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    Revitalisierung der Riester-Rente

    Wie kann die Riester-Rente vereinfacht werden? In einem Maßnahmenkatalog der jüngsten DIA-Studie kamen drei Ansatzpunkte zur Sprache.

    vom 09.05.2019

    Zur Studie

      DIA-Studie „Revitalisierung der Riester-Rente“Die Ausweitung der Riester-Rente auf alle unbeschränkt Steuerpflichtige und die Kopplung der Kinderzulage an das Kindesalter anstelle an die Zahlung des Kindergeldes könnten dazu beitragen, die viel Unfrieden stiftenden Rückforderungen von Förderzulagen weitgehend zu verhindern. Dieser Vorschlag gehört zu dem Maßnahmenkatalog, den die Autoren der jüngsten DIA-Studie „Revitalisierung der Riester-Rente“ unterbreiten. Im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge hat ein Team der empirica AG in Berlin Verbraucherschützer, Anbieter und Vermittler von Riester-Produkten sowie Vertreter der Rentenversicherung befragt, wie die Riester-Rente vereinfacht werden kann. Drei Ansatzpunkte kamen dabei zur Sprache.

      1. Die Zahl der Geschäftsvorfälle muss minimiert werden.
      2. Die Einteilung in unmittelbar, mittelbar und nicht förderfähig abgeschafft
      3. und die Rückforderungen von Zulagen eingedämmt werden.

      Wegen Letzterem plädieren die Autoren um Dr. Reiner Braun auch dringend dafür, die Zulagen vor der Auszahlung zu prüfen. Die dadurch entstehenden Zinsverluste fallen angesichts der gegenwärtigen Niedrigzinsen ohnehin kaum ins Gewicht. Außerdem müsse im Zeitalter der Digitalisierung eine erhebliche Beschleunigung des Zulagenverfahrens auf nur wenige Monate möglich sein.

      Dynamisierung der Fördergrenze

      Weiterer Vorschlag: Die Obergrenze für den förderfähigen Beitrag sollte auf vier Prozent der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze dynamisiert werden, um die Schließung der Rentenlücke wieder zu ermöglichen. Der Höchstbetrag ist seit Einführung der Riester-Rente eingefroren. Das führte sowohl real als auch in Relation zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Entwertung. In der Folge stoßen immer mehr Sparer an den „Riester-Deckel“ und können ihre Rentenlücke nicht mit Hilfe der Riester-Rente schließen.

      Über die Dynamisierung der Fördergrenze hinaus sollten Überzahlungen möglichst wie geförderte Vermögen behandelt werden. So könnte bei Brüchen in der Erwerbsbiografie oder schwankenden Einkommen besser „nachgespart“ werden, alle Einzahlungen von Geringverdienern wären „Hartz-IV-sicher“ und die Anbieter könnten eine doppelte Kontenführung vermeiden. Grundsätzlich sprechen sich die Studienautoren dafür aus, einen großen Wurf bei der Vereinfachung der Fördersystematik zu unternehmen statt vieler kleiner jährlicher Anpassungen.

      Wahlfreiheit für die Beitragsgarantie

      Als grundsätzliche Veränderung schlägt die Studie auch eine Wahlfreiheit bei der nominalen Beitragsgarantie der Riester-Rente vor. Die zu erwartenden Erträge leiden derzeit erheblich unter den Niedrigzinsen. Die Absicherungskosten für die Bruttobeitragsgarantie sind hoch und die Netto-Sparleistungen dadurch niedrig. Im Übrigen werden nominale Garantien ohenhin durch Inflation entwertet. Bei langfristiger Anlage ist eine Risikostreuung wichtiger als Garantien. Die Studie schlägt daher zwar als Standardvorgabe eine 100-Prozent-Beitragsgarantie vor, von der aber abgewichen werden kann. Zum Beispiel in vorgeschlagenen Stufen von 80 oder 60 Prozent oder komplett.

      Einen eigenständigen Komplex nehmen in der Studie Vorschläge zur zügigen Vereinfachung von Wohn-Riester ein. So sollten anstatt der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen die Anbieter die Voraussetzungen prüfen. Die Zulagenstelle müsste dann nur noch stichprobenartig die Prüfberichte kontrollieren. Der Verwaltungsaufwand würde sich außerdem drastisch reduzieren, wenn nach der Entnahme für den Bau des Hauses oder den Kauf der Wohnung ausschließlich die ZfA das Wohnförderkonto führt. Außerdem halten die Autoren den Steuerrabatt bei einmaliger Besteuerung des Entnahmebetrages für wenig attraktiv und damit wenig wirksam. Sie schlagen stattdessen eine Fünftelregelung vor. Dabei erfolgt die Besteuerung über fünf Jahre und ist danach erledigt.

      Big Bang: Zulage nur für Geringverdiener

      Neben der Revitalisierung innerhalb der bestehenden Fördersystematik diskutieren die Autoren der Studie auch einen Big Bang, also der Umstieg auf eine gänzliche andere Form der Riester-Rente. Dabei favorisieren die Autoren eine Förderung, bei der nur noch Geringverdiener bis 20.000 Euro Jahresbruttoeinkommen eine Zulage erhalten. Für alle anderen soll lediglich die nachgelagerte Besteuerung gelten, ohne die für die meisten Gutverdiener technisch ohnehin überflüssige vorherige Zulagenverrechnung.

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