Wer vor dieser Entscheidung steht, sollte sich zunächst genau anschauen, an WEN vererbt wird.
Welchen Verwandtschaftsgrad hat der Erbe? Davon hängt wesentlich die Steuerlast ab, die der Empfänger für das Erbe zu leisten hat. Wird vielleicht gar an mehrere Personen vererbt, entsteht also eine Erbengemeinschaft? Vor einer Entscheidung zur Vermögensnachfolge ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.
Vorab können Sie sich schon einmal drei wesentliche Fragen selbst beantworten. Gehen wir zunächst vom einfachen Fall aus: Das Erbe soll an Ihr einziges, erwachsenes Kind gehen. Hier hat die Immobilie besondere Vorteile, aber nur, wenn Ihr Kind auch in diese einzieht. Überlegen Sie deshalb, ob dies für Ihr Kind überhaupt in Frage kommt. Vielleicht lebt es bereits in einem eigenen Haus, vielleicht an einem anderen Ort als Sie, wo es sein soziales Umfeld und seine Arbeitsstätte hat. Wäre ein Umzug dann überhaupt sinnvoll?
Zweite Frage: Kann meine (gut gemeinte) Zuwendung für den Empfänger zur Belastung werden? Je entfernter der Empfänger mit Ihnen verwandt ist, umso mehr Steuern muss er an das Finanzamt zahlen. Beispiel: Das Haus soll nicht Ihr Kind, sondern Ihre Nichte bekommen. Hat die Nichte überhaupt die finanziellen Mittel, um die fälligen Steuern zu zahlen? Muss sie vielleicht einen Kredit dafür aufnehmen oder das Haus verkaufen, um die Steuerlast zu tragen?
Erbschaften führen oft zu Streit
Die dritte Frage: Kann mein Letzter Wille zu Streit in der Familie führen? Beispiel: Sie haben zwei erwachsene Kinder. Eines soll das Haus, das andere Ihr Barvermögen erben. An der Problematik, was von beidem mehr wert ist und ob einer von beiden Erben benachteiligt wurde, sind schon die stärksten Familienbande unwiderruflich zerrissen.
Meine Empfehlung deshalb: Bargeld macht vieles einfacher, muss aber nicht die sinnvollste Lösung sein. Setzen Sie sich mit Ihren potenziellen Erben an einen Tisch und spielen Sie mit offenen Karten. Hören Sie sich auch Gegenargumente Ihrer Erben an. Gehen Sie dann am besten gemeinsam zum Steuerberater und lassen Sie Ihren Willen sauber und klar in ein Testament umsetzen. Zögern Sie dies nicht hinaus, sondern betrachten Sie die Regelung der Vermögensnachfolge als wichtigen Teil Ihres Vermächtnisses, den Sie aktiv gestalten können – und sollten.
Gastautorin Dörthe Mehlhorn ist Vermögensverwalterin bei der RINGELSTEIN & PARTNER Vermögensbetreuung GmbH in Essen.