet sich eine ergänzende Lösung an. Das Wertpapierdepot bekommt durch eine Investmentpolice zusätzlich Todesfallschutz. Die Idee dabei: verstirbt zum Beispiel der Onkel, so fließen aus einer Risikoversicherung zusätzlich 500.000 Euro zur Deckung steuerlicher Verpflichtungen. Die Modelle einiger Anbieter sind ausgeklügelt: ein Teil der Rendite aus dem Wertpapierdepot bezahlt die Prämie dieser Risikokomponente. Mit der übrigbleibenden Rendite wächst das Wertpapierdepot weiter an.

    Kosten aus der Rendite bezahlt

    Die Risikokomponente kann abschmelzen – wichtig, um mit zunehmendem Alter die Kosten im Griff zu behalten. Im Fall der Fälle muss das Wertpapierdepot nicht liquidiert werden, weil den Erben ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Ein Nebeneffekt dabei: die Kosten für die Risikoabsicherung leistet der Besitzer aus dem Wertpapierdepot. So sind sie steuerlich absetzbar. Durch die Spezialisierung auf diese Lösungen können Anbieter auch bei großem Immobilienvermögen sehr hohe Summen mittels Risikoabsicherung finanzieren.

    Zusätzlicher Steuereffekt

    Ein weiterer Punkt, der für die Kombination Wertpapierdepot und Investmentpolice spricht, wird bei der Auszahlung im Erbschaftsfall sichtbar. Anders als im reinen Wertpapierdepot unterliegen die angesparten Zinsen, Dividenden und Kursgewinne bei den Erben nicht der Abgeltungssteuer. Als Leistungsfall einer Risikoversicherung sind sie steuerfrei. Was wiederum mehr freie Mittel für die Erbschaftssteuer bedeutet.

    Zwangsverkauf der Immobilie lässt sich verhindern

    Auch Immobilieneigentümer ohne Wertpapierdepot sollten die Möglichkeiten einer Entlastung mittels Risikoversicherung im Auge behalten. Die Konsequenz wäre sonst, dass die Immobilie selbst liquidiert werden muss, wenn die Erben nicht die Erbschaftssteuer aus eigener Tasche zahlen können. Die notwendige Prämie könnte etwa aus den Mieteinkünften finanziert werden. Eine andere Variante mit zusätzlichem Steuerspareffekt: die Erben zahlen gleich die Risikoversicherung für die künftige Erbschaftssteuer aus eigenen Mitteln.

    Mit einem solchen Konzept lassen sich viele Interessen unter einen Hut bringen. Eigentümer und Erben wissen, dass sie nicht schnell und unter Zwang die Immobilie versilbern müssen, um Liquidität zu schaffen. Vermögensverwalter können die verwalteten Assets langfristig über viele Jahre betreuen und die Erben als neue Kunden behalten. Wie immer bei Erbschaftsfragen lohnt sich aber die frühzeitige Auseinandersetzung mit eventuellen Herausforderungen. Für den 85jährigen Onkel sind die Möglichkeiten in der Regel geringer als für den 65jährigen.


    Stefan Brähler

    Gastautor Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema GmbH und B2B-Partner von Vermögensverwaltern und Versicherern für die Nachfolgeplanung und Vermögensstrukturierung mit Investmentpolicen für deren vermögende Privatkunden. Weitere Beiträge von ihm und anderen Vermögensverwaltern finden Sie auf www.v-check.de.

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