Die private Altersvorsorge in Deutschland steht vor einem tiefgreifenden Umbau. Lange wurde an der Riester-Rente herumkorrigiert – nun folgt ein grundsätzlicher Neustart. Ab 2027 soll ein neues Fördersystem greifen, das vieles anders macht als bisher. Für Verbraucherinnen und Verbraucher eröffnet das Chancen, verlangt aber auch neue Entscheidungen. Am letzten Freitag wurde die Reform im Deutschen Bundestag verabschiedet, für den 8. Mai wird die Zustimmung des Bundesrates erwartet.
Abschied von der alten Logik
Eines der größten Probleme der bisherigen Förderung war ihre Komplexität. Zulagen, Mindesteigenbeiträge, steuerliche Effekte – viele Sparer verloren schnell den Überblick. Genau hier setzt die Reform an: Künftig soll die Förderung einfacher und direkter funktionieren. Das Prinzip ist: Wer spart, wird unmittelbar belohnt – mit festen Zuschüssen pro eingezahltem Euro.
Bis 360 Euro Eigenbeitrag werden 50 Prozent gezahlt, darüber hinaus bis 1.800 Euro 25 Prozent. Das Geld geht direkt in den Vertrag. Damit wird die staatliche Unterstützung sichtbarer und besser planbar. Die Förderung wird stärker an der tatsächlichen Sparleistung ausgerichtet, sie motiviert mehr vorzusorgen, sie bleibt gleichzeitig sozial ausbalanciert durch zusätzliche Unterstützung für Familien. Je Kind fördert der Staat die Altersvorsorge mit bis zu 300 Euro, für jeden selbst gezahlten Euro bis 25 Euro Monatsbeitrag gibt der Staat einen Euro je Kind dazu.
Gleichzeitig bleibt es bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit. Eigenbeiträge und Zulagen also der Bruttosparbeitrag, mindern das zu versteuernde Einkommen. Umso wichtiger ist es, eine Steuererklärung abzugeben. Dann kann es noch zusätzliche Steuererstattungen geben. Zum Ausgleich werden die Auszahlungen nachgelagert versteuert – wie die gesetzliche Rente.
Für Verbraucher bedeutet das vor allem eines: mehr Transparenz und weniger Bürokratie. Es entfällt die komplizierte Berechnung des Mindesteigenbeitrag.
Auch das Risiko die Förderberechtigung durch Wechsel in die Selbständigkeit zu verlieren, entfällt. Selbständige und Freiberufler können künftig auch mit den neuen geförderten Produkten privat für das Alter vorsorgen. Das ist ein großer Fortschritt, der erst letzte Woche zwischen den Regierungsfraktionen verabredet worden ist.
Mehr Spielraum bei der Geldanlage
Die vielleicht wichtigste Neuerung betrifft die Art der Vorsorgeprodukte. Künftig wird es möglich sein, stärker am Kapitalmarkt zu investieren, etwa über breit gestreute Fonds oder ETFs. Das ist ein deutlicher Bruch mit der bisherigen Garantieorientierung, die zwar Sicherheit bot, aber oft zulasten der Rendite ging. Verbraucher können künftig selbst entscheiden, wie viel Risiko sie eingehen möchten:
• Wer Sicherheit bevorzugt, kann weiterhin auf Produkte mit Garantien setzen.
• Wer bereit ist die Risiken zu tragen, kann viel stärker auf Renditechancen setzen.
Gerade für jüngere Sparer dürfte diese Öffnung ein entscheidender Fortschritt sein.
Ein Standardprodukt für den einfachen Einstieg
Nicht jeder möchte sich intensiv mit Finanzfragen beschäftigen. Deshalb sieht die Reform ein standardisiertes Vorsorgeprodukt vor. Die Idee dahinter: ein kostengünstiges, verständliches Angebot mit klaren Strukturen. Wer sich nicht aktiv entscheidet, soll dennoch sinnvoll vorsorgen können. Für viele Verbraucher könnte das der Einstieg sein. Wichtig: Mindestgarantien gibt es hier nicht, allerdings eine Art Lebenszyklusmodell zum Rentenbeginn. D.h. die Risiken werden vor der Rente systematisch durch Umschichtung in sicherere Anlagen reduziert.
Ein Novum ist, dass der Staat, obwohl zugleich Regulator und Aufseher, selbst in den Wettbewerb einsteigt: Es soll ein öffentlich-rechtliches Standardprodukt geben. Hier gilt es abzuwarten, wie die Lösung konkret aussieht. Zentral für einen funktionierenden Markt wird sein, dass sie ohne wettbewerbsverzerrende staatliche Subventionen auskommt. Wie bei den privaten Wettbewerbern auch, muss das System sich komplett selbst aus den Gebühren der Kunden tragen.
Mehr Flexibilität in der Auszahlphase
Nicht nur das Ansparen, auch die Auszahlung wird flexibler. Neben der klassischen lebenslangen Rente sollen künftig andere Modelle möglich sein, etwa gestreckte Auszahlpläne über viele Jahre. Mindestens bis 85 müssen sie laufen. Das kommt dem Wunsch vieler Verbraucher entgegen, im Ruhestand mehr Gestaltungsfreiheit zu haben.
Gleichzeitig steigt aber der Beratungsbedarf. Denn die eigene Lebenserwartung muss realistisch eingeschätzt werden – und die Wahrscheinlichkeit deutlich älter zu werden als der Durchschnitt. Keine gute Methode ist es, sich an den Sterbedaten der Generation der Großeltern zu orientieren. Das führt systematisch zu Unterschätzungen, da die Lebenserwartung jedes Jahrzehnt um ein bis zwei Jahre steigt – durch den medizinischen Fortschritt und Änderungen in der Lebensweise. Wichtig sind hier Hilfsmittel, mit denen man seine eigene Lebenserwartung bestimmen kann, wie der Lebenserwartungsrechner vom DIA.
Ratsam ist es daher, sich spätestens zum Rentenbeginn noch einmal systematisch mit der richtigen Auszahlungsmethode der geförderten privaten Altersvorsorge zu befassen: nur befristet bis 85, oder 90 oder für das ganze verbleibende Leben, egal wie alt man wird? Das kommt oft darauf an, welche Rentenlücke auszugleichen ist. Es wird oft sinnvoll sein, dazu zu Rentenbeginn noch einmal Rat einzuholen. Eine spätere Kurskorrektur ist, wenn die Rente einmal begonnen hat, nicht mehr möglich.
Bestehende Verträge bleiben unangetastet
Ein sensibler Punkt jeder Reform ist der Umgang mit bestehenden Verträgen. Hier gilt: Wer bereits vorsorgt, kann dabeibleiben. Die bisherigen Produkte und die aktuelle Förderung genießen Bestandsschutz. Gleichzeitig wird es möglich sein, in die neue Welt zu wechseln. Ob sich das lohnt, wird eine individuelle Entscheidung sein und dürfte stark von Alter, Familienstand, Vertragskosten und persönlicher Risiko- und Sicherheitsneigung abhängen.
Vorschnelle Entscheidungen sind nicht angeraten: Wird nach 2027 ein neuer Vertrag abgeschlossen, wird ein etwaiger Altvertrag automatisch und unwiderruflich in die neue Förderung umgestellt. Beides gleichzeitig, das geht nicht. Das gilt dann auch für einen mittelbar förderberechtigten, etwa nicht berufstätigen Ehegatten. Also Vorsicht an der Bahnsteigkante, dass man sich bei einem rein digitalen Abschluss nicht verklickt.
Ein Systemwechsel mit Signalwirkung
Die Reform ist mehr als eine technische Anpassung. Sie markiert einen Paradigmenwechsel: weg von starren Garantien, hin zu mehr Eigenverantwortung und Kapitalmarktorientierung. Für Verbraucher bedeutet das Chancen auf mehr Rendite, aber auch die Notwendigkeit, sich grundlegend mit der eigenen Vorsorge und den entsprechenden Risiken auseinanderzusetzen – und das nicht nur für die Anspar-, sondern künftig ganz besonders für die Auszahlungsphase.
Ab 2027 wird Altersvorsorge damit nicht nur einfacher, sondern auch persönlicher. Wie der Neustart gelingt, wird davon abhängen, die neuen Möglichkeiten und Chancen verständlich zu vermitteln. Gute persönliche Beratung wird für viele Verbraucher auch künftig entscheidend sein.