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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 15.4.2024 Drucken

    Sparer in den USA schneiden besser ab

    Die Sparrate in Deutschland ist etwa doppelt so hoch wie in den USA. Dennoch ist das durchschnittliche verfügbare Einkommen von amerikanischen Rentnern höher. Das Flossbach von Storch Research Institute ging der Frage nach, warum US-Sparer erfolgreicher sind.

    Zur Antwortsuche verglich Sven Ebert, Senior Research Analyst bei Flossbach von Storch, die betriebliche Altersversorgung (bAV) in beiden Ländern. Sein Fazit: Die USA hat mit dem 401(k)-Plan ein Instrument, das zu hohen Bruttorenditen führt. Steuererleichterungen sorgen für Anreize zum Sparen und die Kosten für die Verträge bleiben aufgrund von Wettbewerb und geringer Regulatorik im Rahmen.

    Beim 401(k) handelt es sich um einen Sparplan, bei dem die Arbeitnehmer Chancen und Risiken der Kapitalanlage selbst tragen. Der Arbeitgeber gibt lediglich einen Zuschuss zu den Sparraten. Experten sprechen bei solchen Konstruktionen von einem Defined-Contribution-Plan. 76 Prozent aller amerikanischen Angestellten besitzen Zugang zu einem 401(k)-Plan. Fast 79 Prozent der Menschen mit Zugang sparen im Rahmen des Plans fürs Alter. Alles in allem nutzen sechs von zehn amerikanischen Beschäftigten diese betriebliche Altersversorgung, stellt Sven Ebert fest. Damit ist die bAV-Verbreitung in den USA nur unwesentlich höher als in Deutschland.

    Hohe Aktienquote und wenig Regulierung

    Diese Pläne weisen hohe Aktienquoten auf. Über 70 Prozent der Sparer haben mindestens sieben von zehn Dollar in Aktien investiert. Bei den unter 40-jährigen sind es sogar mehr als 90 Prozent. Ebert verweist auf die Folgen der hohen Aktienquote: Das durchschnittliche 401(k)-Konto legte 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 14 Prozent auf 118.600 Dollar zu. Je nach Ausgestaltung des Plans erfolgt eine vor- oder nachgelagerte Besteuerung.

    Die Entnahmen aus dem Plan sind wenig reguliert. Der Inhaber hat dabei relativ große Freiheiten. Lediglich einige Mindestvorgaben sorgen dafür, dass die Steuer auf die Auszahlungen nicht weit bis ins hohe Alter gestundet werden muss. Eine Verrentung findet nicht statt. Es gibt also keine Absicherung des Langlebigkeitsrisikos, wie es bei Rentenzahlungen in der deutschen betrieblichen Altersversorgung der Fall ist.

    Ein Plan in den USA, zehn Modelle in Deutschland

    Darüber hinaus bestehen noch einige weitere deutliche Unterschiede, die nach Einschätzung von Sven Ebert der bAV hierzulande das Leben schwer machen. In Deutschland gibt es anders als in den USA nicht nur einen Sparplan in zwei unterschiedlichen Ausführungen, sondern vier verschiedene Zusagearten, die auf fünf verschiedenen Wegen durchgeführt werden können. So entstehen über zehn verschiedene bAV-Modelle. Außerdem limitieren Garantien, begrenzte Aktienquoten und andere Anlagevorschriften die möglichen Bruttorenditen. Der Fairness halber muss hinzugefügt werden, dass in der deutschen bAV der Arbeitgeber weitgehend die Anlagerisiken übernimmt. Lediglich bei der reinen Beitragszusage, die höhere Renditepotentiale hat, trägt der Arbeitnehmer ein Kapitalmarktrisiko.

    Highway oder Dschungelpfad

    Sven Ebert verweist zudem auf komplizierte Regelungen im deutschen Steuer- und Sozialversicherungsrecht, auf hohen Verwaltungsaufwand und auf eingeschränkte Übertragbarkeit beim Arbeitgeberwechsel hin. Während die betriebliche Altersversorgung in den USA ein gut ausgebauter Highway sei, auf dem man das Ziel einer auskömmlichen Altersversorgung leicht erreichen könne, fällt sein Fazit für Deutschland ziemlich kritisch aus. Das Einrichten einer bAV in Deutschland gleiche einer Dschungelexpedition. „Der Unternehmer muss sich auf der Suche nach guten Lösungen für seine Arbeitnehmer durch ein Dickicht an Verordnungen kämpfen. Ist er bei der Wahl von Route und Expeditionsleiter nicht gründlich, erleiden seine Arbeitnehmer mitunter Einbußen. Zum vermeintlichen Schutz des Anlegers eingeführte Garantien und sonstige Regulatorik erschweren das Vorankommen auf vielfältige Art und Weise.“

    Verbesserungsbedarf weithin erkannt

    Hiesige Unternehmen mit etablierter Betriebsrente, bAV-Träger und Consultants werden seine Einschätzung in dieser Rigorosität sicherlich nicht teilen und auf etliche nicht erwähnte positive Seiten im Vergleich Deutschland – USA verweisen. Da wäre ja auch einiges anzuführen: kollektive Organisation zur Risikominderung, Einstandspflichten des Arbeitgebers, sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen und einiges mehr. Dass die deutsche bAV besser werden kann, zum Beispiel durch den Abbau von Verwaltungsaufwand, wird aber niemand in Frage stellen.


    Das gesamte Dossier von Flossbach von Storch Research Institute zur bAV in den USA und in Deutschland finden Sie hier. Einen umfassenden Vergleich von sechs europäischen Alterssicherungssystemen hat die jüngste DIA-Studie vorgenommen. Mehr Informationen dazu in der aktuellen Presseinformation.

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