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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 29.7.2024 Drucken

    Prüfender Blick auf die Reform der Betriebsrenten

    Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung hat sich ihre Meinung zum Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes II gebildet. Einerseits viele sinnvolle Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Betriebsrenten, andererseits dann doch zu wenig Reformeifer.

     „Die geplanten Änderungen können ein Stück weit helfen, die Betriebsrenten zu stärken und die Verbreitung zu erhöhen”, so aba-Vorsitzender Georg Thurnes bei der Vorstellung der Stellungnahme zur Verbändeanhörung.

    „Optionsmodelle, das zeigen die Erfahrungen im Ausland, sind in der Lage, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu steigern. Es ist daher zu begrüßen, dass in Zukunft mehr Betriebe eine automatische Entgeltumwandlung für ganze Belegschaften rechtssicher vereinbaren können“, erklärt Thurnes. Der Referentenentwurf sehe allerdings als Voraussetzung vor, dass sich der Arbeitgeber mit einem 20prozentigen Zuschuss beteiligen müsse. Hierfür fehle aber ein sachlicher Grund. „Wir fürchten, dass daran viele solcher Modelle scheitern werden. Da muss nachgebessert werden“, fordert Thurnes.

    Mehr Spielraum für Sozialpartnermodell

    In Zukunft soll in einem Arbeitsvertrag ein nicht einschlägiger Tarifvertrag über ein Sozialpartnermodell auch dann in Bezug genommen werden können, „wenn das Arbeitsverhältnis in den Organisationsbereich einer Gewerkschaft fällt, die das Sozialpartnermodell trägt“. Damit bleibt es zwar beim Tarifvorbehalt. Aber es entsteht die Möglichkeit, auf der Basis einer beiderseitigen Freiwilligkeit über die Einbeziehung tariffremder Arbeitnehmer zu entscheiden. „Im Detail wird man die eine oder andere Regelung noch anpassen müssen. Aber jetzt kommt es vor allem auf die (potentiell) Beteiligten an, ob die attraktiven Sozialpartnermodelle Fahrt aufnehmen“, betont Thurnes.

    Ausbau der Geringverdienerförderung

    „Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat mit dem Paragraf 100 EStG ein neues, höchst erfolgreiches steuerliches Fördermodell zum Ausbau der betrieblichen Altersversorgung speziell für Geringverdiener eingeführt. Es ist gut, dass man im Referentenentwurf unserer Empfehlung gefolgt ist und die relevante Einkommensgrenze jährlich in dem Umfang der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ansteigen lassen will“, erklärt Thurnes. Es sei aber bedauerlich, dass es keine Verbesserung der Anreize für Arbeitgeber gebe, die Förderquote bleibe bei 30 Prozent. „Wir hoffen auf bessere Staatsfinanzen und eine klare Priorisierung der betrieblichen Altersversorgung beim erforderlichen Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge für Arbeitnehmer“, betont Thurnes.

    Direktzusage weiterhin vernachlässigt

    Im Fachdialog zur betrieblichen Altersversorgung habe die aba mit ausführlichen Begründungen eine gesamtheitliche Überprüfung und Weiterentwicklung der nationalen Anforderungen an die Kapitalanlage, die Bedeckung und das Risikomanagement von Pensionskassen eingefordert. „Die Anlageverordnung soll durch die Betriebsrentenreform im Hinblick auf „mehr Rendite“ und die erforderlichen Infrastruktur- und Digitalisierungsinvestitionen weiterentwickelt werden. Zudem sollte es Regelungen zur temporären Unterdeckung von Pensionskassen geben“, erläutert Thurnes. Die aba unterstütze die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und schlage an einigen Stellen noch Konkretisierungen und kleinere Änderungen vor.

    Als Fehlstelle bei der anstehenden Reform der Betriebsrenten macht die aba aus, dass nichts zur Verbesserung der Direktzusage vorgesehen ist. Sie bildet den deckungsmittelstärksten Durchführungsweg. Die ertragssteuerliche und handelsbilanzielle Bewertung von Direktzusagen müsse dringend angepasst und so weit wie möglich vereinheitlicht werden. Enttäuschend sei auch, dass die Politik viel von Entbürokratisierung spricht, aber wenig dagegen unternimmt.
     

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