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    Online-Rentenkonto – Deutschland hinkt hinterher

    Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hat auf der Grundlage der Erfahrungen in vier Ländern einen Vorschlag für ein Online-Rentenkonto in Deutschland entworfen. In diesem Konto werden die bestehenden Rentenanwartschaften aus allen drei Säulen der Altersvorsorge zusammengefasst.

    vom 28.09.2017

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      Online-Rentenkonto – Deutschland hinkt hinterherDas Online-Rentenkonto soll verbindlich für die Anbieter, einfach für die Nutzer und sicher für die Daten sein. Das DIA strebt an, dass die künftige Bundesregierung für die anstehende Legislaturperiode das Online-Rentenkonto als Projekt aufnimmt. Im Einzelnen enthält der DIA-Vorschlag für ein Online-Rentenkonto folgende Elemente:

      Gesetzgeberischer Impuls

      Einführung einer neuen Informationspflicht für Altersvorsorgeanbieter (Ergänzung § 6 VVG-Informationspflichtenverordnung, Änderung § 4a des Gesetzes über die betriebliche Altersversorgung, Präzisierung § 109 SGB IV) sowie Auswahl und Beauftragung eines Trägers für die Online-Plattform.

      Private-Public-Partnership
      Entwicklung der Datenstandards gemeinsam mit den Altersvorsorgeträgern. Das Online-Rentenkonto hat wegen der gesetzlichen Informationsverpflichtung eine staatlich-institutionelle Eigenschaft, die Durchführung jedoch wird an Dritte übertragen, die mit dieser Aufgabe beliehen werden (ähnlich wie im Fall der Produktinformationsstelle Altersvorsorge).

      Offene Ausschreibung

      Auswahl eines geeigneten Bewerbers für den Betrieb der Rentenplattform in der Rechtsform einer gGmbH oder eines Vereins. Der Status der Gemeinnützigkeit signalisiert, dass es sich um kein Geschäftsmodell eines Wirtschaftsunternehmens handelt.

      Schrittweise Implementierung
      Staffelung der Fristen zur Datenbereitstellung, um kleineren Unternehmen mehr Zeit für die Umstellung zu geben. Altersvorsorgeträger mit vielen Anwärtern gehen voran, damit schnell eine erhebliche Marktabdeckung erreicht wird.

      Hoher Sicherheitsstandard

      Als Anmeldeverfahren bietet sich die eID-Funktion des neuen Personalausweises an, sofern es ausreichend Geräte gibt, die für eine mobile Nutzung der Online-Ausweisfunktion geeignet sind. Derzeit ist das noch nicht der Fall. Aber mit der Verständigung auf einen neuen Standard für den NFC-Chip seit Mitte dieses Jahres besteht eine gute Wahrscheinlichkeit, dass in etwa zwei Jahren eine mobile Nutzung mit einem guten Verbreitungsgrad möglich ist. Alternativ kommt als Übergangslösung das Elster-Verfahren zur Abgabe der elektronischen Steuererklärung in Frage.

      Keine zentrale Datenspeicherung
      Anlassbezogener Abruf der notwendigen Daten nach dem Einloggen des Kontoinhabers, zentral werden nur die unbedingt notwendigen Stammdaten vorgehalten.

      Moderierter Prozess zur Datenstandardisierung

      Die Aufbereitung und Vereinheitlichung der Daten gilt als aufwändigste Aufgabe. Daher sollten sich in einem Projekt mit Begleitung durch das zuständige Ministerium die Interessenvertreter und ausgewählte Akteure aus allen drei Säulen der Altersvorsorge auf einheitliche Datenstandards verständigen. Wegen der Vielfalt der Altersvorsorgeformen wird eine Unterteilung bei der Anzeige der Daten in garantierte Altersvorsorgeleistungen und in einen informellen Ausweis weiterer Alterseinkünfte vorgeschlagen.

      Gemeinsame Finanzierung

      Die Träger der Altersvorsorge übernehmen die Kosten für den Betrieb des Online-Rentenkontos, da sich mittelfristig bei ihnen die Aufwände reduzieren. Eine solche Finanzierung ist auch bei anderen Einrichtungen in der Finanzbranche verbreitet. Zum Beispiel bei der Zertifizierung der staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte.


      Analysiert wurden mit dem DIA-Dossier Beispiele aus Schweden, den Niederlanden, Australien und Großbritannien. Die wichtigsten Erkenntnisse aus den vier Ländern im Überblick:

      Schweden

      • Die Plattform MinPension.se besteht schon seit 2004 und ist im Besitz einer Tochtergesellschaft des Verbands der schwedischen Versicherungsunternehmen Svensk Försäkring. Es handelt sich dabei um eine öffentlich-private Partnerschaft.
      • Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung bei der Bereitstellung der Informationen. Allerdings gab es seitens des Staates erheblichen informellen Druck. Außerdem wurde vereinbart, dass die privaten Rentenanbieter in Schweden 50 Prozent der Betriebskosten der Website übernehmen müssen.
      • 99 Prozent des schwedischen Rentenkapitals werden vom Portal abgedeckt, 55 Prozent der Schweden im erwerbstätigen Alter sind bereits angemeldet.

      Niederlande

      • Das Portal Mijn Pensioenoverzicht (übersetzt: meine Rentenbescheinigung) wurde im Januar 2011 erstmals online gestellt. Für die Entwicklung und den Betrieb des Portals wurde eigens die Stiftung Pensioenregister gegründet, die von der niederländischen Pensionsfonds- und Versicherungsindustrie finanziert wird.
      • Die Informationen werden bei den jeweiligen Anbietern dezentralisiert gespeichert und bei Anmeldung eines Nutzers in Echtzeit aus den unterschiedlichen Datenbanken abgerufen.
      • Um dies zu ermöglichen, wurde Ende 2009 ein Gesetz verabschiedet, das die Bereitstellung der Daten und die Kooperation mit dem Betreiber rechtlich verpflichtend macht. Dementsprechend werden aktuell alle staatlichen und betrieblichen Renten vom Portal abgedeckt.
      • Bei dem Portal sind derzeit mehr als zehn Millionen Niederländer angemeldet, was beinahe 60 Prozent der gesamten niederländischen Bevölkerung entspricht.

      Australien

      • Das Portal wird vom australischen Finanzamt angeboten und soll Australiern vor allem die Möglichkeit bieten, unterschiedliche Betriebsrententöpfe zusammenzulegen. Diese Initiative wurde 2013 von der Industrie angestoßen, wobei das Finanzamt als aufsichtführende Institution fungierte.
      • Um die Renteninformationen zwischen den relevanten Stakeholdern des Betriebsrentensystems zu übermitteln, wurden technologische Schnittstellen (sogenannte Gateways) entwickelt. Diese werden von acht Anbietern betrieben.
      • Die Regierung finanziert den Betrieb des Onlineportals. Die Aufsicht über das Rentensystem wird mit Hilfe einer Finanzaufsichtssteuer von den Rentenanbietern und den Schnittstellenbetreibern finanziert.
      • Unter den vier untersuchten Fällen bietet das australische Beispiel mit Abstand die geringste Funktionalität.

      Großbritannien

      • Es soll bis 2019 ein Online-Informationsangebot für Renten geben. Zunächst wurde 2016 ein Prototypprojekt von der britischen Regierung initiiert.
      • Es wird auf einen dezentralisierten Ansatz gesetzt: Das Online-Rentenkonto soll nicht auf einer einzigen Plattform angeboten werden, sondern auf bestehenden Webseiten der verschiedenen Rentenanbieter eingebunden werden. Da auch Versicherer und Banken mit eigenen Apps in dem Projekt involviert sind, ist es gut vorstellbar, dass das Konto auch per Smartphone-App abrufbar sein wird.
      • Die Daten sollen nicht zentral gespeichert werden, sondern nach jeder Anmeldung aus den jeweiligen Quellen der Anbieter abgerufen werden.
      • Obwohl es bisher noch keine Gesetzgebung gibt, die das Teilen der Rentendaten für die Anbieter verpflichtend macht, wird diese aber aller Voraussicht nach erforderlich sein. Vor allem Akteure des öffentlichen Sektors verlangen diese gesetzliche Verpflichtung.
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