Steuerpflicht für Millionen Rentner

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08. September 2025

Steuerpflicht für Millionen Rentner

2025 müssen hierzulande einige Millionen Rentner Einkommensteuer zahlen – trotz höherem Grundfreibetrag und über hunderttausend entlasteten Rentenbezieher.

Neue Zahlen des Bundesfinanzministeriums zeigen: Ein knappes Drittel der rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland ist inzwischen steuerpflichtig. Für das Jahr 2025 rechnet das Ministerium mit etwa 6,7 Millionen steuerpflichtigen Personen mit Renteneinkünften. Auslöser sind vor allem zusätzliche Einkünfte und die schrittweise höhere Besteuerung der Renten. Gleichzeitig profitieren weit über 100.000 Ruheständler von der Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags. Andere wiederum werden wohl durch die erneute Rentenerhöhung im Juli 2025 erstmals steuerpflichtig.

Der Anteil der steuerpflichtigen Rentner liegt bei weniger als einem Drittel der Bezieher einer gesetzlichen Rente. Gegenüber dem Vorjahr sinkt die Zahl leicht, weil der steuerliche Grundfreibetrag von 11.784 Euro (2024) auf 12.096 Euro für Alleinstehende angehoben wurde. Für Verheiratete gilt der doppelte Wert. Dadurch fallen 131.000 Rentner aus der Steuerpflicht. Gleichzeitig rücken rund 115.000 Personen durch die Rentenerhöhung von 3,74 Prozent ab Juli 2025 in die Steuerpflicht nach. Diese Zahlen hat das Online-Portal ihre-vorsorge.de unlängst mit Verweis auf entsprechende Informationen aus dem Bundesministerium für Finanzen in einem Beitrag veröffenlicht.

Zusätzliche Einkünfte neben der Rente

Ob eine Rente steuerpflichtig ist, hängt wesentlich von der Höhe der Bruttorente und zusätzlichen Einkünfte ab. Das Bundesfinanzministerium hat Berechnungen veröffentlicht, bis zu welcher Bruttorente keine Steuer anfällt. Allerdings vorausgesetzt, dass es keine weiteren Einkünfte gibt. Ein alleinstehender Neurentner des Jahrgangs 2025 bleibt bei einer monatlichen Bruttorente von bis zu 1.379 Euro (erstes Halbjahr) beziehungsweise 1.430 Euro (zweites Halbjahr) steuerfrei. Bei einem früheren Rentenbeginn liegt diese Grenze höher, da der steuerpflichtige Anteil der Rente niedriger ist.

Neben der Höhe der Rente beeinflussen persönliche Merkmale oder Szenarien die Steuerpflicht. Abzugsfähige Ausgaben wie höhere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen – etwa für Krankheits- oder Pflegekosten – können die Steuerlast mindern oder ganz entfallen lassen. Viele steuerpflichtige Rentner haben zusätzliche Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträge oder Betriebsrenten, die in Kombination mit der gesetzlichen Rente über dem Freibetrag liegen.

Entlastung durch höheren Grundfreibetrag

Die aktuellen Zahlen verdeutlichen: Auch wenn der höhere Grundfreibetrag einige bis dato steuerpflichtige Rentner entlastet, bleibt die Zahl der steuerpflichtigen Ruheständler hoch. Rentenerhöhungen und zusätzliche Einkünfte führen dazu, dass jedes Jahr neue Rentner in die Steuerpflicht rutschen. Gut zu Wissen in derartigen Fällen: Ruheständler bekommen ihre Rente zunächst ohne Steuerabzüge überwiesen. Doch entsprechend ihrer individuellen Einkommenssituation müssen sie ihre Alterseinkünfte letztlich (selbst) versteuern. Hier gibt es dazu weitere Informationen.