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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 2.1.2017 Drucken

    Hinterbliebenenrente: Was anderen bleibt

    Stirbt ein Familienmitglied, ist dies nicht nur ein schwerer Schicksalsschlag, Hinterbliebene können dadurch auch finanziell in Bedrängnis geraten. Eine gesetzliche Hinterbliebenenrente bringt etwas Entlastung.

    Der Tod des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners, der Mutter oder des Vaters ist für die Angehörigen oft mehr als nur eine schwere persönliche Erfahrung. Dieses Schicksal kann Angehörige auch finanziell belasten. Die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt daher Hinterbliebene mit verschiedenen Leistungen. Zum Ende des vergangenen Jahres bezogen in Deutschland 5,7 Millionen Versicherte eine gesetzliche Hinterbliebenenrente. Deren durchschnittliche Höhe betrug 544 Euro. Das geht aus einer kürzlich veröffentlichten Statistik zu den Eckdaten 2016 der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) hervor. Allerdings war die Rentenhöhe für Witwer, junge Witwen sowie Halb- und Vollwaisen um einiges niedriger. Hauptsächlich bezogen nämlich Frauen eine Versorgung, die entweder als sogenannte kleine oder große Witwenrente gezahlt wird. Die kleine Witwenrente entspricht einem Viertel der Rente, die dem Verstorbenen zustand oder als Anwartschaft zugestanden hätte. Die große Witwenrente hingegen beträgt bis zu 60 Prozent der Rente des verstorbenen Gatten.


    drv_statistik_2016_hinterbliebenenrente_rentenhoehe


    Witwenrente dominiert deutlich

    Mehr als 4,7 Millionen Frauen bekamen 2015 eine Witwenrente in Höhe von durchschnittlich 603 Euro monatlich. Darunter waren fast ausschließlich große Witwenrenten. Lediglich etwa 3.500 erhielten eine kleine Witwenrente, die im Durchschnitt 196 Euro betrug. Zudem bezogen mehr als 644.000 Witwer eine Witwerrente in durchschnittlicher Höhe von 301 Euro.  Wie bei den Frauen erhielten nur etwas mehr als 400 Männer eine kleine Witwerrente. Deren durchschnittliche Höhe lag bei 197 Euro. Auffällig ist, dass der Zugang im Jahr 2015  etwas andere Proportionen hatte als der Bestand. So wurden 270.000 Witwenrenten und 70.000 Witwerrenten erstmals gezahlt. Die Rentenhöhe fiel für Frauen mit durchschnittlich 600 Euro im Monat ähnlich aus, während sie bei den Männern im Vergleich zu den Bestandsrenten abnahm und lediglich 280 Euro monatlich ausmachte.

    Hinterbliebenenrente für Kinder und für Erziehungszeiten

    An rund 329.000 Kinder wurde eine Waisenrente in Höhe von durchschnittlich 164 Euro ausgezahlt. Davon erhielten die allermeisten Bezugsberechtigten (322.000 Kinder) allerdings lediglich eine Halbwaisenrente von durchschnittlich 162 Euro im Monat. Nur 7.000 Kinder bezogen eine Vollwaisenrente von 345 Euro im Monat. Eine Waisenrente wird maximal bis zum 27. Lebensjahr gezahlt. Für behinderte Kinder können Sonderregelungen gelten. Darüber hinaus wurden an hinterbliebene Ex-Partner(innen) annähernd 9.000 Erziehungsrenten ausgezahlt. Deren Durchschnittshöhe betrug 779 Euro im Monat. Die Erziehungsrente entspricht der vollen Erwerbsminderungsrente, auf die der Hinterbliebene zum Zeitpunkt des Todes rein rechnerisch Anspruch gehabt hätte. Prinzipiell gilt: Heiratet der Hinterbliebene nach dem Tod des Ehepartners/geschiedenen Ehepartners wieder oder geht eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein, entfällt die Witwen-/Witwerrente beziehungsweise die Erziehungsrente.


    drv_statistik_2016_hinterbliebenenrente_anzahl


     

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