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    Private Altersvorsorge | 4.8.2023 Drucken

    DigiCent soll weltweit investieren

    Mit dem jüngsten DIA-Dossier entwickelte Prof. Dr. Christian Rieck eine automatisierte Form des Aktiensparens für die Altersvorsorge. Auch für die Kapitalanlage des DigiCent hat er eine klare Vorstellung.

    Der DigiCent fällt nach dem Konzept von Prof. Rieck bei jedem Kaufvorgang an und wird einem individuellen Aktienkonto gutgeschrieben, das jeder Bürger besitzen soll. Zwar lässt der Autor des DIA-Dossiers offen, ob es einen einheitlichen Fonds für alle geben sollte oder eine individuelle Auswahl vorgenommen werden kann, aber auf jeden Fall soll es ein Weltaktienportfolio sein.

    „Die Anlageklasse mit dem größten Potential für Produktivitätsgewinne sind Aktien. Das liegt daran, dass die meisten wirtschaftlichen Verwertungen von Innovationen in Unternehmen erfolgen“, erklärt Rieck. Dabei sollten für den DigiCent Standardvorgaben für den oder gegebenenfalls die zugrundeliegenden Fonds gelten. Diese Forderung begründet er mit der automatisierten Kapitalanlage im Hintergrund des Kaufvorgangs und mit dem Paradox of Choice aus der Konsumentenforschung. Danach führt eine Zunahme bei der Auswahl tendenziell zu mehr Unzufriedenheit, weil jede Entscheidung für etwas immer auch eine Entscheidung gegen etwas ist. Mit dem DigiCent solle das Aktiensparen aber zu einem natürlich empfundenen Vorgang werden.

    Regelbasierte Kapitalanlage mit niedrigen Kosten

    Beim Investment in den Anlageportfolien plädiert er für ein regelbasiertes Vorgehen, das über lange Sicht konstant bleibt. Solches regelbasierte passive Investment verursache nur niedrige Transaktionskosten, stabilisiere die langfristige Anlage und verhindere Anreizkonflikte. Ein regelmäßiges Rebalancing stelle die strategisch festgelegte Vermögensaufteilung immer wieder aufs Neue her, wenn sich durch Kapitalmarktentwicklungen Verschiebungen im Portfolio ergeben. Definierte zeitliche Abstände oder die Überschreitung bestimmter Schwellen lösen das Rebalancing aus.

    Sorgsamer Umgang mit den Stimmrechten

    Die Stimmrechte, die mit der Kapitalanlage verbunden sind, sollen grundsätzlich bei den Begünstigten des DigiCent bleiben. Somit ließe sich Missbrauch oder aktivistische Einflussnahme verhindern. Rieck gibt zu bedenken, dass der DigiCent einen großen Anteil an den gesamten Investitionen hiesiger Kapitalanleger ausmachen wird. Schließlich werden damit breite Bevölkerungskreise am Produktivvermögen beteiligt. Dadurch entsteht zugleich erheblicher Einfluss durch den oder die Fonds dieses Altersvorsorgesystems. Den Begünstigten soll dabei die Möglichkeit eingeräumt werden, dass sie ihre Stimmrechte an spezielle Institutionen übertragen können. „Da diese Übertragung zeitlich befristet ist, stehen sie in Konkurrenz zueinander und haben somit ein Interesse daran, eine für ihre Klienten gute Arbeit zu leisten.“

    Zur Risikominderung setzt der Fonds allein auf Diversifikation, verzichtet auf jegliche Elemente der Kurssicherung. Kurssicherung sei ein versteckter Teilverkauf von Aktien und beschneide das Renditepotenzial des Fonds, so Prof. Rieck. Außerdem beruhe die Vorstellung von Kurssicherung bei einer aktienbasierten Altersvorsorge einer gesamten Volkswirtschaft auf einem Denkfehler, weil es niemanden gibt, der diese Art der Kurssicherung tatsächlich leisten könnte. Eine Ausnahme beim Verzicht auf Absicherung lässt Prof. Rieck nur zu, wenn eine Person in die Nähe der Entnahmephase kommt. Dann mache eine Umschichtung von schwankungsintensiven Anlageklassen hin zu stabilen Anlageklassen Sinn.

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