Höchstwert bei Vermögensübertragungen

Das verschenkte und vererbte Vermögen ist im vergangenen Jahr deutlich angestiegen. Das zeigen die Zahlen der Finanzverwaltung zur Schenkungs- und Erbschaftssteuer.

2023 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit 2023 gegenüber dem Vorjahr um 19,8 Prozent auf einen neuen Höchstwert. 2022 war es dagegen um 14,0 Prozent gesunken.

Diese Zahlen hat das Statistische Bundesamt (Destatis) unlängst veröffentlicht und auch Angaben zur festgesetzten Erbschafts- und Schenkungssteuer gemacht. Sie betrug im vergangenen Jahr 11,8 Milliarden Euro. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 3,9 Prozent. Dabei entfielen auf die Erbschaftssteuer 7,7 Milliarden Euro (- 4,5 Prozent) und auf die Schenkungssteuer 4,1 Milliarden Euro (+ 24,9 Prozent).

Betriebsvermögen dominiert

Die im Vorjahresvergleich höheren Festsetzungen der Erbschafts- und Schenkungssteuer beruhen insbesondere auf einem Anstieg des übertragenen Betriebsvermögens auf 29,8 Milliarden Euro (+ 81,3 Prozent). Des Weiteren wurden im Jahr 2023 Anteile an Kapitalgesellschaften in Höhe von 10,3 Milliarden Euro (+ 19,5 Prozent) und Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) im Wert von 45,6 Milliarden Euro (+ 18,2 Prozent) veranlagt. Das restliche übrige Vermögen (zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine) stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 37,2 Milliarden Euro (+ 7,6 Prozent).

2023 wurden zudem Vermögensübertragungen durch Schenkungen in Höhe von 60,3 Milliarden Euro veranlagt. Das waren 44,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Anstieg im Vorjahresvergleich beruht dabei vor allem auf dem übertragenen geschenkten Betriebsvermögen von 24,8 Milliarden Euro, das sich damit gegenüber dem Vorjahr verdoppelt (+100,7 Prozent). Das steuerlich berücksichtigte Vermögen durch Erbschaften und Vermächtnisse nahm 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Prozent auf 61,2 Milliarden Euro zu. Hier wurden insbesondere 32,1 Milliarden Euro übriges Vermögen (+ 8,6 Prozent) und 26,4 Milliarden Euro Grundvermögen (+ 11,1 Prozent) übertragen. Das veranlagte geerbte Betriebsvermögen wuchs im Vergleich zum Vorjahr um 22,3 Prozent auf 5,0 Milliarden Euro.

Unternehmer suchen aktiv Nachfolger

Diese Zahlen weisen allerdings nur das steuerlich veranlagte Vermögen aus. Der tatsächliche Umfang der Schenkungen und Erbschaften ist noch deutlich größer, da ein nennenswerter Teil davon steuerfrei den Besitzer wechselt. Vor allem für nahe Angehörige gibt es großzügige Freibeträge (Ehegatte: 500.000 Euro, Kinder: 400.000 Euro). Der Anstieg bei den Schenkungen, gerade im Bereich des Betriebsvermögens, zeigt, dass viele Unternehmer aktiv Nachfolger suchen und den Vermögensübergang gezielt gestalten.

Private Nettovermögen im Aufwind

Die privaten Nettovermögen haben im Zeitraum zwischen 2018 und 2023 trotz permanenter Krisenzeiten in Deutschland eine positive Entwicklung genommen.

Auch angesichts substantieller sozialer wie wirtschaftlicher Herausforderungen, zeitweise hoher Inflationsraten sowie einer Extremlage während der Pandemie ist das private Nettovermögen deutscher Haushalte in den letzten fünf Jahren nominal gestiegen.

Geld

Diese bemerkenswerte Entwicklung dokumentiert eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Zusammenarbeit mit dem Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA). Die Untersuchung zeigt auch, dass sowohl der Median als auch der Durchschnitt des Nettovermögens in diesem Zeitraum zugenommen haben.

Beim Blick auf die privaten Nettovermögen unterscheidet die Studie zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen. Zudem liegt ein spezieller Fokus auf der Vermögenssituation der Rentner. So verfügen insbesondere Pensionäre mit einem Median-Nettovermögen von rund 310.000 Euro über das höchste Vermögen. Dicht dahinter folgen Senioren mit Zahlungen aus berufsständischen Versorgungswerken (BVW), die auf 260.400 Euro im Median kommen. Dazu zählen etwa Ärzte und Anwälte. Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) hingegen haben ein Median-Nettovermögen von etwa 69.300 Euro. Generell zeigt sich, dass erwerbstätige Haushalte im Durchschnitt weniger Vermögen als die drei genannten Rentnergruppen besitzen.

Warum Ältere oft vermögender sind

Ein bedeutender Teil des Nettovermögens der deutschen Haushalte besteht aus Immobilien. Ungefähr zwei Drittel des Gesamtvermögens entfällt auf Immobilienbesitz. Dies trifft auf alle betrachteten Gruppen zu. Dennoch dürften vor allem ältere Menschen über eine Immobilie verfügen. Auffällig ist zudem, dass gesetzlich Rentenversicherte anteilig besonders viel Geldvermögen haben. Dies könnte darauf hindeuten, dass Lebensversicherungen und andere Sparformen zum Rentenbeginn ausgezahlt wurden.

Auch die Verschuldung und die damit oft einhergehende Abwesenheit von Vermögen wurden untersucht. Interessanterweise sind die Schulden bei GRV-Rentnern mit einer durchschnittlichen Verschuldung von etwa 9.000 Euro am geringsten. Das ist deutlich weniger als bei den erwerbstätigen Haushalten, deren durchschnittliche Verschuldung 2023 fast 52.000 Euro betrug. Die geringere Verschuldung bei Rentnern ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass große Anschaffungen bereits getätigt und Kredite, etwa für Immobilien, weitgehend abbezahlt sind.

Private Nettovermögen können positiv wirken

Die positive Entwicklung der privaten Nettovermögen in deutschen Haushalten ist angesichts der zum Teil schwierigeren Ausgangsbedingungen ein bemerkenswertes Phänomen. So steht trotz wirtschaftlicher Krisen und privater Unsicherheiten insgesamt für viele Gruppen eine durchaus signifikante Vermögenssteigerung zu Buche. Diese Entwicklung basiert insbesondere auf Immobilienbesitz und Rücklagen aus individueller Vorsorge. Auch wenn eine gewisse Vermögensungleichheit zwischen den verschiedenen Gruppen besteht, zeigt sich somit insgesamt ein erfreuliches Bild. Zumal höhere Vermögen beispielsweise die private Altersvorsorge oder den Konsum in Deutschland stützen können.

Die Argumente sprechen für ETF mit Momentum

ETF gibt es für ganz verschiedene Indizes. Bei einigen werden die Aktien des Fonds durch einen zusätzlichen Filter geschickt. Dabei entstehen sogenannte Faktor-ETF. Im Interview erklärt Franz Kaim von der KIDRON Vermögensverwaltung, was davon zu halten ist.

Die Finanzindustrie ist erfinderisch. Sie hat Dutzende von Nachhaltigkeitsindizes auf den Markt gebracht, für die es inzwischen fast 600 Indexfonds gibt. Weniger bekannt sind die sogenannten Faktor-ETF, die entweder die Rendite steigern oder das Risiko der Aktienanlage senken sollen. Wie sind diese Faktor-Fonds einzuschätzen?

Etliche dieser Fonds sind seit fünf Jahren oder mehr auf dem Markt, sodass sich jetzt belastbare Aussagen machen lassen. Dabei zeigt sich: Längst nicht alle Angebote konnten ihr Versprechen halten. Vor allem Value und Small Cap-ETF fallen hinter den breiten Markt zurück. Indexfonds, die auf das Momentum der Aktien oder die Qualität der Unternehmen setzen, konnten ihn indes schlagen.

Warum liegen Momentum- und Qualitäts-ETF vorne?

Erstere setzen auf Fakten. Sie haben die Aktien im Depot, die sich mittel- bis langfristig stark entwickelt haben. Das ist einfach, aber wirkungsvoll, denn Trends setzen sich in der Regel länger fort, als die meisten glauben. Qualitäts-ETF wiederum kaufen Aktien von Unternehmen, die ein gutes und stabiles Gewinnwachstum aufweisen. Auch das ist offenbar ein zuverlässiger Faktor. Interessant ist, dass es bei diesen Gruppen etliche Überschneidungen gibt.

Wie können Anleger diese Faktor-Fonds nutzen?

Wer als Anleger von dem passiven Anlageprinzip überzeugt ist und es einfach halten möchte, könnte sich statt des MSCI World einen ETF auf den MSCI World Momentum ins Depot legen. In den USA, die wie so oft längere Erfahrung mit neuen Produkten haben, zeigt sich seit der Emission des Momentum-ETF für den S&P 500 im Jahr 2013: Er entwickelte sich in den vergangenen elf Jahren spürbar besser als sein Vergleichsindex.

Welchen Nachteil besitzen diese Fonds?

Wenn die Momentum-Aktien an Kraft einbüßen oder gar nach unten drehen, kann es bei einem solchen Faktor-ETF steiler nach unten gehen als im breiten Markt. Allerdings ist zum Beispiel der iShares MSCI World Momentum mit 350 Positionen noch immer recht breit gestreut.

Müssen Momentum-ETF nicht zwangsläufig zurückkommen, weil sie irgendwann überteuert sind?

Sie setzen auf Trends an den Aktienmärkten. Solange es solche starken Bewegungen gibt, dürfte man mit diesem Faktor daher gut fahren. Problematisch wird es für den Momentum-Faktor wohl vor allem in trendlosen Phasen.

Mit Faktor-ETF den breiten Markt schlagen

Wer träumt nicht davon: auf Dauer den breiten Aktienmarkt schlagen, ohne dafür allzu große Risiken einzugehen? Mit sogenannten Faktor-ETF ist das möglich.

Diese Indexfonds setzen auf Aktienindizes, bei denen bestimmte Faktoren wie gute Unternehmenszahlen oder hohe Kursgewinne im Vordergrund stehen. Doch nur wenige dieser speziellen ETF konnten den breiten Markt bislang zuverlässig übertreffen.

Wer in den letzten Jahren in Aktien investiert und dabei Nordamerika nicht vernachlässigt hat, kann sich über sehr ordentliche Gewinne freuen. So hat ein Investment in den Weltaktienmarkt in den vergangenen drei Jahren eine Rendite von gut 34 Prozent und damit etwa 10,4 Prozent jährlich gebracht. Über fünf Jahre waren es 82 Prozent, was einer jährlichen Rendite von gut 13 Prozent entspricht. Aus Sicht von Franz Kaim von der KIDRON Vermögensverwaltung „ein durchaus respektables Ergebnis für eine passive Aktienanlage über ETF“.

Faktor-ETF basieren auf der Forschung

Seit einiger Zeit verspricht die Finanzindustrie Anlegern, dass mit speziellen ETF noch höhere Renditen möglich seien. Dabei berufen sich die Marketingabteilungen auf die Wissenschaft, die sich seit Jahren fragt: Welche besonderen Bedingungen sind für den Erfolg von Unternehmen bzw. von Aktien ausschlaggebend? Die Akademiker haben eine ganze Reihe von Faktoren erforscht, die seither die Basis für neue Indizes und entsprechende Indexfonds darstellen: die Faktor-ETF.

Die Bandbreite dieser Faktoren reicht von unterbewerteten Aktien (Value) und kleineren Unternehmen (Small Cap) über geringe Schwankungen des Aktienkurses (Low Volatility) bis hin zu starkem Wachstum bei Umsatz und Erträgen (Quality) und ausgeprägten Anstiegen des Aktienkurses (Momentum). „Das ist ein sehr bunter Strauß von Faktoren, bei denen sich die Wissenschaft offenbar selbst nicht einig geworden ist“, gibt Anton Vetter von BV&P Vermögen in Kempten zu bedenken. „Daher müssen sich interessierte Anleger fragen, welche Faktoren sie selbst für plausibel halten“, erklärt der unabhängige Vermögensprofi.

Vor der Qual der Faktoren-Wahl

Bei der Auswahl geeigneter Faktoren-ETF können sie sich entweder mehr oder minder ungeprüft auf die Aussagen anderer verlassen oder auf eigene Faust nachforschen. „Wer selbst prüft, erkennt, dass sich die Versprechen der Finanzindustrie längst nicht immer erfüllen“, weiß Vermögensverwalter Kaim. In der Tat zeigt der Rückblick auf die vergangenen drei bzw. fünf Jahre, dass nur wenige Faktor-ETF besser abgeschnitten haben als der breite Aktienmarkt. Bei denjenigen, die besser liefen, gibt es handfeste Gründe dafür.

Momentum-ETF sind ganz vorn mit dabei

Die Rangliste der Faktoren-ETF führen sogenannte Momentum-ETF sowie Quality-ETF an. Bei den Momentum-Indexfonds liegt es auf der Hand, dass sie ganz vorne mitspielen. Sie enthalten jene Aktien, die in den letzten sechs bzw. zwölf Monaten besonders stark zugelegt haben. „Zwar können einzelne Aktien durchaus wieder in der Versenkung verschwinden. Doch bis es so weit ist, kann man von ihren starken längerfristigen Trends profitieren. Momentum-ETF machen das auf einfache Weise möglich“, sagt Vermögensverwalter Vetter. So hat der Momentum-ETF von iShares auf den MSCI World in fünf Jahren 87 Prozent zugelegt – fünf Prozentpunkte oder jährlich einen knappen Prozentpunkt mehr als der „normale“ MSCI World-ETF dieses Anbieters.   

Quality-ETF: Logische Gründe für hohe Renditen

Besser als der Markt liefen auch Faktor-ETF, die auf Qualität setzen. Durch diese Auswahl landen ausschließlich Unternehmen im Index, die sich durch eine hohe Eigenkapitalrendite, stabiles Gewinnwachstum und einen geringen Verschuldungsgrad auszeichnen. Für Vermögensprofi Kaim ist es logisch, dass diese Faktor-ETF bei der Rendite vorne mitspielen. „Auf längere Sicht folgt der Aktienkurs durchaus den Gewinnerwartungen. Steigt der Gewinn pro Aktie dauerhaft, dann spiegelt sich das auch im Kurs wider.“ Tatsächlich legte der iShares Quality-ETF auf Sicht von fünf Jahren um knapp 87 Prozent zu. Über drei Jahre waren es 37 Prozent – und damit ebenfalls mehr als die gut 34 Prozent des üblichen MSCI World-ETF.

Small Cap und Value sorgen für Rendite-Fiasko

Deutlich schlechter erging es Anlegern mit Faktor-ETF, die eher auf Annahmen der Akademiker basieren statt auf harten Fakten. Dazu zählen die Faktoren Small Cap und Value. Bei den kleinen Unternehmen geht die Wissenschaft davon aus, dass die Anleger für das höhere Risiko der Small Caps mit einer höheren Rendite belohnt werden müssten. Doch in drei Jahren brachte es der MSCI World Small Cap-ETF von iShares auf mickrige fünf Prozent (statt 34) und in fünf Jahren auf 43 Prozent (statt 82). Unter Rendite-Aspekten ist das ein echtes Fiasko. Der Value-Faktor bekleckerte sich mit 27 bzw. 47 Prozent ebenfalls nicht mit Ruhm.

Minimale Schwankungen kommen mit hohem Preis

Etwas anders sieht es beim Faktor „geringe/minimale Schwankungen“ aus. Diese ETF sind vor allem für Anleger gedacht, die ihr Verlustrisiko beim Aktieninvestment gering halten wollen. Dafür nehmen sie in der Regel Abstriche bei der Rendite in Kauf. „Angesichts der überschaubaren Performance von 18 bzw. 30 Prozent über drei und fünf Jahre stellt sich jedoch die Frage, ob nicht andere Methoden des Risikomanagements für diese Anlegergruppe sinnvoll wären“, sagt Vermögensverwalter Vetter. Dazu kann die Kombination eines „normalen“ Aktieninvestments mit Anleihen ebenso zählen wie das Risikomanagement mithilfe der Trendfolge.

Zahl der neugeborenen Kinder auf Zehn-Jahres-Tief

Seit dieser Woche ist es amtlich: Das Statistische Bundesamt hat frische Daten zu den Geburten veröffentlicht. Interessant sind dabei auch die regionalen Unterschiede und der Ländervergleich in Europa.

Im Jahr 2023 kamen in Deutschland 692.989 Kinder zur Welt. Das waren 45.830 oder sechs Prozent Neugeborene weniger als im Jahr 2022. Weniger Kinder als im Jahr 2023 waren in Deutschland zuletzt 2013 geboren worden (682.069). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sank die häufig auch als Geburtenrate bezeichnete zusammengefasste Geburtenziffer 2023 auf 1,35 Kinder je Frau. Angaben zu diesem Rückgang gab es bereits vor dieser Veröffentlichung der Statistiker. Nun reichten sie noch einige interesssante Details nach.

Zum Beispiel zur Entwicklung in den einzelnen Bundesländern, wo die Geburtenziffer überall sank, aber in unterschiedlichem Maße. Besonders stark nahm sie in den nördlichen und östlichen Bundesländern ab. Einige Beispiele: Sachsen (- 10 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (- 9 Prozent) und Brandenburg (- 8 Prozent) sowie Schleswig-Holstein (- 8 Prozent). Im Saarland war der Rückgang mit einem Prozent am schwächsten. Die höchste Geburtenziffer mit 1,46 Kindern je Frau verzeichnete Bremen. Am niedrigsten war die Geburtenhäufigkeit in Berlin mit 1,17 Kindern je Frau.

Die zusammengefasste Geburtenziffer sank 2023 sowohl bei Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit als auch bei Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit um sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr, allerdings ausgehend von unterschiedlichen Niveaus: So sank die Geburtenziffer bei deutschen Frauen von 1,36 auf 1,26 und bei Ausländerinnen von 1,88 auf 1,74 Kinder je Frau. Es waren in den letzten Jahren besonders Frauen mit Migrationshintergrund, die für einen vorübergehenden Anstieg der Geburtenziffer gesorgt hatten.

Geburtenziffer sank auch in vielen anderen Ländern

Aber wie steht Deutschland im internationalen Vergleich mit diesen Werten? Die Daten für das vergangene Jahr liegen dafür noch nicht vor. Daher ein Rückgriff auf Angaben der Europäischen Statistikbehörde Eurostat bis zum Jahr 2022. Ergebnis: In den meisten Staaten der Europäischen Union sanken die Geburtenziffern im Vergleich zu den Jahren 2021 und 2020, aber auch zum Vor-Corona-Jahr 2019 deutlich. Einen besonders starken Rückgang von zehn Prozent und mehr im Vergleich zu 2021 verzeichneten im Jahr 2022 Estland, Irland, Tschechien, Dänemark und Finnland. Deutlich schwächer als in Deutschland sanken die Geburtenziffern in Italien und Zypern (- 1 Prozent) sowie in Frankreich, Spanien, Polen, Ungarn und Kroatien (jeweils – 3 Prozent). Ein Anstieg wurde 2022 in der EU nur in Portugal (+ 6 Prozent) und Bulgarien (+ 4 Prozent) registriert.

Wenn Erbschaften in Stress ausarten

Eine Erbschaft ist eigentlich ein freudiges Ereignis – so jedenfalls die landläufige Meinung. Schließlich winken üppige Geldüberweisungen oder die Überschreibung einer Immobilie.

Doch in der Realität ist meist der Wunsch Vater des Gedankens. In vier von fünf Fällen erbt nicht einer allein, sondern zusammen mit anderen Familienmitgliedern oder der ungeliebten Schwiegermutter. Dann flammen längst überwunden geglaubte Grabenkämpfe unter Geschwistern aus der Jugendzeit wieder neu und jetzt umso heftiger auf. Stress bahnt sich an.

Was sich kaum jemand klar macht: Der Dauerstress um den eigenen Erbanteil kann Erben krank machen, manche sogar schwer. „Willkommen in der eiskalten Welt der Erbengemeinschaft, in der jeder noch so billige Psychotrick erlaubt scheint und eher zart besaitete Erben jahrelangem Stress ausgesetzt sind“, weiß Betriebswirt Manfred Gabler. „Bis der Stress irgendwann an der Gesundheit nagt und chronische Krankheiten entstehen. Erst dann wachen viele Erben auf und begreifen, dass sich selbst mit einer millionenschweren Erbschaft die eigene Gesundheit nicht zurückkaufen lässt. Sie suchen deshalb den schnellen Ausstieg aus der zerstrittenen Erbengemeinschaft“, sagt der Geschäftsführer der Weilheimer Fa. ErbTeilung.

Stress war früher überlebenswichtig

Ursprünglich war Stress für den Menschen überlebensnotwenig. Er sorgt nämlich dafür, dass dem Körper unter anderem Adrenalin und Cortisol zugeführt wird. Dadurch kann der Mensch einer Gefahr schnell ausweichen. Heute herrscht dagegen bei vielen Menschen eine Art Dauerstress vor. Zu viel Arbeit, ein schlechtes Betriebsklima, der Tod eines geliebten Menschen, Eheprobleme, die Pflege von Angehörigen, finanzielle Sorgen – all das kann auf die Gesundheit schlagen. Das hat kürzlich ein Team des University College London (UCL) und des Kings College im Vereinigten Königreich herausgefunden.

Sie untersuchten die Konzentration bestimmter Biomarker, die mit etlichen stressbedingten Leiden in Verbindung stehen, im Blut von fast 5.000 Erwachsenen. Dazu nutzten die Wissenschaftler Daten einer kontinuierlichen Langzeituntersuchung zum Gesundheitszustand britischer Bürgerinnen und Bürger über 50. Wie befürchtet fanden die Forscher bei all jenen, die generell übermäßig viel Stress erlebten, eher erhöhte Konzentrationen von Biomarkern und Cortisol im Blut. Bei ihnen lag die Wahrscheinlichkeit, zur Hoch-Risiko-Kategorie zu zählen, im Vergleich zu wenig oder moderat belasteten Probanden um gut 60 Prozent höher.

Finanzieller Druck macht krank

Ein Faktor steigert das Krankheitsrisiko laut Studie deutlich stärker als andere: finanzieller Druck. Der Grund: Geldsorgen beeinflussen gleich mehrere Bereiche unseres Lebens und können zu familiären Konflikten, sozialer Ausgrenzung und sogar zu Hunger oder Obdachlosigkeit führen. Platz zwei der ungünstigsten Stressfaktoren belegt die Trauer um den Tod eines nahen Menschen, Platz drei die psychische Belastung, die mit einer längeren Krankheit verbunden ist. Überraschend: Eine eigene Behinderung, ein pflegebedürftiger Angehöriger und selbst eine Scheidung stachen dagegen nicht heraus.

Bei Erben kommen mehrere Stressfaktoren zusammen

Häufig summieren sich bei Erben mehrere Stressfaktoren: Eine Erbin hat den Erblasser vor dessen Tod aufopferungsvoll gepflegt. Ihr geht sein Tod deshalb extrem nahe. Sie verfügt über wenig Geld und möchte von den Miterben einen Anteil für die alleinige Pflege des Vaters. Die Geschwister sehen das entgegen der geltenden Rechtslage nicht ein und verzögern jahrelang die Auflösung der Erbengemeinschaft. Die Miterbin muss Kredite aufnehmen, um ihren Anwalt bezahlen zu können. „Besonders heftig wirkt sich Stress aus, der eine emotionale Ursache hat.  Das ist bei Erbengemeinschaften immer der Fall“, sagt Manfred Gabler. Ihn erreichen jährlich Hunderte Anfragen gestresster Erben, die aus der Erbengemeinschaft schnell raus wollen. Dabei hat Gabler den immer gleichen äußeren Ablauf beobachtet.

Die drei Stufen gestresster Erben

Auf der ersten Stressstufe steht der Tod eines Elternteils, gefolgt von der Ungewissheit, ob und wie man geerbt hat. Unsicherheit macht sich breit, weil die Erben nicht wissen, wo sie die erforderlichen Unterlagen herbekommen und was grundsätzlich zu tun ist nach den ersten Tagen und Wochen. Klar ist: Routine hat keiner der Erben. Statistisch gesehen erbt jeder Deutsche 1,2mal im Leben. Das verursacht schon am Anfang massiven Stress.

Dann kommt die zweite Stufe, auf der der Erbe erkennt, dass er nicht allein erbt. Streit entsteht und die Auflösung  der Erbengemeinschaft gelingt über Jahre nicht. Dies führt zu Dauerstress, weil man es jeden Tag am Morgen und am Abend in seinem Kopf hat – und dies über viele Monate und Jahre. Das führt in der Maximalausprägung zu handfesten psychischen Problemen bis hin zu Depressionen. Wie man gegen Stress in Erbengemeinschaften resilient wird, hat niemand der Erben gelernt. Auf der dritten Stufe bekommt der psychisch angeschlagene Erbe dann auch physische Probleme.

Ballast über Bord werfen

„Wenn ein Erbe angeschlagen ist, sollte er schnell umdenken, seine Kräfte bündeln und Ballast über Bord werfen. Alles, was einer Genesung im Weg steht, muss weg. Da gehört als erstes die Erbengemeinschaft dazu. Man will sie daher schnellstmöglich hinter sich bringen. Wenn da nicht der skrupellose Miterbe wäre. Er blockiert und setzt den kranken Erben zusätzlich unter Druck“, beobachtet Manfred Gabler immer wieder. Dadurch werde der kranke Erbe regelrecht zum Verkauf des Erbanteils getrieben – egal was es kostet. Man will sich eben nicht weiter damit belasten. Die Gesundheit ist wichtiger.

Alternative Erbabwicklung

Der Erbanteilsverkauf ist eine Möglichkeit, um die Erbengemeinschaft schnell zu verlassen. Alternativ kommt die sogenannte Erbabwicklung infrage, die von Unternehmen wie ErbTeilung angeboten wird. Diese kostet den Erben nichts. Nur im Erfolgsfall fließt eine Prämie. Für den gestressten Erben ist diese Vorfinanzierung beruhigend. Er kann sich ganz aus dem Stressfeld der Erbengemeinschaft rausziehen und sich auf seine Genesung konzentrieren.

Selbständige im Ruhestand: Rückblick mit Reue

Eine Studie offenbart besorgniserregende Lücken bei Selbständigen im Ruhestand. Viele hätten rückblickend gern mehr für ihre Rente investiert.

Die Alterssicherung für Selbständige stellt weiterhin eine Herausforderung dar. Verglichen mit Angestellten und Beamten stehen viele von ihnen im Ruhestand finanziell schlechter da. Ihre Möglichkeiten, den gewohnten Lebensstandard zu halten, sind beschränkter. So zeigt eine repräsentative Umfrage des Versicherers HDI unter deutschen Rentnern, dass fast die Hälfte der ehemals Selbständigen im Ruhestand erhebliche finanzielle Abstriche machen muss. Angestellte und insbesondere Beamte haben da deutlich weniger Sorgen.

Laut dieser repräsentativen Umfrage unter 1.053 Rentnern in Deutschland müssen 45 Prozent der ehemals Selbständigen im Alter ihren angestrebten Lebensstandard herunterschrauben. Im Vergleich dazu sind 39 Prozent der früheren Angestellten und nur 14 Prozent der ehemaligen Beamten von ähnlichen Einbußen betroffen. Diese Zahlen unterstreichen die prekäre Lage vieler Selbständiger, die nach einem Arbeitsleben ohne feste Rentenansprüche ihren Lebensstandard nicht aufrechterhalten können. Die Gruppe der Selbständigen in Deutschland umfasst derzeit rund 3,9 Millionen Menschen. Prozentual wie absolut schwindet deren Anzahl allerdings. Das zeigen entsprechende Zahlen des Statistischen Bundesamts.

Längeres Arbeitsleben

Besonders alarmierend ist der Anteil der ehemals Selbständigen, die mit einer Netto-Rente von weniger als 700 Euro auskommen müssen. Ein Drittel dieser Gruppe – Selbständige im Ruhestand – steht genau vor diesem Problem. Bei den ehemaligen Angestellten betrifft dies nur neun Prozent. Bei den Beamten sind es gerade einmal vier Prozent. Dies verdeutlicht die drastischen Unterschiede in der finanziellen Absicherung.

Das bekannte Bonmot von „selbst & ständig“ trifft nicht nur auf das berufliche Engagement zu, sondern zieht sich durch bis in den Ruhestand. Selbständige gehen oft später in Rente als abhängig Beschäftigte oder Beamte. Mehr als ein Viertel der Selbständigen tritt erst zwischen 66 und 70 Jahren in den Ruhestand ein. Verglichen mit 14 Prozent der Angestellten und vier Prozent der Beamten sind das deutlich mehr. Allerdings führt dieses längere Arbeitsleben nicht unbedingt zu einer besseren finanziellen Situation im Ruhestand.

Frauen erhalten weniger Rente

Die Unterschiede in der Altersvorsorge zwischen Frauen und Männern sind ebenfalls bemerkenswert. Frauen sind im Rentenalter finanziell deutlich schlechter gestellt als Männer: 44 Prozent der Rentnerinnen gegenüber 34 Prozent der Rentner können ihren gewohnten Lebensstandard nicht halten. Eine noch größere Zahl der Rentnerinnen (84 Prozent) kann sich finanziell weniger leisten als ehedem erwartet. Die durchschnittlichen Rentenbezüge von Frauen liegen bei etwa 1.170 Euro, während Männer durchschnittlich 1.450 Euro erhalten.

Rentenpflicht bleibt ein Thema

Die Situation vieler Selbständiger im Alter ist offenkundig kritisch. Auch deshalb ist eine Rentenpflicht für Selbständige immer wieder ein Thema in der Politik. Zumal laut dieser Studie viele ehemals Selbständige bereuen, nicht ausreichend für den Ruhestand vorgesorgt zu haben. Zwei Drittel dieser Gruppe würden rückblickend mehr in ihre Altersvorsorge investieren. Wobei 44 Prozent sogar angeben, sie würden deutlich mehr sparen. Ähnliche Tendenzen zeigen sich zwar auch bei Angestellten und Beamten, allerdings treten diese in geringerem Maße zutage.

Steuern sparen mit der Güterstandsschaukel

Mithilfe der Güterstandsschaukel können Ehepartner untereinander Vermögen übertragen und damit Schenkungssteuer vermeiden. Doch es kommt auf die Vorgehensweise an.

Die Erbschaftssteuer geht bisweilen ganz schön ins Geld. Deshalb kann eine vorzeitige Vermögensübertragung eine gute Alternative sein. Das gilt nicht nur für die nächste Generation. Auch innerhalb einer Ehe ist dieser Weg denk- und machbar. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es eine erbschaftssteuerliche Schieflage gibt, weil etwa das Vermögen – zum Beispiel wegen eines Unternehmens- oder Immobilienverkaufs – überwiegend bei einem der Ehepartner angesiedelt ist. Aber hier hilft die Güterstandsschaukel.

Ehering

Unentgeltliche Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten unterliegen grundsätzlich der Schenkungssteuer – zumindest soweit sie den Ehegatten-Freibetrag von 500.000 Euro übersteigen und es sich nicht um die Übertragung des Familienheims handelt. „Mit einer geschickten Steuergestaltung ist es möglich, dem Ehepartner Vermögen zukommen zu lassen, um erbschaftssteuerlich seinerseits die Freibeträge bestmöglich auszunutzen“, erläutert Maximilian Kleyboldt, CFP®, Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Als Instrument der Vermögenssicherung bietet sich die Güterstandsschaukel an.“

Einmal zur Gütertrennung und zurück

Darunter versteht man die bewusste Änderung des Ehegüterstands und zwar zu Lebzeiten. Die meisten verheirateten Partner leben nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in einer Zugewinngemeinschaft. Um in den Genuss von Steuerfreiheiten zu kommen, müssen die Eheleute nun den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft mittels notariellem Ehevertrag beenden und eine Gütertrennung vereinbaren. 

„Dadurch erwirbt der Ehegatte, der während der Ehe den geringeren Vermögenszuwachs hatte, einen Anspruch auf Zugewinnausgleich“, erläutert Kleyboldt. Um die Zugewinnausgleichsforderung zu berechnen, vergleicht man den Vermögenszugewinn beider Ehegatten während der Ehe. Wer den größeren Zugewinn erzielt hat, schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz als Ausgleich. Dieser geleistete Zugewinnausgleich bleibt steuerfrei, da er zur Erfüllung eines gesetzlichen Anspruchs erfolgt. Der eherechtliche Zugewinnausgleich unterliegt somit weder der Erbschafts- noch der Schenkungssteuer. Anschließend kehren – oder „schaukeln“ – die Eheleute dann in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft zurück.

Rückkehr erst nach einer „Schamfrist“

„Das Gute daran ist, dass dieses Instrument der Vermögensübertragung völlig legal ist. Der Bundesfinanzhof hat dieses Modell als zulässig betrachtet“, berichtet Kleyboldt, zugleich Direktor Wealth Planning bei der Bethmann Bank. Der Experte weist darauf hin, dass die Rückkehr in den ursprünglichen Güterstand jedoch nicht bereits im Ehevertag zur Beendigung der Zugewinngemeinschaft enthalten sein sollte, sondern mit einer separaten Urkunde und nach einer „Schamfrist“ erfolgen sollte. 

Vor einer Entscheidung zu diesem Modell der vorzeitigen Vermögensübertragung ist in jedem Fall eine professionelle Unterstützung ratsam. „Wichtig ist es, stets im Rahmen einer umfassenden und langfristigen Finanzplanung zu entscheiden und nicht allein die steuerlichen Vorteile in den Vordergrund zu stellen“, empfiehlt FPSB-Vorstand Kleyboldt. Des Weiteren gilt es, im Vorfeld zu überlegen, wie der Ausgleichsanspruch zwischen Eheleuten bedient wird. Die Zugewinnausgleichsforderung nach Beendigung der Zugewinngemeinschaft wird als reine Geldforderung betrachtet. Fehlt die Liquidität, sind aber Sachwerte vorhanden, liegt eine Erfüllung der Schuld mit diesen Sachwerten nahe. Ertragssteuerlich wird die Erfüllung mit Sachwerten indes als Veräußerung dieser Sachwerte angesehen und besteuert.

Kosten für die Beratung und Beurkundung

Die Ehegatten sollen bedenken, dass die Güterstandsschaukel bei der Umsetzung auch Kosten verursacht. Für ihre rechtliche und steuerliche Planung und Gestaltung fallen Rechtsanwalts- und Steuerberaterhonorare an. Dann kommt noch die Beurkundungsgebühr des Notars für den Ehevertrag, deren Berechnung das Vermögen beider Ehegatten zugrunde liegt. Das Rückschaukeln bedarf eines weiteren Ehevertrags, was eine weitere Beurkundungsgebühr erzeugt.

Starker Geburtenrückgang in Krisenzeiten

Ein detaillierter Einblick in die demografische Verschiebung nach der Pandemie dokumentiert einen deutlichen Geburtenrückgang in Schweden und Deutschland. 

Der jüngste Geburtenrückgang in Deutschland und Schweden markiert eine signifikante Veränderung im sozialen Gefüge von zwei Ländern, die eigentlich traditionell für ihre Vereinbarkeit von Beruf und Familie bekannt sind.

So verzeichneten nach der COVID-19-Pandemie die Geburtenraten den niedrigsten Stand seit über einem Jahrzehnt. Die Experten vom Rostocker Max-Planck-Institut für demografische Forschung (MPIDR) nennen in einem Fachbeitrag verschiedene Ursachen und Hintergründe für diese Entwicklung. Politik und Gesellschaft sind deshalb gefordert, insbesondere bei jungen Menschen für nachhaltigen Optimismus zu sorgen.

In Deutschland sank die Geburtenrate im Herbst 2023 auf nur noch 1,3 Kinder pro Frau. Das entspricht einem Rückgang von 13 Prozent im Vergleich zu 2021. Auch im ersten Quartal 2024 blieb die Geburtenrate in Deutschland auf einem niedrigen Niveau. Darauf weist das Statistische Bundesamt in einem Beitrag hin. In Schweden lag die 2023er Rate bei 1,4 Kindern pro Frau. Dies wiederum bedeutet einen Rückgang von 14 Prozent gegenüber 2021. 

Impfungen spielen wichtige Rolle

Martin Bujard vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung und Gunnar Andersson von der Universität Stockholm untersuchten, welche Faktoren zu diesem Rückgang beigetragen haben könnten. In einer Interpretation ihrer Forschungsergebnisse heben sie hervor, dass insbesondere Impfkampagnen und damit verbundene Lockerungen der COVID-19-Restriktionen eine entscheidende Rolle spielten. So führten etwa die Massenanmeldungen zu Erstimpfungen in Deutschland und Schweden im Frühjahr und Sommer 2021 neun Monate später zu einem abrupten Rückgang der Geburtenraten. Dazu kommen nach ihrer Auffassung noch weitere kritische Szenarien, die weltweit zutage treten.

Krieg und Krisen verunsichern Eltern

So weisen die Forscher darauf hin, dass insbesondere Veränderungen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umfeld den verzeichneten Geburtenrückgang mit begründen. Dazu zählen individuelle Folgeerscheinungen oder perspektivische Unsicherheiten nach der Pandemie. Auch globale Krisen wie der Klimawandel oder der Krieg in der Ukraine beeinflussen Eltern und ihren Kinderwunsch. Zudem sorgen schwindende Rohstoffe oder Ressourcen beziehungsweise eine deutlich spürbare Inflation für tiefergehende Auswirkungen auf die Entscheidung zu einer Elternschaft. Trotz früherer Spekulationen zeigten die Analysen allerdings keinen direkten Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit oder erhöhter Mortalität und Geburtenraten.

Dauerhafte oder vorübergehende Verschiebung?

Die langfristigen Auswirkungen dieser geburtenschwachen Jahrgänge sind laut den Experten derzeit noch nicht vollständig abzusehen. Die Forscher weisen explizit darauf hin, dass verschiedene Szenarien möglich sind. Wesentlich dafür wird es sein, ob es sich um eine vorübergehende Verschiebung oder um einen dauerhaften Geburtenrückgang handelt. Dies bleibt also (noch) eine offene Frage. Deren Beantwortung kann wesentliche Implikationen haben. Das gilt etwa für die Planung von sozialen Diensten, die Gestaltung elternfreundlicher Arbeitsplätze bis hin zur Altersvorsorge. Die zukünftige Entwicklung wird davon abhängen, wie stabil sich wirtschaftliche, soziale und letztlich individuelle Bedingungen postpandemisch darstellen. Dies wiederum wird unter anderem davon geprägt, wie Politik und Gesellschaft auf anhaltende Herausforderungen reagieren. Um den Geburtenrückgang zu stoppen, brauchen junge Menschen womöglich vor allem eines: mehr Zukunftssicherheit.

Stadtstaaten sind Hochburgen der Altersarmut

Im Dezember 2023 erhielten bundesweit 1.211.675 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Bezogen auf die erwachsene Wohnbevölkerung entsprach dies einer Grundsicherungsquote von 1,72 Prozent.

Zum Zeitpunkt der Integration des Grundsicherungsgesetzes von 2003 in das SGB XII im Jahr 2005 betrug die Quote 0,93 Prozent. Darauf macht das Portal Sozialpolitik aufmerksam, dessen Betreiber die Häufigkeit der Grundsicherung im Alter und damit auch die Verbreitung von Altersarmut nach Bundesländern untersucht hat.

Nach diesen Auswertungen weisen die drei Stadtstaaten Hamburg (3,24 Prozent), Bremen (3,14 Prozent) und Berlin (2,66 Prozent) die höchsten Quoten aus. Die Stadtstaaten macht das Portal auch als die Hochburgen der Altersarmut aus, gemessen an der Grundsicherungsquote im Alter. In den neuen Bundesländern fallen die Anteilswerte in der Regel (deutlich) niedriger aus als in den alten Ländern. „Die Empfängerquoten bei Erwerbsminderung liegen zudem – teilweise merklich – unterhalb der Empfängerquoten im Alter“, heißt es auf dem Portal. Zur Interpretation seien aber einige Besonderheiten des Leistungsrechts zu berücksichtigen.

Prüfung der Bedürftigkeit

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine bedarfsorientierte und bedürftigkeitsgeprüfte Fürsorgeleistung. Zugang zu den Leistungen haben erwachsene Personen, deren (anrechenbares) Einkommen, (verwertbares) Vermögen und/oder (realisierbare) Unterhaltsansprüche nicht ausreichen, um den individuellen Bedarf zu decken. Hierbei bleiben Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern bzw. Eltern unberücksichtigt, sofern das jährliche Gesamteinkommen der Unterhaltspflichtigen 100.000 Euro nicht übersteigt, so die Erläuterung des Leistungsrechts auf dem Portal Sozialpolitik.

Anstieg durch Flüchtlinge

„Hilfebedürftige Bezieher einer (vollen) Altersrente haben erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung. Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, wird bei Bedürftigkeit zunächst auf Leistungen nach dem dritten Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) verwiesen“, erklärt das Portal weiter. Hier sei aber vor allem der Unterhaltsrückgriff sehr viel rigider ausgestaltet. So haben bedürftige Erwerbsgeminderte nur dann Zugang zu Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII, sofern sie voll und dauerhaft erwerbsgemindert sind. Andernfalls werden auch sie auf Leistungen nach dem dritten Kapitel SGB XII bzw. nach dem SGB II (Hartz IV) verwiesen.

Ein Großteil des Anstiegs bei der Grundsicherung im Alter ab Dezember 2022 sei auch mit dem Ukraine-Krieg zu erklären. Seit Juni 2022 sind aus der Ukraine Geflüchtete in den Rechtskreis des SGB XII sowie des SGB II einbezogen.


Die Daten zu den einzelnen Bundesländern finden Sie in einer interaktiven Grafik auf dem Portal Sozialpolitik.

Immobilien an Nachwuchs verkaufen statt verschenken

Nach Berechnung der Bundesbank werden jährlich Vermögenswerte in Höhe von 400 Milliarden Euro an die nächste Generation weitergegeben. Fast die Hälfte davon sind Immobilien. Auch wenn die Immobilienpreise zuletzt etwas gefallen sind, stiegen sie in der vorherigen Phase der extrem niedrigen Zinsen kräftig an.

Zudem sollten Immobilienbesitzer beachten, dass seit Anfang vergangenen Jahres neue Regelungen zur steuerlichen Bewertung von Immobilien gelten. Deren Wert orientiert sich nun am tatsächlichen Verkaufswert. Daher gehen Schätzungen davon aus, dass der zu versteuernde Betrag in manchen Fällen um 20 bis 30 Prozent steigt.

Immobilien

„Beim Vererben einer Immobilie können somit erhebliche Steuerzahlungen anfallen“, folgert Prof. Dr. Rolf Tilmes, CFP®, Vorstandsvorsitzender des FPSB Deutschland. „Deshalb denken viele Erblasser über eine Schenkung zu Lebzeiten nach.“ Das ist vor allem deshalb reizvoll, weil der Freibetrag pro Kind bei 400.000 Euro liegt, der alle zehn Jahre neu auflebt – und das gilt für beide Elternteile. 

Dennoch hat dieser Weg auch seine Nachteile. „Bei großem Immobilienbesitz oder wenn es um mehrere Immobilien geht, können trotzdem Steuern anfallen“, so Tilmes weiter. „Dazu kommt, dass der Beschenkte bei bereits abgeschriebenen Objekten keine Abschreibungen mehr vornehmen darf.“  

Steuerlast lässt sich optimieren

„Deshalb kann es sich für Familien mit großem Immobilienvermögen lohnen, einen Verkauf an den eigenen Nachwuchs in Erwägung zu ziehen“, erklärt Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance, Wealth Management & Sustainability Management an der EBS Executive School in Oestrich-Winkel ist. „Dieser Weg bietet durchaus Vorteile.“ 

So können die Kinder, die ihren Eltern die Immobilie abkaufen, die gesamten Anschaffungskosten erneut abschreiben und auf diese Weise in den Folgejahren Steuern sparen. Wenn die Kinder einer geringeren Einkommensteuer unterliegen, lässt sich die Gesamtsteuerlast aus der Immobilie optimieren. Zudem wird bei einem Verkauf der Freibetrag im Rahmen der Schenkungssteuer nicht angegriffen. Weiterhin kommt der Nachwuchs, wenn das Haus unter seinem eigentlichen Wert verkauft wird, günstig an eine Immobilie. Ein solcher Verkauf durch die Eltern an die Kinder bietet sich an, wenn die zehnjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist.

Ratenzahlung als Rente für die Eltern

Mit dem eingenommenen Verkaufserlös ist es für die Eltern möglich, sich finanziell für das Alter abzusichern. Entlastend für die Kinder lässt sich im Kaufvertrag nämlich regeln, dass das Entgelt als Forderung der Eltern an die Kinder erfolgt. Dabei kann eine Ratenzahlung für den Verkaufspreis vereinbart werden, die der abgebenden Generation einen regelmäßigen Einnahmenstrom bietet und es den Kindern zugleich erleichtert, den Kauf zu stemmen. 

Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Option: „Es kann auch eine Idee sein, dass die Kinder dafür eine GmbH gründen und die Immobilie von den Eltern dann an diese Gesellschaft verkauft wird, was wiederum ertragssteuerliche Vorteile mit sich bringen kann“, erklärt der FPSB-Vorstand. Wo Vorteile sind, findet man allerdings auch Nachteile. So löst der Verkauf der Immobilie an die GmbH der Kinder Grunderwerbssteuer aus. Außerdem kann eine GmbH den späteren Verkauf, selbst nach Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren, nicht steuerfrei halten.

„Allerdings ist in der Regel kein Fall wie der andere, weshalb es individuell zu bestimmen gilt, ob sich dieses Modell überhaupt lohnt und was jeweils der beste Weg ist“, macht Prof. Tilmes klar. Aus diesem Grund kann es hilfreich sein, sich an einen vom FPSB Deutschland zertifizierten Finanz- und Nachfolgeplaner zu wenden.

Tuning im Maschinenraum der Betriebsrente

Der Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Betriebsrente befindet sich gerade in der Verbändeanhörung. Ein Blick auf die Veränderungen im Detail und eine Bewertung durch die Experten.

Über die zwei auffälligsten Komplexe des Gesetzentwurfs – die Aufstockung der Geringverdienerförderung und die Verbesserungen beim Sozialpartnermodell – gab es in den zurückliegenden Tagen allerorten schon viel zu hören und zu lesen. Doch im Maschinenraum der Betriebsrente ist noch weiteres Fein-Tuning geplant.

Mehr Spielraum für Opting-out-Modelle. Die Experten sind sich weitgehend einig, dass die automatische Teilnahme an der Entgeltumwandlung mit Widerspruchsmöglichkeit ein praktikabler Weg ist, um die Verbreitung der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung zu vergrößern. Neue Beschäftigte zahlen dabei ausnahmslos einen Teil ihres Verdienstes in einen Betriebsrentenvertrag ein, es sei denn, sie widersprechen ausdrücklich einer solchen Vereinbarung. Wegen des „Trägheitsmoments“ bleiben viele Arbeitnehmer aber, das zeigen die Erfahrungen, in den Opting-out-Modellen und bauen sich so eine Betriebsrente auf.

Bislang durften nur die Tarifvertragsparteien solche Modelle vereinbaren. Künftig soll, so die Planungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, dies auch auf betrieblicher Ebene vereinbart werden. Voraussetzung: Der Arbeitgeber steuert einen Beitrag von mindestens 20 Prozent bei. Über diese Hürde gehen viele Unternehmen sicherlich leichten Herzens. Bereits jetzt müssen sie die ersparten SV-Beiträge (pauschal 15 Prozent oder exakt abgerechnet) zuschießen. Der Arbeitgeberbeitrag steigt also nur in überschaubarem Maße. Die Öffnung beim Opting-out könnte der Verbreitung der Entgeltumwandlung einen neuen Schub verleihen.

Klarstellung zu den Zeitwertkonten

Flexibilisierung des Rentenübergangs. Das Gesetz soll den Bezug einer vorzeitigen betrieblichen Altersrente erlauben, wenn der Empfänger eine gesetzliche Teilrente bezieht. Ebenso ist die Zulassung von Pensionskassenleistungen auch dann geplant, wenn das bisherige Erwerbseinkommen nur teilweise entfällt. Bislang durften Pensionskassen nur dann zahlen, wenn es kein Erwerbseinkommen mehr gibt und der Anwärter in Rente geht. Eine Klarstellung zu den Zeitwertkonten schafft ebenfalls mehr Spielraum. So wird zugelassen, dass diese Konten auch bei einem vorzeitigen Bezug einer gesetzlichen Altersrente entspart werden können, zumindest bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Damit müsste die Verwaltung der Sozialversicherung eine Position räumen. In der Vergangenheit hat sie darauf bestanden, dass mit Beginn der gesetzlichen Rente eine regelmäßige Entnahme aus den Zeitwertkonten nicht mehr zulässig ist und das vorhandene Restguthaben über die Regelung für den sogenannten Störfall ausgezahlt werden muss.

Diese drei Änderungen erlauben Arbeitnehmern und Arbeitgebern mehr Kombinationsmöglichkeiten für die Gestaltung der späten Erwerbsphase. Eine Verringerung der Arbeitszeit bei gleichzeitiger Kompensation der Verdienstausfälle aus anderen Finanzierungsquellen könnte Beschäftigte verstärkt dazu bringen, länger im Erwerbsleben zu verbleiben als bisher.

Mehr Freiheiten für Abfindungen

Verbesserte Lösung für Minianwartschaften. Für die Abfindung von geringen Renten, die Arbeitgebern vergleichsweise viel Verwaltungsaufwand bescheren, soll künftig eine höhere Grenze gelten. Bislang können kleine Anwartschaften, die zum Beispiel durch einen häufigeren Wechsel des Arbeitgebers entstehen, mit einer Kapitalzahlung abgefunden werden, wenn sie nicht mehr als ein Prozent der monatlichen Bezugsgröße ausmachen (§ 18 SGB IV). Dieser Wert beträgt derzeit rund 35 Euro. Die Grenze soll nun auf zwei Prozent der Bezugsgröße angehoben werden. Voraussetzung: Der Arbeitnehmer stimmt zu und die Abfindung fließt als Extra-Beitrag in die gesetzlichen Rente.

Letzteres, so die Experten des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson, führe zu einem gewissen Systembruch. Damit seien zwar in der betrieblichen Altersversorgung höhere Abfindungen möglich, aber nur wenn die Abfindungsbeträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen. Eine solche Durchmischung von Elementen der 2. Säule der Alterssicherung mit der 1. Säule sollte jedoch auf solch vergleichsweise geringfügige Sachverhalte beschränkt bleiben.