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    Gesetzliche Rente

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    Gesetzliche Rente | 11.9.2024 Drucken

    Rentenangleichung bleibt (noch) unvollendet

    Die Rentenangleichung zwischen Ost- und Westdeutschland, die 2025 vollständig umgesetzt sein wird, bezeichnen Politiker gern als Erfolg. Die Realität dürfte im kommenden Jahr allerdings noch ein wenig anders aussehen.

    Ein aktueller Report des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen zeigt, dass die erhoffte Rentenangleichung in Wirklichkeit noch nicht erreicht ist. Nach wie vor gibt es einen Pay Gap zwischen Ost und West. So führen ungleiche Löhne (weiter) zu ungleichen Renten. Außerdem beleuchtet der Bericht die anhaltenden Herausforderungen, die eine Rentenangleichung auch nach 2025 mit sich bringt.

    Die Renten in Ost- und Westdeutschland werden ab 2025 nach gleichen Regeln berechnet. Die Vereinheitlichung sollte das Ergebnis eines Prozesses sein, in dem sich auch die Löhne und Gehälter zwischen den beiden Regionen angleichen. Doch der IAQ-Report zeigt, dass in vielen Branchen noch immer erhebliche Lohnunterschiede bestehen. Das gilt insbesondere im verarbeitenden Gewerbe. Ostdeutsche Facharbeiterinnen und Facharbeiter verdienen durchschnittlich nur etwa 78 Prozent des Einkommens ihrer westdeutschen Kolleginnen und Kollegen. Diese Lohnunterschiede führen jedoch dazu, dass die Rentenanwartschaften von ostdeutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern trotz gleicher Rentenberechnung geringer ausfallen (werden) als im Westen. Im Dienstleistungssektor sind die Unterschiede zwar teilweise geringer. Doch auch hier gibt es weiterhin Branchen, in denen die Angleichung noch nicht vollständig gelungen ist.

    Ungleiche Anwartschaften trotz gleicher Berechnung

    Die Rentenangleichung wurde vorwiegend politisch vorangetrieben. Doch sie führt in der Praxis zu einer zunehmenden Ungleichheit bei den Altersrentenanwartschaften. Dies ist vor allem in den Branchen des verarbeitenden Gewerbes spürbar, wo die Lohnunterschiede weiterhin bestehen. Die Vereinheitlichung des Rentenrechts führt somit nicht zu gleich hohen Renten. Paradoxerweise verstärkt die Rentenangleichung in einigen Bereichen sogar die Ungleichheit. Ein zentraler Faktor für diese Entwicklung ist die geringere Durchsetzungskraft der Gewerkschaften in Ostdeutschland. In vielen Branchen fehlt es an flächendeckenden Tarifverträgen, die für eine Angleichung der Löhne sorgen könnten. Der IAQ-Report empfiehlt daher, die Sozialpartner stärker zu unterstützen und den Prozess der Lohn- und Gehaltsangleichung aktiver voranzutreiben.

    Lohnanpassung im zweiten Schritt erforderlich

    Die vollständige Rentenangleichung zwischen Ost- und Westdeutschland ist also formal erreicht. Doch die wirtschaftlichen und strukturellen Unterschiede bleiben bestehen. Ohne eine stärkere Angleichung der Löhne und Gehälter wird die Rentenangleichung in vielen Fällen zu einer größeren Ungleichheit bei den Altersrenten führen. Eine Rentenangleichung ohne korrelierende Vorab-Lohnangleichung bleibt nur auf dem politischen Papier eine Erfolgsgeschichte, nicht in einer realen Vorsorge-Welt.

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