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    Gesetzliche Rente

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    Gesetzliche Rente | 15.9.2022 Drucken

    Höherer Zuverdienst für Frührentner

    Die von der Bundesregierung geplante Streichung der Zuverdienstgrenzen für Frührentner findet Anklang. Dieser Schritt könne dazu beitragen, Fachkräfte länger in den Unternehmen zu halten, und verringere die Bürokratie in der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Das ergab der jüngste DIA-Deutschland-Trend. Er erkundete die Reaktionen auf den vom Bundeskabinett beschlossenen Wegfall der Zuverdienstgrenzen für Versicherte, die als Frührentner vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen.

    Ab Januar 2023 können alle Ruheständler, die mindestens 63 Jahre alt sind, unbegrenzt hinzuverdienen. Das durften bislang nur Rentner, die das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hatten. Dieses Alter liegt wegen des von Jahr zu Jahr ansteigenden Rentenalters je nach Jahrgang zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr. Für Versicherte, die mit Abschlägen schon früher in Rente gegangen waren, galt bislang eine Begrenzung beim Hinzuverdienst. Bis 2019 lag dieses Limit bei 6.300 Euro im Jahr. Verdienten Frührentner mehr, wurde ihre Rente gekürzt.

    Sonderregelung wegen Corona

    Im Zuge der Corona-Pandemie führte die Bundesregierung ab 2020 eine befristete Sonderregelung ein. Danach war für Frührentner ein Hinzuverdienst von bis zu 46.000 Euro jährlich möglich. Das sollte zusätzliches Personal, zum Beispiel im Gesundheitswesen und in der Pflege, mobilisieren. Zum Jahresende läuft diese Sonderregel aus. Dann hätte ohne den jetzigen Beschluss wieder die frühere Obergrenze von 6.300 Euro gegolten.

    Anreiz zur Weiterbeschäftigung

    Angesichts des sich verschärfenden Fachkräftemangel soll nun die Zuverdienstgrenze komplett entfallen. Dieser Schritt führe zu mehr Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Die Idee dahinter: Menschen, die sich entschlossen haben, vor dem gesetzlichen Rentenalter aufs Altenteil zu ziehen, erhalten einen Anreiz für eine – zumindest teilweise – Weiterbeschäftigung als Rentner. Die bis 2019 geltende niedrige Hinzuverdienstgrenze hat die allermeisten von solch einer Entscheidung in der Vergangenheit abgehalten. Entweder fiel der zeitliche Umfang nur sehr niedrig aus. Die Obergrenze ließ gerade einmal einen monatlichen Hinzuverdienst von 525 Euro zu. Das lohnte sich dann weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer so richtig. Lag der Verdienst über der Grenze, wurde die Rente entsprechend gekürzt. Daher ließen es die meisten Frührentner lieber ganz bleiben.

    Auswirkungen auf die Rentenkasse noch ungewiss

    Welche Auswirkungen die Neuregelung auf die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung hat, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. So könnte sie Beschäftigte dazu animieren, ihren Rentenbeginn vorzuziehen. In der Umfrage zum DIA-Deutschland-Trend konnten sich 36 Prozent vorstellen, auf Grund des Wegfalls der Verdienstbegrenzung früher in Rente zu gehen, weil mit einem Hinzuverdienst die Rentenabschläge kompensiert werden können. Das belastet die Rentenversicherung. So entstehen pro 1.000 vorgezogenen Renteneintritten etwa 15 Millionen Euro Mehraufwand pro Jahr für die Rentenkasse.

    Andererseits könnten sich auch viele Versicherte, deren Entschluss zur Frührente ohnehin feststand, für eine versicherungspflichtige Beschäftigung ab Rentenbeginn oder später während des Rentenbezugs entscheiden. Das wiederum erhöht die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung. Wie sich die Versicherten verhalten, wird sich erst im Laufe der Zeit zeigen. Eines steht aber auf jeden Fall fest, bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt der Aufwand, da keine Rentenabzüge mehr zu berechnen sind.


    Die gesamten Ergebnisse aus der Umfrage zum DIA-Deutschland-Trend, die von INSA Consulere durchgeführt wurde, finden Sie hier.

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