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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 19.6.2023 Drucken

    Wie wirkt sich Teilzeit auf die Betriebsrente aus?

    Ein Viertel der Erwerbstätigen in Deutschland arbeitet höchstens 30 Stunden in der Woche. Das zeigte unlängst eine Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln.

    Teilzeit ist also durchaus weit verbreitet. Daher ist es auch kein Wunder, dass bei der Einrichtung von Versorgungswerken zur betrieblichen Altersversorgung regelmäßig auch die Frage auftaucht, wie Teilzeitbeschäftigte bei der Betriebsrente behandelt werden.

    Der wichtigste Grundsatz dabei: Es darf zu keinerlei Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten kommen. So muss nach dem Gesetz ein Arbeitnehmer in Teilzeit auf jeden Fall eine Leistung in der betrieblichen Altersversorgung erhalten, die anteilig der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten entspricht. Es gilt also das zeitanteilige oder zeitratierliche System. Sieht man sich die Praxis an, so ist diese Regelung allerdings nur die untere Grenze. Mit anderen Worten: es geht auch mehr. Unternehmen sollten daher abwägen, welche Leistungen sie zeitanteilig gewähren. Geht es um die prozentuale Beteiligung des Arbeitgebers an der Entgeltumwandlung seiner Beschäftigten oder um einen arbeitgeberfinanzierten Zuschuss, den es unabhängig von der Entgeltumwandlung gibt?

    Soziale Gründe sprechen gegen eine Differenzierung

    So spricht wenig für eine anteilige Berechnung des Beitrages, den der Arbeitgeber im Matching auf die gewandelten Gehaltsbestandteile der Arbeitnehmer drauflegt. Wenn ein Teilzeitbeschäftigter den gleichen Betrag wie ein Mitarbeiter in Vollzeit aus seinem geringeren Einkommen in einen bAV-Vertrag einzahlt, dann sollte das Unternehmen diese Vorsorgeleistung in gleicher Weise honorieren. Eine Differenzierung eines festen Arbeitgeberzuschusses dagegen kann durchaus begründet sein. Das hängt immer auch von den Zielen ab, die ein Arbeitgeber mit solchen Benefits verfolgt.

    Es gibt Argumente für und auch gegen eine unterschiedliche Behandlung von Teilzeitbeschäftigten bei diesem Versorgungslohn. Wegen der geringeren Stundenzahl ist ein Unterschied gerechtfertigt und dem Gleichbehandlungsgrundsatz wird Genüge getan. Soziale Gründe hingegen sprechen eher gegen eine Differenzierung. Teilzeitbeschäftigte fallen in der Regel in die unteren Einkommensklassen, bauen also auch weniger Rentenansprüche insgesamt auf. Außerdem ist Teilzeit häufig nicht völlig frei bestimmt. Arbeitnehmer entscheiden sich oft wegen der Kindererziehung oder der Pflege Angehöriger dafür. Der Arbeitgeber unterstützt also mit einem Verzicht auf eine anteilige Berechnung seines Beitrages auch diese sozialen Aufgaben.

    Gezielte Förderung durch Unternehmen

    Unsere Erfahrungen aus der eigenen Beratung von Unternehmen zeigen ohnehin, dass es eher selten eine Differenzierung zwischen Vollzeit und Teilzeit gibt. Wenn eine solche Regelung dennoch zur Diskussion steht, dann gehen wir im Gespräch mit der Unternehmensleitung noch einmal auf die besondere Situation von Beschäftigten ein, die zum Beispiel wegen der Kindererziehung eine andere Erwerbsbiografie durchlaufen. Gerade in Unternehmen, die es schwer haben, ausreichend Mitarbeiter zu gewinnen, ist die Bereitschaft groß, allen den gleichen Zuschuss zu gewähren. Wenn eine Differenzierung stattfindet, dann in der Regel auf Grund der Betriebszugehörigkeit.

    Unternehmen sind sogar bereit, Mitarbeiter mit weniger Arbeitsvolumen unter bestimmten Umständen gezielt zu fördern. Ein Beispiel dafür: Ein Berliner Onlinehändler mit mehreren hundert, überwiegend jüngeren Mitarbeitern gewährt 40 Prozent Zuschuss zur Entgeltumwandlung sowie 100 Euro arbeitgeberfinanzierte bAV nach Ablauf der Probezeit. Dieser Festzuschuss wird auch während der Elternzeit und im Krankheitsfall nach sieben Wochen weiterbezahlt. Das Unternehmen will Mitarbeiter, die wegen Kindererziehung oder krankheitsbedingt weniger oder gar nicht arbeiten können, beim Aufbau der Altersversorgung unterstützen.

    Höherer Anteil von Vollzeitbeschäftigten

    Ohne Frage ist die Erhöhung des Anteils der Vollzeitbeschäftigten eine wichtige Stellschraube, um den Fachkräftemangel in Deutschland zu dämpfen. So arbeiten viele Frauen über 50, deren Kinder schon älter sind, weiterhin in Teilzeit. Frauen bleiben nach der Kindererziehung oftmals weiter bei ihrem reduzierten Arbeitsumfang. Aber die zeitanteilige Bemessung von Arbeitgeberleistungen in der bAV ist kein probates Mittel, um mehr Vollzeitbeschäftigung zu erreichen. Da sind verbesserte Rahmenbedingungen wie flexible Arbeitszeitmodelle und ausreichende Kapazitäten für die Kinderbetreuung deutlich wirkungsvoller.


    Die beiden Gastautorinnen Sandra Pieper (Berlin) und Sandra Müller (Krefeld) sind selbstständige Finanzberaterinnen für die Deutsche Bank. Sie äußern sich regelmäßig zu Entwicklungen in der betrieblichen Altersversorgung und im modernen Mitarbeitermanagement.

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