WTW: Pensionskassen vor Herausforderungen
Die meisten Pensionskassen (82 Prozent) wählen derzeit noch den sogenannten Explain-Ansatz und verzichten darauf, ausführlich offenzulegen, wie sie ESG-Kriterien in ihren Anlageentscheidungen berücksichtigen.
Das ergab eine Befragung des bAV-Beraters WTW auf seinem regelmäßig stattfindenden Pensionskassentag.
„Pensionskassen sind ein bedeutender Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung“, sagt Hanne Borst, Leiterin Retirement bei WTW. „Die regulatorischen Anforderungen an die Pensionskassen haben in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Hinzukommen ökonomische Faktoren und Strukturveränderungen, die sie vor zusätzliche Herausforderungen stellen.“
Mit Blick auf die Berücksichtigung von ESG-Kriterien in Anlageentscheidungen sagt Tim Voetmann, Leiter der Pensionskassenberatung bei WTW: „Es ist nicht überraschend, dass die Mehrheit der Pensionskassen derzeit nicht ausführlich offenlegt, wie ESG-Kriterien in die Anlageentscheidungen eingehen. Die EU-konforme Umsetzung des Comply-Ansatzes stellt hohe Anforderungen an Datenverfügbarkeit und Kontrollmechanismen. Deswegen wählen die Pensionskassen aktuell noch den Explain-Ansatz. Mittel- bis langfristig müssen sich die Pensionskassen aber auf detailliertere Offenlegungspflichten einstellen.“
Bestandsübertragungen stehen im Fokus
Wenn der Bestand einer Pensionskasse absehbar eine gewisse Größe unterschreitet, kann das eine effiziente Abwicklung und einen angemessenen Risikoausgleich erschweren. Zudem stellen die steigenden regulatorischen Anforderungen die Pensionskassen vor große Herausforderungen. Hinzu kommen vermehrt Nachfolgeproblematiken in Zeiten des Fachkräftemangels. „Aus diesem Grund überprüfen insbesondere mittlere und kleinere Pensionskassen ihre strategische Geschäftsausrichtung und denken in diesem Zusammenhang regelmäßig auch über Bestandsübertragungen nach“, sagt Thomas Obenberger, verantwortlich für die rechtliche Beratung von Pensionskassen bei WTW. Mehr als die Hälfte (55 Prozent) der befragten Pensionkassen hat sich in den letzten zwölf Monaten mit dem Thema Bestandsübertragung befasst.
Probleme mit Portallösung
Die neue Ausgliederungsanzeigen-Verordnung regelt, wie Pensionskassen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anzeigen müssen, wenn sie die für ihre Geschäftstätigkeit erforderlichen Aufgaben nicht selbst erfüllen, sondern an Dienstleister auslagern. Zwei Drittel (66 Prozent) der befragten Pensionskassenvertreter sehen bei der praktischen Umsetzung der Verordnung Verbesserungsbedarf. 28 Prozent betrachten sie als ungenügend. Nur sieben Prozent halten sie für angemessen.
Tim Voetmann erklärt: „Derzeit gibt es große Schwierigkeiten mit der Portallösung zur technischen Umsetzung. Viele Pensionskassen sind unsicher, wie sie bestehende und geplante Ausgliederungen rechtssicher anzeigen können.“
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