Es gibt kaum etwas Ärgerlicheres, als beim Hausbau oder -kauf auf Fördermittel zu verzichten, die eigentlich greifbar gewesen wären.
Wer ein Bauprojekt startet, ohne sich vorher über öffentliche Förderprogramme zu informieren, lässt bares Geld liegen. Ein nachträglicher Antrag? Fehlanzeige. Ist der Bau erst begonnen, können Fördermittel nicht mehr beansprucht werden, eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.
Förderprogramme können Bauherren und Immobilienkäufern das Leben leichter machen. Immerhin bieten sie oft zinsgünstige Kredite und weitere vorteilhafte Konditionen, die helfen, die Finanzierungskosten deutlich zu reduzieren. Auf Bundesebene betreut diese Programme die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Darüber hinaus gibt es auf Länderebene weitere Programme der jeweiligen Landesförderinstitute. Meist ergänzen sie die KfW-Förderung.
Der Weg zu Förderkrediten führt über die Bank
Bei den Förderdarlehen gilt üblicherweise das sogenannte Hausbankenverfahren. Das heißt: man wendet sich für die Beantragung nicht direkt an das Förderinstitut, zum Beispiel die KfW, sondern an seine Bank. Diese prüft, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und kümmert sich um die Beantragung. Bei positivem Ergebnis vergibt die Bank dann den Kredit als normales Bankdarlehen nach Vorgaben des Förderinstituts und refinanziert sich bei diesem.
Oft lassen sich Förderprogramme auch kombinieren. Es ist daher durchaus möglich, eine mehrfache Förderung zu nutzen. Bei einigen Programmen gibt es auch Zuschüsse. Zuschussförderung ist besonders attraktiv, denn ein Zuschuss ist praktisch geschenktes Geld. Schließlich müssen die Hausbesitzer ihn im Normalfall nicht zurückzahlen. Dadurch hat er Eigenkapitalqualität.
Programme für den Neubau oder Neukauf einer Immobilie
Hier ein Überblick über die wichtigsten Förderprogramme auf Bundesebene, die den Bau oder den Erwerb einer (neuen) Immobilie unterstützen.
- KfW-Wohneigentumsprogramm: ein Klassiker der Wohneigentumsförderung. Das Programm fördert den Bau oder Kauf von selbstgenutzten Wohnimmobilien mit zinsgünstigen Darlehen bis 100.000 Euro. Es sind Laufzeiten bis zu 35 Jahre möglich. Die ersten Jahre sind tilgungsfrei.
- Programme klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude: diese Programme können für selbstgenutztes und für sonstiges Wohneigentum eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Immobilie KfW-Energieeffizienzstandards entspricht. Laufzeiten und tilgungsfreie Anlaufjahre sind ähnlich wie beim KfW-Wohneigentumsprogramm. Eine besondere Programmvariante ist das Programm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude. Hier ist die Förderung zusätzlich daran gebunden, dass die Baukosten bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten und eine effiziente Flächennutzung stattfindet.
- Programm Wohneigentum für Familien: richtet sich an Familien mit Kindern unterhalb eines bestimmten Einkommens, die klimafreundlich bauen wollen. Möglich sind zinsgünstige Darlehen von 170.000 Euro bis 270.000 Euro. Laufzeiten und tilgungsfreie Anlaufjahre sind ähnlich wie beim KfW-Wohneigentumsprogramm.
Auch möglich – Förderung für Immobilien im Bestand
Auch für Eigentümer von Immobilien im Bestand ist eine Förderung möglich, wenn damit Maßnahmen finanziert werden sollen, die eine Verbesserung der Nutzungsqualität bezwecken. Im Fokus stehen dabei Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und Klimafreundlichkeit. Dazu auch ein kurzer Überblick:
- KfW-Wohneigentumsprogramm: das bereits dargestellte Programm kann auch zum Erwerb von Bestandswohnimmobilien genutzt werden.
- Programm Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb: richtet sich an Familien mit Kindern unterhalb eines bestimmten Einkommens, die eine bestehende Wohnimmobilie erwerben und anschließend klimafreundlich sanieren wollen. Die Konditionen sind ähnlich wie beim gleichnamigen Programm für neue Wohngebäude.
- Programm Wohngebäude Kredit: bietet zinsgünstige Kredite bis 150.000 Euro für die klimafreundliche Sanierung von Bestandswohnimmobilien. Möglich sind Darlehen mit einer Laufzeit bis zu 30 Jahren und bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Der besondere Clou: je nach erreichtem Energieeffizienzstandard sind Tilgungszuschüsse bis zu 20 Prozent der Darlehenssumme möglich. Darüber hinaus gibt es noch Extra-Tilgungszuschüsse.
- Programm Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude: das ist die Förderung im Rahmen des umstrittenen Heizungsgesetzes. Gefördert wird der Ersatz von alten Heizungen durch klimafreundliche Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung. Bis zu 70 Prozent der anfallenden Kosten bis 30.000 Euro werden bezuschusst. Die Höhe der Förderung hängt auch vom Einkommen ab.
- Programm Erneuerbare Energien – Standard: bietet zinsgünstige Darlehen für die nachträgliche Installation von Anlagen zur nachhaltigen Strom- oder Wärmeerzeugung (u. a. Photovoltaik, Solarthermie).
- Programm Altersgerecht umbauen: fördert den altersgerechten Umbau (z. B. Barrierefreiheit) von Wohnimmobilien mit zinsgünstigen Förderkrediten bis 50.000 Euro. Zusätzlich sind Zuschüsse möglich.
Kolumnist Ricardo Tunnissen ist Geschäftsführer der Baufi Deutschland GmbH.