Diese Entwicklung wirft Fragen auf: Welche Faktoren treiben die Kosten? Wie unterscheidet sich die Beitragsentwicklung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung? Und nach welchen Regeln erfolgen Beitragsanpassungen in der PKV?
Langfristiger Vergleich: PKV und GKV mit ähnlicher Beitragsentwicklung
Zwischen 2006 und 2026 sind die Beitragseinnahmen in der privaten Krankenversicherung je Versicherten um durchschnittlich 3,4 Prozent pro Jahr gestiegen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung liegt der Wert bei 3,9 Prozent pro Jahr. Die Differenz von 0,5 Prozentpunkten jährlich erscheint gering, zeigt aber, dass beide Systeme langfristig einer vergleichbaren Kostendynamik unterliegen. Über kürzere Zeiträume zeigen sich ähnliche Muster. In den zehn Jahren zwischen 2015 und 2025 stiegen die PKV-Beiträge durchschnittlich um 3,9 Prozent pro Jahr, während die GKV-Beiträge um etwa 4,1 Prozent jährlich zulegten.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen kein PKV-spezifisches Problem darstellen, sondern beide Versicherungssysteme gleichermaßen betreffen.
Aktuelle Beitragshöhen im direkten Vergleich
Für 2026 prognostiziert der Verband der Privaten Krankenversicherung einen durchschnittlichen Monatsbeitrag von rund 617 Euro.
In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Beschäftigte mit Durchschnittseinkommen voraussichtlich knapp 770 Euro monatlich. Bei Personen mit einem Einkommen ab der Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 Euro monatlich ab 2026) steigt der GKV-Beitrag auf etwa 1.030 Euro. Diese Zahlen sind allerdings nur bedingt vergleichbar, da sie unterschiedliche Versichertengruppen mit verschiedenen Leistungsprofilen abbilden.
Während in der PKV der Beitrag vom gewählten Tarif, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand abhängt, richtet sich der GKV-Beitrag nach dem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Warum steigen 2026 die Beiträge in der PKV?

Die Beitragsanpassungen zum 1. Januar 2026 sind die Folge steigender Behandlungskosten in nahezu allen Bereichen der medizinischen Versorgung. Die private Krankenversicherung verzeichnet einen dauerhaften starken Anstieg der medizinischen Leistungsausgaben – sowohl ambulant als auch stationär und im zahnärztlichen Bereich.
Krankenhausbereich als größter Kostentreiber
Der stationäre Bereich stellt den größten Einzelposten bei den Kostensteigerungen dar. Für allgemeine Krankenhausleistungen musste die PKV im Jahr 2024 über 10 Prozent mehr zahlen als im Vorjahr – insgesamt fast 7 Milliarden Euro. Diese Steigerung lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen:
Deutlich gestiegene Fallzahlen: Zwischen 2022 und 2024 nahm die Zahl der stationären Behandlungen von Privatversicherten um 10,9 Prozent zu. Mehr Krankenhausaufenthalte führen automatisch zu höheren Gesamtausgaben, selbst wenn die Kosten pro Behandlung konstant blieben.
Explodierende Pflegekosten: Die Pflegekosten für Privatversicherte im Krankenhaus stiegen 2024 um 17,57 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 27 Milliarden Euro. Diese massive Steigerung resultiert aus höheren Personalkosten, gestiegenen Tarifgehältern und einem generellen Mangel an Pflegekräften.
Allgemeine Kostensteigerungen: Energie, Medizinprodukte, technische Ausstattung und Verwaltung – alle Kostenbereiche im Krankenhaus verteuern sich kontinuierlich. Inflation und gestiegene Anforderungen an Hygiene und Dokumentation tragen zusätzlich zur Kostendynamik bei.
Ambulante Leistungen mit hoher Dynamik
Auch im ambulanten Bereich verzeichnet die PKV erhebliche Kostensteigerungen über alle Leistungskategorien hinweg:
- Arzneimittel: +10 Prozent (2024 gegenüber 2023)
- Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie): +9 Prozent
- Ambulante Arztbehandlungen: +8 Prozent
Die ambulanten Arztbehandlungen stellen dabei den größten Ausgabenposten der PKV dar. Ein Anstieg um 8 Prozent in diesem Bereich wirkt sich entsprechend deutlich auf die Gesamtausgaben aus.
Spezifische Kostentreiber in Einzelbereichen
Neben den allgemeinen Kostensteigerungen gibt es Bereiche mit besonders hoher Dynamik.
Im Bereich Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie stiegen die Ausgaben seit 2019 merklich, allein 2023 um 13,6 Prozent. Diese Entwicklung spiegelt sowohl eine höhere Inanspruchnahme als auch längere Behandlungsdauern wider.
Auch der medizinische Fortschritt schlägt sich in den Kosten nieder. Das Beispiel der Gürtelrose-Impfung illustriert diese Dynamik: Der Wirkstoff wurde erst 2018 in Deutschland zugelassen. Während die PKV-Ausgaben für diese Impfung 2019 noch bei rund 8 Millionen Euro lagen, waren sie 2023 bereits auf fast 109 Millionen Euro gestiegen.
Solche neuen Behandlungsmethoden verbessern die Versorgung, erhöhen aber auch die Gesamtausgaben.
Wie funktioniert die Beitragsanpassung in der PKV?
Eine Beitragsanpassung darf nur dann erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz höher liegen als ursprünglich kalkuliert.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Abweichung von 10 Prozent. Das bedeutet konkret: Wenn die tatsächlichen Ausgaben um mehr als 10 Prozent von der Kalkulation abweichen, muss der Versicherer eine Beitragsanpassung vornehmen.
Einige Tarife arbeiten mit niedrigeren Schwellenwerten, die vertraglich vereinbart wurden. In diesen Fällen erfolgen Anpassungen bereits bei geringeren Abweichungen, was zu regelmäßigeren, dafür aber kleineren Beitragserhöhungen führt.
Welche Rolle spielt der unabhängige Treuhänder?
Ob eine entsprechende Abweichung vorliegt und eine Beitragsanpassung notwendig ist, kontrolliert ein unabhängiger Treuhänder. Dieser prüft sowohl die ursprüngliche Kalkulation als auch die Neuberechnungen bei Beitragserhöhungen und eventuelle Beitragssenkungen. Der Treuhänder überwacht dabei, dass die Interessen der Versicherten gewahrt bleiben und die Versicherungsunternehmen keine überhöhten Beiträge verlangen.
Warum kommt es zu „sprunghaften“ Erhöhungen?
Das Schwellenwert-System kann zu einem Effekt führen, der für Versicherte überraschend wirkt: Wenn die Kostensteigerungen in einem Tarif über mehrere Jahre hinweg unterhalb der 10-Prozent-Schwelle liegen, darf keine Beitragsanpassung erfolgen.
Erreichen oder überschreiten die kumulierten Kostensteigerungen dann irgendwann die Schwelle, erfolgt die Anpassung für den gesamten aufgestauten Betrag auf einmal.
Ein Beispiel: Steigen die Kosten drei Jahre lang um jeweils 8 Prozent, summiert sich dies auf etwa 26 Prozent. In jedem einzelnen Jahr lag die Steigerung unter der Schwelle, sodass keine Anpassung erfolgte. Im vierten Jahr wird dann die gesamte kumulierte Steigerung nachgeholt – was als „sprunghafte“ Erhöhung wahrgenommen wird, obwohl die zugrundeliegenden Kostensteigerungen kontinuierlich verliefen.
Verwendung von Zinsüberschüssen
Private Krankenversicherer sind gesetzlich verpflichtet, erzielte Zinsüberschüsse überwiegend zugunsten ihrer Versicherten einzusetzen. Diese Überschüsse werden für die Beitragsentlastung im Alter und erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen verwendet.
Nur ein kleiner Teil der Überschüsse steht den Versicherungsunternehmen zur freien Verfügung, und selbst davon fließt bei den meisten Unternehmen ein erheblicher Anteil wieder an die Versicherten zurück.
Fazit: Mit durchschnittlich 13 Prozent für etwa 60 Prozent der Versicherten fällt die Anpassung deutlich aus
Der langfristige Vergleich zeigt: Beide Versicherungssysteme unterliegen einer vergleichbaren Kostendynamik. Zwischen 2006 und 2026 stiegen die Beiträge in der PKV um durchschnittlich 3,4 Prozent pro Jahr, in der GKV um 3,9 Prozent.
Die Hauptkostentreiber sind der Krankenhausbereich (+10 Prozent), Pflegekosten (+17,57 Prozent) und gestiegene Fallzahlen (+10,9 Prozent). Im ambulanten Bereich steigen die Kosten für Arzneimittel (+10 Prozent), Heilmittel (+9 Prozent) und Arztbehandlungen (+8 Prozent).
Die Herausforderung bleibt bestehen: Wie lassen sich die Kosten im Gesundheitswesen wirksam begrenzen, ohne die Qualität der Versorgung zu gefährden? Diese Frage betrifft beide Versicherungssysteme und kann nur durch Strukturreformen und effizientere Prozesse gelöst werden.