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    Mehrheit sieht Gerechtigkeits- lücke im Rentensystem

    Eine Mehrheit der Deutschen nimmt im System der gesetzlichen Rente eine Ungerechtigkeit wahr, weil kinderlose Versicherte durch das bestehende Rentensystem begünstigt sind. Das ergab eine Umfrage des Kölner Meinungsforschungsinstituts YouGov, die im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) durchgeführt wurde. 

    vom 24.07.2014

    Zur Studie

      Mehrheit sieht Gerechtigkeitslücke im deutschen Rentensystem

      Beitragszahler mit Kindern schaffen erst die Voraussetzungen für das Umlagesystem und sind durch die Kosten für Versorgung und Erziehung der Kinder sowie durch die Rentenbeiträge doppelt belastet. Das sollte im Rentensystem honoriert werden, meinen 53 Prozent (Antwort: stimme dem voll und ganz zu/stimme dem eher zu). Lediglich ein knappes Viertel meint, dass dies nicht erforderlich sei. Anlass für die Umfrage war die in den letzten Wochen und Monaten von der Großen Koalition im Zusammenhang mit dem beschlossenen Rentenpaket immer wieder beschworene größere Gerechtigkeit im deutschen Rentensystem.

      Einen Ausgleich für die Leistungen der Familien zum Bestand des Umlagesystems außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung wird von einem Drittel befürwortet, vier von zehn Befragten sehen darin hingegen keine Lösung, um die Gerechtigkeitslücke des Rentensystems zu schließen. Das Äquivalenzprinzip des deutschen Rentensystems, nach dem die späteren Renten konsequent von den während des Erwerbslebens eingezahlten Beiträgen abhängen, schätzt erstaunlicherweise nur rund ein Drittel als ein Merkmal von Gerechtigkeit ein.

      Auch das aktuelle Rentenpaket, das die „Rente mit 63“ bei 45 Versicherungsjahren einführt, sieht eine Mehrheit (59 Prozent) im Gegensatz zur offiziellen Darstellung der Bundesregierung als nicht gerecht an. Dabei ist weniger der Umstand ausschlaggebend, dass damit gerade jene Gruppe von Rentnern besser gestellt wird, die ohnehin schon eine überdurchschnittliche Rente erhalten, sondern auf Kritik stößt die Beschränkung der Rente mit 63 auf lediglich zwei Geburtsjahrgänge. Für ab 1953 Geborene steigt das Renteneintrittsalter schließlich um jeweils zwei Monate je Jahrgang an.

      „Die Einschätzung der Bürger, ob unser Rentensystem im Allgemeinen und das Rentenpaket im Besondern gerecht ist, fällt erkennbar anders aus, als es Arbeitsministerin Andrea Nahles in der letzten Zeit immer wieder dargestellt hat. Mit dem Rentenpaket, das zum 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist, wurde nicht mehr Gerechtigkeit geschaffen, sondern neue Ungerechtigkeit erzeugt, weil nur ausgewählte Klientel von den Entscheidungen profitieren“, erklärte DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.

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