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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 21.11.2023 Drucken

    Pensionslasten – ein Hindernis beim Verkauf?

    Unternehmenstransaktionen beinhalten regelmäßig auch den Übergang von Pensionsverpflichtungen auf den Käufer.

    Welchen Wert hat die Firma und welche Risiken, zum Beispiel durch die Pensionslasten, gehen auf den Käufer über? Diese Frage wird schon vor oder spätestens während eines Verkaufsprozesses gestellt.

    Betriebsrenten

    Die Vorstellungen des Veräußerers und des potenziellen Erwerbers gehen dabei oft weit auseinander. Diese Diskrepanzen in der Bewertung von Pensionsverpflichtungen dürfen nicht unterschätzt werden. Nachdenken über eine mögliche Ausgliederung der Pensionsverpflichtungen aus dem Unternehmen vor dem Verkauf liegt daher sowohl im Interesse des Käufers als auch des Verkäufers.

    Der Verkäufer sichert seine Pensionsverpflichtungen unabhängig von der zukünftigen Unternehmensentwicklung. Der Käufer kann das Unternehmen ohne Pensionsverpflichtungen des Vorgängers übernehmen. Mit der Auslagerung – oftmals unterhalb der Bilanzansätze – ist regelmäßig eine Wertsteigerung des Unternehmens – und damit in der Regel auch ein höherer Verkaufspreis – verbunden.

    Langfristige Verpflichtungen schrecken Käufer ab

    Warum haben Pensionsverpflichtungen einen maßgeblichen Einfluss auf den Wert eines Unternehmens? Pensionsverbindlichkeiten werden stets als Rückstellungen bilanziert. Diese Verpflichtungen stehen oft über Jahrzehnte in der Bilanz und belasten das Unternehmen. Solche noch über eine lange Zeit laufende Verpflichtungen schrecken immer wieder potenzielle Käufer ab.

    Auch wenn die wirtschaftliche Logik eines Zusammenschlusses oder einer Transaktion noch so überzeugend ist, können Pensionslasten aus zwei Gründen einem Unternehmensverkauf im Wege stehen. Zum einen sind Pensionen in ihrer Entwicklung nicht zu 100 Prozent kalkulierbar. Da niemand weiß, wie sich das zukünftige Zinsniveau, die Inflationsrate und die Lebenserwartung entwickeln, ist auch die genaue Höhe der künftig zu zahlenden Pensionen unbekannt. Zum anderen setzen die Pensionsverpflichtungen durch ihre unterschiedliche Betrachtung nach Steuerrecht, HGB- und IFRS-Regelungen einigen Sachverstand voraus. Hier kommt es immer wieder im Rahmen von Unternehmenstransaktionen zu Herausforderungen. Daraus können sich beachtliche rechtliche Risiken ergeben.

    Geschäftsfremde Risiken vor Verkauf eliminieren

    Zudem ist es wichtig zu beachten, dass vorhandene Pensionsverpflichtungen auch die Finanzierung einer Unternehmenstransaktion verteuern können. Banken und Ratingagenturen stufen Pensionsverpflichtungen bei der Bonitätsprüfung im Zusammenhang mit Kreditvergaben als Fremdkapital ein. Dies kann zu einer Verschlechterung der Kreditkonditionen führen und hat oftmals auch einen negativen Einfluss auf ratingrelevante Unternehmenskennzahlen. Daher sollte jedes Unternehmen im Vorfeld einer Transaktion darauf bedacht sein, seine Bilanz von den geschäftsfremden Risiken zu befreien. Die Pensionsverpflichtungen sind eben langfristige und in der Höhe nicht kalkulierbare Risiken.

    Wie aber kann ein Unternehmen diese Verpflichtungen aus der Bilanz lösen und sich letztendlich auf dem Übernahmemarkt attraktiver präsentieren? Eine naheliegende Antwort ist eine versicherungsförmige Lösung. Egal ob Pensionsfonds, CTA, Direktversicherung oder im Falle einer Unternehmenslöschung eine Liquidationsversicherung. Die Lösung mag kompliziert, unflexibel, steuerlich unvorteilhaft und teuer sein, da zum einen erhebliche Vertriebs- und Verwaltungskosten anfallen. Zum anderen aber je nach Durchführungsweg auch Nachhaftungsrisiken verbleiben. Aber sie ist immer noch weit verbreitet.

    Pension Buy-out enthaftet das Unternehmen

    Gesucht sind daher Möglichkeiten, diese Pensionsverpflichtungen risikofrei aus der Bilanz zu lösen. Über einen sogenannten Pension Buy-out werden die Pensionslasten aus der Bilanz der Unternehmen herausgeholt und das Unternehmen völlig enthaftet. Pension Buy-outs sind im angelsächsischen Raum seit Jahrzehnten weit verbreitet. Sie sichern langfristig die Ansprüche für die Pensionäre auf der einen Seite und enthaften langfristig und vollständig das Unternehmen von Risiken, die sich aus der Langlebigkeit, Zinsentwicklung und Inflation ergeben. Bei einem vollständigen Buy-out, bei dem die gesamten Pensionsverbindlichkeiten mit dem dazugehörigen Deckungskapital in eine eigene sogenannte Rentnergesellschaft ausgelagert werden, kann von einer vollständigen Befreiung von Pensionsrisiken ausgegangen werden. Das gilt auch für die nach dem Betriebsrentengesetz geschuldeten Rentenanpassungen.

    Die gute Nachricht für das abgebende Unternehmen: Um die Anlage des Pensionsvermögens kümmert sich ein spezialisierter Dienstleister, der ab Rentenbeginn die Pensionen bis zur letzten Fälligkeit auszahlt. Das Unternehmen kann also mit deutlich reduzierten bilanziellen Risiken in die Verkaufsverhandlungen eintreten und gleichzeitig davon ausgehen, dass bei einem sauber konstruierten Buy-out die Pensionen für seine Betriebspensionäre zuverlässig geleistet werden können.


    Gastautor Tilo Kraus ist Geschäftsführer der VEDRA Pensions GmbH in Frankfurt.

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