Ostrentner zahlen oft noch höhere Steuern
Ostrentner müssen häufig einen höheren Anteil ihrer Rente versteuern, weil die Renten im Osten Deutschlands stärker gestiegen sind als im Westen. Es gibt jedoch Anzeichen dafür, dass diese Entwicklung nun dreht.
Ältere Rentner aus den östlichen Bundesländern, umgangssprachlich auch als Ostrentner bezeichnet, müssen derzeit meist noch höhere Steuern leisten als Ältere in Westdeutschland mit vergleichbaren Renten.
Zum Beispiel zahlen Rentner, die 2010 in den Ruhestand traten und eine Standardrente erhalten, im Osten 217 Euro Einkommensteuer pro Jahr. Im Westen sind im Vergleichsfall nur 128 Euro fällig. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Frage 37 im Dokument) auf eine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Sören Pellmann hervor. Auch die Deutsche Rentenversicherung kommuniziert diesen Sachverhalt auf dem Infoportal „ihre-vorsorge.de“.
Die Zahlen beziehen sich auf den sogenannten Standardrentner, der 45 Jahre lang den Durchschnittslohn verdient und die darauf fälligen Rentenbeiträge entrichtet hat. Die Standardrente lag 2023 im Osten bei 19.742 Euro und im Westen bei 19.877 Euro. In der Realität haben die Versicherten aber unterschiedlich viele Beitragsjahre und Einkommen, weshalb dieser Wert nur als eine fiktive Vergleichsgröße dienen kann.
Unterschiedliche Besteuerung bei Rentenbeginn
Standardrentner, die 2005 in den Ruhestand gingen, zahlen im Osten 64 Euro Einkommensteuer pro Jahr, im Westen hingegen gar nichts. Bei einem Rentenbeginn 2015 sind es im Osten 344 Euro und im Westen 308 Euro pro Jahr. Ab Rentenbeginn 2020 kehrte sich das Verhältnis um, nun zahlen Westrentner mehr Einkommensteuer als Ostrentner. Rentner, die 2023 in den Ruhestand treten, hatten in Ostdeutschland 567 Euro Steuerlast pro Jahr und in Westdeutschland 587.
Schnellerer Rentenanstieg als Erklärung
Die Ursache für diese Unterschiede ist komplex. Seit 2005 erfolgt eine schrittweise Umstellung der Rentenbesteuerung. Rentenversicherungsbeiträge werden zunehmend steuerfrei, während später die Rentenauszahlung besteuert wird. Anfangs wurden Freibeträge festgelegt, die über die Jahre gleichbleiben. In den letzten Jahren stiegen die Renten im Osten stärker als im Westen, um die Werte in beiden Teilen Deutschlands anzugleichen. Dadurch wuchs der Besteuerungsanteil der Rente im Osten schneller als im Westen – bei gleichbleibendem Freibetrag.
Gleichbehandlung und Steuergutschrift gefordert
Pellmann kritisiert diese Ungerechtigkeit und fordert eine sofortige Gleichbehandlung. Der Rentenwert sei im Osten über 30 Jahren niedriger gewesen als im Westen. Thüringens SPD-Vorsitzender Georg Maier vertritt ebenfalls die Position, ostdeutsche Rentner bei der Rentenbesteuerung nicht zu benachteiligen. Die Angleichung der Ost- und West-Renten sei ein großer politischer Erfolg der aktuellen Bundesregierung, so Maier. Die steuerrechtliche Ungleichbehandlung müsse jedoch nachträglich korrigiert werden. Zu viel gezahlte Steuern sollten den Betroffenen gutgeschrieben werden.
Angleichung erfolgte über Jahrzehnte
Seit der Wiedervereinigung hat sich die Rentensituation im Osten Deutschlands erheblich verändert. Ursprünglich gab es deutliche Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern bei Rentenansprüchen und Rentenhöhe. In den zurückliegenden Jahrzehnten haben jedoch mehrere Anpassungen und Reformen dazu geführt, dass die Rentenwerte im Osten schrittweise angeglichen wurden. Dennoch bestehen einige Unterschiede weiterhin, zum Beispiel bei der Besteuerung. Auch die aktuelle Anfrage im Bundestag zeigt, dass es noch Handlungsbedarf gibt.
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