Nachricht an die Redaktion

    Ihre Nachricht an uns


    Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

    Vorsorgemappe

    Newsletter abonnieren & kostenlose Vorsorgemappe anfordern.

    DIA Update

    Abonnieren Sie den kostenlosen
    Newsletter des DIA.

    DIA-Studien

    Drucken

    Mängel in bAV-Verträgen: Unerkannte Haftungsfallen

    DIA-Dossier deckt massive Mängel in bAV-Verträgen auf.

    vom 07.12.2017

    Zur Studie

      Mängel in bAV-Verträgen: Unerkannte HaftungsfallenBei der überwiegenden Mehrheit der Arbeitnehmer, die in kleinen und mittleren Unternehmen aus eigenem Entgelt eine Betriebsrente aufbauen, fehlen entweder einige der erforderlichen Dokumente oder die Vereinbarungen weisen beträchtliche Mängel auf. Das kann zu Vermögensschäden, zu Schwierigkeiten beim Ausscheiden aus dem Betrieb und zu schwerwiegenden Haftungsrisiken für die Arbeitgeber führen. So sind in neun von zehn Fällen beispielsweise die Entgeltumwandlungsvereinbarungen fehlerhaft oder gar nicht vorhanden.

      Das ergab eine Auswertung von rund 1.000 bAV-Verträgen durch die bbvs GmbH, eine Rentenberatungsgesellschaft, die sich vor allem mit der betrieblichen Altersversorgung befasst. Die Ergebnisse dieser Auswertungen wurden in dem DIA-Dossier „Mängel in bAV-Verträgen – unerkannte Haftungsfallen“ zusammengefasst. Dabei sind fehlende oder fehlerhafte Entgeltumwandlungsvereinbarungen bei weitem nicht der einzige Mangel, der in großer Häufigkeit entdeckt wurde. Bei 60 Prozent der untersuchten Vereinbarungen fehlten die Vertragsdokumente für die Direktversicherung oder Pensionskasse. Ohne Versicherungsschein kann aber die vom Arbeitgeber zugesagte Leistung nicht bestimmt werden. Außerdem droht unter Umständen eine Nachzahlung von Steuern und SV-Beiträgen.

      Viele Unternehmen sitzen auf einer Zeitbombe

      Die Liste der Fehler geht weiter: In 95 Prozent der untersuchten Fälle gab es keine Dokumentation der Beratung. Bei der Hälfte der Verträge war der Ablauf der Versicherung nicht mit dem tatsächlichen Rentenalter synchronisiert. Bei einem Viertel wichen Daten im Antrag, in der Entgeltumwandlungsvereinbarung und in der Police voneinander ab. Falsche Überschusssysteme in der Anwartschafts- und Rentenphase, falsche Buchung der betrieblichen Altersversorgung auf der Gehaltsabrechnung und die fehlerhafte Behandlung von eingeschlossenen Zusatzversicherungen sind weitere Fehler, die in den untersuchten bAV-Verträgen immer wieder zu finden waren.

      „Eine völlig fehlerfreie Entgeltumwandlung muss man mit der Lupe suchen“, formuliert Karsten Rehfeldt, Geschäftsführer der bbvs, ein ernüchterndes Resümee. „Viele Unternehmen sitzen daher auf einer Zeitbombe, die zu erheblichen Haftungsansprüchen der Arbeitnehmer sowie finanziell belastenden Nachzahlungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen führen kann.“ Seit Monaten werde vor allem über die Neuerungen gesprochen, die das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz ab 2018 für die betriebliche Altersversorgung bringt. „Die alte bAV-Welt bleibt aber weiter bestehen und mit ihr massive Mängel bei kleinen und mittleren Unternehmen.“

      Nachricht an die Redaktion

      Senden Sie Hinweise, Lob oder Tadel zu diesem Artikel an die DIA Redaktion.

      Nachricht an die Redaktion

      Haben Sie Anmerkungen oder Fragen zu diesem Beitrag? Schreiben Sie uns gern! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

        Ihre Nachricht an uns


        Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

        Artikel teilen

        [contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]
        Ausgewählte Artikel zum Thema
        Betriebsrente

        Fehlerfreie Entgeltumwandlung muss man mit der Lupe suchen

        Massive Mängel in Verträgen zur betrieblichen Altersversorgung stellte Karsten Rehfeldt, Geschäftsführer der bbvs GmbH, in kleinen und mittleren Unternehmen fest. Er schildert im Gespräch das Ausmaß und die Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die bbvs GmbH, eine Rentenberatungsgesellschaft, die sich vor allem mit der betrieblichen Altersversorgung befasst, hat mehr als 1.000 bestehende Verträge der betrieblichen Altersversorgung[...]

        Artikel lesen