Die staatlich geförderte private Altersvorsorge war bislang weniger erfolgreich als politisch erwartet. Doch die anstehende Reform zum Altersvorsorgedepot bringt viele Änderungen zum Besseren mit sich.
Zwar kann man angesichts von 16 Millionen Riester-Verträgen nicht von einem Flop sprechen, zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass nur 26 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Von einem echten Erfolg lässt sich da auch nicht sprechen – erst recht nicht, wenn man weiß, wie renditeschwach viele Riester-Verträge wegen der verpflichtenden Garantien bei zeitweise extrem niedrigen Zinsen unter dem Strich waren.
Das neue Altersvorsorgedepot soll Besserung bringen. Tatsächlich gibt es gute Gründe, optimistisch zu sein: Die Förderung ist attraktiv, und der Wegfall der Garantie ermöglicht höhere Renditechancen. Erste Umfragen zeigen, dass viele Bürger den neuen Möglichkeiten durchaus offen gegenüberstehen. Bleibt zu hoffen, dass Wunsch und Wirklichkeit dieses Mal weniger weit auseinanderklaffen.
Für ein Altersvorsorgedepot sollen in Deutschland für Kleinanleger handelbare Investmentfonds der Risikokategorien 1 bis 5 zulässig sein. Darüber hinaus können Anleihen gewählt werden, die von Staaten der Europäischen Union sowie von deutschen Ländern oder Gemeinden ausgegeben werden. Ausgeschlossen sind Einzelaktien, Zertifikate, Kryptowährungen und andere spekulative Wertpapiere.
Finanzdienstleistern wie Fondsgesellschaften, Versicherern, Banken und Neobrokern wird es erlaubt sein, Depots anzubieten, die auf den neuen Altersvorsorgeverträgen basieren. Dabei gilt allerdings, dass die Unternehmen zusätzlich immer auch die Standardvariante des Altersvorsorgedepots im Programm haben müssen.
Das Standarddepot ist eine Art Basisvariante des Altersvorsorgedepots. Es ist für Verbraucher gedacht, die sich selbst nicht intensiv mit den Finanzmärkten beschäftigen und sich daher nicht zutrauen, eigenständig Anlageentscheidungen zu treffen, aus Kostengründen aber auf eine umfassende Beratung verzichten wollen.
Das Standarddepot hat zwei vorausgewählte Investmentfonds zu umfassen. Einer davon muss in die Risikoklasse 1 oder 2 eingestuft sein. Der zweite Fonds darf den Risikostufen 3, 4 oder 5 zugeordnet sein. Das angesparte Kapital wird in den Jahren vor Beginn der Auszahlungsphase schrittweise in den risikoärmeren Fonds umgeschichtet, sofern ein Anleger nicht den Wunsch nach einer abweichenden Aufteilung mitteilt. Zudem wird für jeden Standarddepot-Vertrag festgelegt, dass die Effektivkosten maximal ein Prozent betragen dürfen.
Ein Verzicht auf Garantien ist nur für das Altersvorsorgedepot und die Standardvariante vorgesehen. Sparer können aber auch in Zukunft Produkte mit einer Garantie von 80 Prozent oder sogar 100 Prozent wählen. Diese Produkte werden genauso gefördert wie das Altersvorsorgedepot.
Die staatliche Förderung soll über Zulagen, Steuerersparnisse oder eine Kombination aus beidem erfolgen. Während das Riester-System auf starren Zulagen basierte, die an das Erreichen eines Mindestbeitrags gekoppelt waren, soll das künftige Modell eine prozentuale Unterstützung gewährleisten. Für Einzahlungen bis zu 360 Euro pro Jahr ist geplant, dass der Staat einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent leistet, also maximal 180 Euro jährlich. Für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro wird es zusätzlich eine Zulage von 25 Prozent geben, also bis zu 360 Euro. Damit soll der maximale staatliche Zuschuss bei 540 Euro pro Jahr liegen.
Alle Kapitalerträge wie Vorabpauschalen, Ausschüttungen, Zinserträge oder Veräußerungsgewinne sind in der Ansparphase steuerfrei. Dafür sind jedoch die Auszahlungen für das geförderte Kapital in der Auszahlungsphase komplett steuerpflichtig (sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“).
Die Auszahlungsphase wird deutlich flexibler als bisher. Neben der lebenslangen Leibrente sind künftig auch langlaufende Auszahlungspläne zulässig. Diese müssen mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres reichen. Möglich ist es aber auch, einen Auszahlungsplan zu vereinbaren, der länger läuft. Eine Pflicht zur Verrentung besteht nicht mehr. Die Altersgrenze wird für den Beginn der Auszahlungsphase von 62 auf 65 Jahre angehoben. Spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres muss die Auszahlungsphase beginnen.
Förderberechtigt sollen nahezu alle Erwerbstätigen sein sowie – anders als bei der Riester-Rente – auch Selbstständige und viele Freiberufler („Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung“). Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, dazu zählen etwa Minijobber, die sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Meine Einschätzung: Das Altersvorsorgedepot ist der Schritt in die richtige Richtung und seit langem überfällig. Die verpflichtende Fokussierung auf Garantien und Kapitalerhalt war aus Renditegesichtspunkten kontraproduktiv. Ein bisschen schade ist, dass Einzelaktien als zu risikoreich eingestuft und nicht zugelassen wurden.