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    Einkommen & Vermögen

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    Einkommen & Vermögen | 28.4.2023 Drucken

    Kinderdepot mit veritablem Steuereffekt

    Mit Kinderdepots können Eltern für den Nachwuchs steuerfrei ein stattliches Startkapital aufbauen. Diese Möglichkeit ist vielen Eltern nicht bekannt. Vermögensverwalter Daniel Kolb von Heidelberger Vermögen stellt dieses Instrument im Interview näher vor.

    Worauf sollten Eltern achten, die ein Kinderdepot für den Nachwuchs einrichten wollen?

    Wer ein Kinderdepot einrichten will, sollte sich die Bank bzw. den Broker sorgfältig aussuchen. Schließlich handelt es sich um eine Geschäftsbeziehung, die für knapp zwei Jahrzehnte halten soll. Zudem sollte man darauf achten, dass die Gebühren für den ETF-Sparplan moderat sind oder sogar ganz entfallen.

    Nun zu den Einzelheiten. Was ist wichtig?

    Erstens sollte man Gebühren für die Depotführung nicht mehr akzeptieren. Inzwischen gibt es sehr viele Direktbanken, die kostenlose Depots anbieten. Zweitens geht es darum, dass für den Kauf des gewünschten ETF möglichst keine zusätzlichen Kosten entstehen.

    Ein Überblick über Kinderdepots zeigt, dass es beim zweiten Punkt Einschränkungen gibt. In der Regel können nur zehn bis 20 Prozent der angebotenen ETF gebührenfrei gekauft werden.

    Das ist nicht befriedigend. Wobei eines entscheidend ist: Ist der ETF Ihrer Wahl gratis zu haben und entstehen außerdem keine Kosten für die Depotführung? Ist dies der Fall, kann man auch bei Banken mit eingeschränktem Angebot ein Kinderdepot einrichten.

    NV-Bescheinigung verhindert Steuerabzug

    Welche steuerlichen Aspekte gehen mit dem Kinderdepot einher?

    Da ich kein Steuerberater bin, sollten Leser zu diesen Fragen stets fachlichen Rat einholen. Soweit ich aber weiß, ist es möglich, dass Eltern für Ihr Kind eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) beantragen können, wenn klar ist, dass die Kapitalerträge unterhalb wichtiger Freigrenzen bleiben werden.

    Was bedeutet die NV-Bescheinigung praktisch?

    Banken, die die NV von den Eltern erhalten, ziehen von den Kapitalerträgen aus dem ETF-Sparplan der Kinder keine Abgeltungssteuer ab. Das Geld kann also weiterhin arbeiten, weil es nicht ans Finanzamt fließt.

    Greift die NV-Bescheinigung auch, wenn die Kapitalerträge den Sparerfreibetrag überschreiten?

    Meines Wissens ist die NV-Bescheinigung auch dann sinnvoll, wenn die Kapitalerträge diesen Betrag übersteigen, aber unter der Summe des Grundfreibetrags (10.908 Euro) und dem Sparerfreibetrag (1.000 Euro) bleiben. Die NV sorgt laut Steuerexperten dafür, dass Eltern für ihre Kinder dann keine Steuererklärung abgeben müssen.

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