Pflegebedürftigkeit – was tun?

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06. Februar 2026

Pflegebedürftigkeit – was tun?

Pflegebedürftigkeit stark gestiegen

Die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. So weist die Pflegestatistik für das Jahr 2023 knapp 5,7 Millionen Menschen als pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes aus und damit 15 Prozent mehr als noch Ende 2021. Neben dem demografischen Wandel trägt auch der seit 2017 umfangreicher gefasste Pflegebedürftigkeitsbegriff zu diesem  Anstieg bei.

Pflege ist keine Frage des Alters

Viele Menschen denken bei dem Thema Pflegebedürftigkeit ausschließlich an ältere Personen. Doch Pflegebedürftigkeit ist an kein Alter gebunden und kann jeden einzelnen in jeder Lebensphase treffen. Menschen können zum Beispiel durch die Auswirkungen chronischer Erkrankungen pflegebedürftig werden, aber auch durch schwere Krebserkrankungen, körperliche Einschränkungen oder geistige Behinderungen. Auch mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für körperliche und geistige Beeinträchtigungen, die zu Pflegebedürftigkeit führen können.

Begriff der Pflegebedürftigkeit

Eine Person ist pflegebedürftig, wenn sie aufgrund von körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen langfristig oder dauerhaft Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten benötigt und die Selbstständigkeit aufgrund von gesundheitlichen Problemen eingeschränkt ist (§§14, 15 SGB XI). Entscheidend für das Verständnis von Pflegebedürftigkeit ist seit 2017 der Grad der Selbstständigkeit bei alltäglichen Aktivitäten, bzw. der Grundsatz: Je stärker die Selbstständigkeit einer Person beeinträchtigt ist, desto größer ist die Abhängigkeit von personeller Hilfe.

Pflegebegutachtung

Die Pflegebedürftigkeit einer Person wird von der Pflegekasse festgestellt, die nach vorangegangener Begutachtung entscheidet, ob eine Person pflegebedürftig ist und in welcher Schwere. Die Beurteilung erfolgt seit 2017 durch Einstufung in Pflegegrade (1-5 / früher: nur 3 Pflegestufen), um ein gerechteres System zu schaffen, das nicht nur körperliche, sondern auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen hinreichend berücksichtigt und auch leichtere Fälle mit einbezieht. Hierbei prüft ein Gutachter des medizinischen Dienstes die Selbstständigkeit des Versicherten in sechs Lebensbereichen, darunter unter anderem Mobilität, kognitive/kommunikative Fähigkeiten und Selbstversorgung. Je nach Schweregrad der Beeinträchtigungen werden Pflegegrade (von geringer bis schwerster Beeinträchtigung) vergeben, die den konkreten Umfang der benötigten Pflegeleistungen bestimmen. Die Feststellung des konkreten Pflegebedarfs beruht auf der Frage, wie selbständig der Betroffene seinen Alltag, Körperpflege, Mobilität oder Nahrungsaufnahme noch meistern kann.

Frühestmöglich einen Antrag stellen

Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Pflegegrad-Antrag bei der Pflegekasse (gehört zur jeweiligen Krankenkasse) gestellt werden. Der Antrag auf Leistungen kann schriftlich, telefonisch oder auch über einen Pflegestützpunkt durch den Betroffenen selbst, durch einen Familienangehörigen oder zum Beispiel auch durch einen Nachbarn mit entsprechender Bevollmächtigung gestellt werden. Die Pflegekasse gewährt Leistungen frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Wer die Leistungen also zum Monatsende beantragt, erhält die volle Leistung bereits für den Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Daher lohnt es sich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, zur Not telefonisch mit der Bitte um schriftliche Bestätigung.

Wenn Eltern Pflege benötigen – rechtzeitig ansprechen!

Pflegebedürftigkeit ist ein Thema, das viele Menschen früher oder später persönlich oder im familiären Umfeld betrifft. Was tun, wenn die eigenen Eltern oder Großeltern demnächst pflegebedürftig werden, Unterstützungsangebote ablehnen oder wenn Angehörige realitätsferne Vorstellungen haben und zu lange an ihren Idealen vom unabhängigen Leben im Alter festhalten?
Pflegebedürftigkeit verändert den Alltag meist nicht nur der betroffenen Person, sondern des gesamten Umfelds. Es gibt viele Fragen und Herausforderungen. Dann ist Geduld und Einfühlungsvermögen erforderlich. Denn kaum jemand gibt gerne zu, dass er den Alltag nicht mehr allein bewältigen kann und Unterstützung benötigt. Hier können Fragen, Irrtümer und Missverständnisse auftreten, Vorstellungen und Wünsche weit auseinandergehen. Über ihr eigenes Alter und vielleicht notwendige Pflege wollen die wenigsten Eltern nachdenken. Dafür braucht es dann oftmals die rechtzeitige Initiative der Kinder, um Vorstellungen behutsam zu klären und eine gemeinsame Lösung zu finden.


Gastautor Joseph M. Sobaci ist seit 2005 als selbstständiger Rechtsanwalt in Hannover niedergelassen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist das Betreuungsrecht. Er ist zudem noch häufig im Sozialrecht, Schwerbehindertenrecht und Pflegeversicherungsrecht tätig.