Clever vererben und Steuern sparen: Die besten Strategien für Privatpersonen

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09. Oktober 2025

Clever vererben und Steuern sparen: Die besten Strategien für Privatpersonen

Die großzügigen Steuerprivilegien für Unternehmer sind derzeit ein heiß diskutiertes Thema, schließlich lassen sich damit Millionenvermögen nahezu steuerfrei übertragen. Kein Wunder, dass viele Privatpersonen nach ihren steuerlichen Möglichkeiten fragen.

Und die gibt es, auch wenn der Umfang nicht vergleichbar ist. Wer die vorhandenen Spielräume kennt und frühzeitig handelt, kann auch als Privatperson hohes Vermögen stufenweise in der Familie weitergeben. Werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Werkzeuge bei der Erbschaftsteuer und worauf man achten sollte, bevor man Fakten schafft.

Freibeträge kennen und mehrfach ausnutzen

Im Erbrecht gibt es Freibeträge mit dem Fokus auf die Familie, die für Schenkungen und Erbschaften gleichermaßen gelten: 500.000 Euro für den Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder, 200.000 Euro für Enkel. Für alle anderen beträgt der Freibetrag gerade einmal 20.000 Euro, selbst bei engen persönlichen Bindungen. Wichtig ist:

  • Freibeträge gelten nicht nur im Erbfall, sondern auch bei Schenkungen zu Lebzeiten
  • Bei Schenkungen können die Freibeträge alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden
  • Der Freibetrag gilt pro Elternteil und pro Kind. Das heißt: Ein Elternpaar mit zwei Kindern könnte alle zehn Jahre bis zu 1,6 Mio. Euro legal und steuerfrei an die Kinder übertragen.

Das steuerfreie Familienheim

Das Erbschaftsteuerrecht gewährt eine Reihe kleinerer Steuerbefreiungen, etwa für Hausrat bis 41.000 Euro oder einen pauschalen Bewertungsabschlag von zehn Prozent für vermietete Immobilien. Wirklich ins Gewicht fällt aber vor allem die Steuerbefreiung für das selbstgenutzte Familienheim.

  • Gehört die selbstgenutzte Immobilie (ganz oder anteilig) dem verstorbenen Ehepartner, kann der andere sie erbschaftsteuerfrei übernehmen, wenn er darin mindestens zehn Jahre weiter wohnt. Noch einfacher ist es bei Schenkungen zu Lebzeiten: Diese bleiben unter Eheleuten auch ohne Zehnjahresfrist steuerfrei.
  • Kinder können ebenfalls steuerfrei erben, sofern sie das Haus selbst beziehen. Die Wohnfläche ist dabei auf 200 m² begrenzt. Was darüber hinaus geht wird anteilig besteuert.
  • Eine betragsmäßige Obergrenze für diese Steuerbefreiung gibt es nicht, selbst eine Immobilie im Millionenwert kann steuerfrei vererbt werden.
    Aber Achtung: die Nutzung dieser Regelung setzt bei mehreren Kindern weiteres Vermögen und eine gut durchdachte Nachfolgeregelung voraus, denn für alle andere Vermögenswerte zählt i.d.R. der volle Verkehrswert zur Erbmasse. Wer hier keinen finanziellen Ausgleich schafft riskiert Streit unter den Hinterbliebenen.

Verheiratet oder nicht?

Die Steuer sollte der letzte Grund zum Heiraten sein. Aber der Blick auf die Zahlen zeigt die Anreize. Ehepartner profitieren nämlich mehrfach: Sie haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, erhalten im Erbfall einen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag, profitieren von der Familienheimregel und zahlen die niedrigsten Steuersätze. Unverheiratete Paare gelten hingegen rechtlich und steuerlich wie Fremde. Der Freibetrag liegt nur bei 20.000 Euro und der Steuersatz beginnt bei 30 Prozent.

Vor der Schenkung bitte planen

Verschenkt werden sollte nur, was man selbst nicht mehr braucht. Die eigene finanzielle Sicherheit im Ruhestand hat absoluten Vorrang. Manchmal muss man Kunden sogar bremsen, wenn es ums Steuern sparen geht – denn zuerst zählt die wirtschaftliche Machbarkeit, erst dann die steuerliche Optimierung. Eine Vermögensweitergabe sollte außerdem familiär abgestimmt sein, denn Streit in der Familie kann teurer als jede Steuer werden.

Und wer nicht verheiratet ist sollte doppelt genau hinschauen: nicht nur droht eine hohe Erbschaftsteuer – ohne Testament und entsprechende Regelung geht der Partner erbrechtlich sogar leer aus.