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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 24.2.2023 Drucken

    Midijob-Regelung wirkungslos bei der Rente

    Wer zwischen 520 und 2.000 Euro brutto verdient, dem schenkt der Staat zusätzliche Rentenpunkte. Diese Umverteilung verursacht allein in der Rentenversicherung Beitragsausfälle von rund einer Milliarde Euro und führt im Durchschnitt monatlich zu nur 60 Cent mehr Rente pro Erwerbsjahr.

    Die neue Midijob-Reform hört sich auf den ersten Blick gut an. Geringverdiener erhalten zusätzliche Rentenanwartschaften vom Staat, damit sich die späteren Alterseinkünfte erhöhen. Bei genauerem Hinschauen verursacht die Regelung jedoch hohe Kosten und kaum Entlastung im Ruhestand.

    Midijob-Regelung wirkungslos bei der Rente

    Darauf macht eine neue Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) aufmerksam. Der sogenannte Midijob setzt ab einem Bruttoeinkommen von 520,01 Euro im Monat an und schließt damit nahtlos an den Minijob an. Ab dem 1. Januar 2023 erhöhte die Bundesregierung die Obergrenze von 1.600 auf 2.000 Euro brutto. Dadurch gelten mittlerweile rund sechs Millionen Bundesbürger als Midijobber. Das macht knapp ein Fünftel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland aus. Wer einen Midijob hat, zahlt reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Dazu gehören die Gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

    Damit Menschen mit einem Midijob nicht in die Altersarmut rutschen, erhalten sie jedoch Rentenansprüche, als hätten sie die normalen Rentenbeiträge eingezahlt. Die Hilfen sind dabei nach Lohngefälle gestaffelt. Bei monatlich 521 Euro brutto gibt es mehr Entlastung als bei einem Verdienst an der oberen Einkommensgrenze von 2.000 Euro. Insgesamt kostet diese Umverteilung den Steuerzahler rund zwei Milliarden Euro pro Jahr, die Hälfte davon geht zu Lasten der Rentenkasse. Lohnen sich die Mehrausgaben für die Betroffenen im Ruhestand?

    60 Cent höhere Rente pro Erwerbsjahr im Midijob

    Gehen wir zunächst von einer Person aus, die die meiste Entlastung vom Staat durch den Midijob erfährt. Diese Beispielperson verdient im Monat 521 Euro brutto und arbeitet in dieser Beschäftigung 45 Jahre lang. Der Staat „schenkt“ ihr aufgrund des niedrigen Verdienstes 0,045 Rentenpunkte pro Erwerbsjahr. Das summiert sich auf das ganze Berufsleben gerechnet auf zusätzliche zwei Entgeltpunkte. Bei dem aktuellen Rentenniveau ergibt sich dadurch eine erhöhte Rentenzahlung von 72 Euro brutto im Monat.

    In der Realität fällt die Entlastung allerdings wesentlich niedriger aus. 521 Euro Bruttoverdienst ist äußerst unwahrscheinlich, ist derjenige doch mit einem Euro weniger Gehalt in der für ihn deutlich günstigeren Minijobregelung. Im Durchschnitt aller Midijobber beträgt die jährliche Gutschrift lediglich 0,018 Entgeltpunkte. Das führt zu einer Rentenanhebung von 29 Euro im Monat, falls der Beschäftigte 45 Jahre lang in diesem Midijob gearbeitet hat. Im Durchschnitt erhöht ein Jahr Erwerbstätigkeit in einem Midijob die spätere Rentenzahlung um nur 60 Cent im Monat. Diese 60 Cent müssen anschließend noch versteuert werden.

    Midijob-Regelung hilft nicht gegen Altersarmut

    Von einem sinnvollen Mittel gegen Altersarmut kann bei der Midijob-Regelung daher nicht die Rede sein, schlussfolgern die Studienautoren des DIW. Trotz der hohen Kosten für die Staatskasse erhöhen sich die späteren Alterseinkünfte der Midijobber kaum. Ein besseres Mittel gegen die drohende Altersarmut von Geringverdienern läge laut des DIW in einer Erhöhung der Grundrente. Wer mindestens 33 Jahre arbeitet und weniger als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient, erhält seit 2021 einen Zuschlag zur Rente. Im Schnitt erhöht sich die Rentenzahlung durch den Grundrentenzuschlag für den Einzelnen um 86 Euro monatlich. Fließt nun das Geld aus der Midijob-Regelung mit in die Grundrente, könnten die Auszahlungen entweder höher ausfallen oder der Kreis der Berechtigten erweitert werden. Allein der Einnahmeausfall von einer Milliarde für die Rentenkasse durch die Midijob-Regelung entspricht rund zwei Drittel der Kosten für den Grundrentenzuschlag.

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