Nachricht an die Redaktion

    Ihre Nachricht an uns


    Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

    Vorsorgemappe

    Newsletter abonnieren & kostenlose Vorsorgemappe anfordern.

    DIA Update

    Abonnieren Sie den kostenlosen
    Newsletter des DIA.

    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 16.8.2023 Drucken

    Seemannskasse: Der sichere Hafen vor der Rente

    Die Seemannskasse sorgt traditionell für die Absicherung von Seeleuten in der Vorrentenzeit und gewährt seit 2023 auch Leistungen für deren Hinterbliebene.

    Ein Kernaspekt der Unterstützung durch die Seemannskasse ist die Gewährung von Überbrückungsgeld, oft auch als Seemannsrente bezeichnet.

    Es dient zur Absicherung der Seeleute in der Übergangsphase zwischen dem Ende ihrer seemännischen Tätigkeit und dem Beginn ihrer regulären Altersrente. Aufgrund der speziellen Arbeits- und Lebensbedingungen auf See – sie reichen von längeren familiären Trennungsphasen bis zur hohen körperlichen Belastung – bleiben die wenigsten bis zum regulären Renteneintritt an Bord. 

    Für den Bezug des Überbrückungsgeldes der Seemannskasse gelten spezielle Bedingungen. Zu diesen Anforderungen zählen ein Mindestalter von 56 Jahren sowie eine versicherungspflichtige Beschäftigung in der Seefahrt von mindestens 20 Jahren. Dabei müssen mindestens neun dieser Beschäftigungsjahre nach dem 37. Lebensjahr liegen. Laut Angaben der Knappschaft-Bahn-See sind aktuell 7.100 Versicherte über die Seemannskasse abgesichert.

    Seit 2023 auch Unterstützung für Hinterbliebene

    Die Seemannskasse hat ihre Unterstützung im Jahr 2023 erweitert, indem sie nun auch Hinterbliebenenleistungen bietet. Verstirbt ein Seemann während des Bezugs von Überbrückungsgeld, können Hinterbliebene, einschließlich Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, eine Unterstützung in Form einer Einmalzahlung beantragen. Diese Zahlung beträgt 6.000 Euro und dient dazu, die finanziellen Einbußen aufgrund des Todes des Versicherten kurzfristig zu mildern.

    Herausfordernde Arbeitsbedingungen für Seeleute

    Seeleute sind einem besonderen Arbeitsumfeld ausgesetzt, das einzigartige Herausforderungen mit sich bringt. Lange Zeiträume auf See, häufiger Wechsel zwischen Arbeit und Freizeit sowie die Abgeschiedenheit vom Festland oder die Trennung von der Familie sind nur einige der Aspekte, die die Arbeitssituation der Seeleute auf besondere Weise prägen. Diese spezielle Arbeitswelt bedingt auch eine spezifische Alterssicherung. Dabei spielt die Seemannskasse eine wichtige Rolle.

    Teil der Sozialversicherung

    Die Seemannskasse ist ein wichtiger Bestandteil der Sozialversicherung für Seeleute. Sie bietet Überbrückungsgelder und andere Leistungen für berechtigte Seeleute. Die Höhe des Überbrückungsgeldes wird ähnlich wie eine Regelaltersrente berechnet, basierend auf den Rentenversicherungszeiten zum Beginn des Bezugs. Insofern lassen sich anhand geleisteter Überbrückungsgelder auch Rückschlüsse auf spätere Rentenhöhen ziehen. Allerdings gibt es einige Besonderheiten. Das Überbrückungsgeld kann bereits ab dem 56. Lebensjahr bezogen werden und wird nur einmalig berechnet. Neu hinzugekommene Rentenversicherungszeiten werden nicht berücksichtigt, was zu Abweichungen bei der späteren Altersrente führen kann. Zudem enthält das Überbrückungsgeld einen Leistungszuschlag von neun Prozent. Dieser ist in der Rentenversicherung nicht vorhanden.

    Rückschlüsse auf die Rentenhöhe

    Die Knappschaft-See-Bahn hat dem DIA exklusiv einige statistische Daten zu den Überbrückungsgeldern von 2010 bis 2023 bereitgestellt. Diese Zahlen ermöglichen Rückschlüsse auf die Rentenhöhe der allgemeinen Rentenversicherung, inkludieren jedoch alle Leistungsbezieher der Seemannskasse: zum Beispiel rentenversicherungspflichtige Seeleute, als Unternehmer tätige Küstenfischer und Küstenschiffer, die ebenfalls als Selbständige der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Eine punktuelle Abgrenzung beziehungsweise Auswertung ist nicht möglich. Zudem kann sich die Rentenhöhe in der Praxis von der Höhe des Überbrückungsgeldes unterscheiden. Der tatsächliche Rentenwert kann höher sein. Beispielsweise, wenn weitere Rentenversicherungszeiten oder Versorgungsansprüche hinzugekommen sind oder der aktuelle Rentenwert gestiegen ist. 

    Nachricht an die Redaktion

    Senden Sie Hinweise, Lob oder Tadel zu diesem Artikel an die DIA Redaktion.

    Nachricht an die Redaktion

    Haben Sie Anmerkungen oder Fragen zu diesem Beitrag? Schreiben Sie uns gern! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

      Ihre Nachricht an uns


      Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

      Artikel teilen

      [contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]
      Ausgewählte Artikel zum Thema

      Mehrheit trotz Renteneinheit unzufrieden

      Zum 1. Juli 2023 ist die Renteneinheit vollendet. Doch trotz der nun endlich vollständigen Angleichung der Ostrenten sind die Rentner in den neuen Bundesländern mit ihren Ruhestandsbezügen unzufrieden. Das zeigt eine Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut INSA Consulere im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) und der Zeitschrift SUPERillu durchführte. Tenor der Umfrageergebnisse: Die Renteneinheit […]

      Artikel lesen

      Digitale Rentenübersicht ist gestartet

      Am 30. Juni 2023 startete endlich die digitale Rentenübersicht. Auf der Online-Plattform können sich Bürger einen Überblick über ihre Rentenanwartschaften und Vorsorgeansprüche verschaffen. Die Zahl der Altersvorsorgeträger, die zum Auftakt auf der Plattform zu finden sind, ist allerdings noch sehr überschaubar. Neben der Deutschen Rentenversicherung, in deren Verantwortung die digitale Rentenübersicht aufgebaut wurde, sind erst […]

      Artikel lesen

      Arbeiten trotz Rente – lohnt das?

      Lohnt es sich, neben der Rente zusätzlich zu arbeiten? Aus steuerlicher Sicht ist das nicht immer sinnvoll, auch wenn die Rente nicht gekürzt wird.

      Artikel lesen