Die Vorabpauschale ist für viele Anleger inzwischen ein jährliches Ritual. Der Steuerabzug im Depot, obwohl weder etwas verkauft wurde noch Ausschüttungen geflossen sind, sorgt regelmäßig für Irritationen.
Normalerweise gilt das Zuflussprinzip, vereinfacht: Besteuert wird, wenn wirklich Geld geflossen ist. Das ist bei der Vorabpauschale anders, sie soll Steuerstundungseffekte bei Fonds und ETFs nicht zu groß werden lassen. Deshalb wird ein pauschaler Mindest-Ertrag versteuert, ohne dass ein Zufluss stattgefunden hat. Ja, es ist nur eine Vorauszahlung. Aber dadurch fehlt Geld im Investment und der Zinseszinseffekt wird gebremst.
Fondsfusionen: Steuerbelastung trotz unveränderter Anlage
Neben der Vorabpauschale gibt es für Fonds- und ETF-Anleger noch andere Situationen, in denen man unfreiwillig und ungeplant in eine Steuerbelastung rutscht. Ein Beispiel sind grenzüberschreitende Fonds-Fusionen. Wenn Fonds oder ETFs zusammengelegt werden (häufig aus Kostengründen) ändert sich für den Anleger wirtschaftlich erstmal nichts. In der Praxis geht das im Alltag oft unter – das kenne ich aus eigener Erfahrung – und man wundert sich später höchstens über einen anderen Fondsnamen oder eine neue ISIN im Depot. Steuerlich kann ein solcher Vorgang aber wie ein Verkauf mit anschließendem Neukauf behandelt werden. Das Ergebnis: Gewinne werden besteuert und Liquidität fließt ab, obwohl der Anleger das gar nicht gewollt hat.
Die Fondspolice als Strukturinstrument
An dieser Stelle gewinnt ein struktureller Ansatz an Bedeutung: die Fondspolice als Struktur. Während der Vertragslaufzeit entkoppelt sie das laufende Investmentgeschehen (Käufe, Verkäufe, Fusionen) von der privaten Abgeltungsteuer des Kunden. Die Vorabpauschale fällt in dieser Struktur nicht an, auch grenzüberschreitende Fondsfusionen finden in der Regel ohne Steuerbelastung statt.

Sie ist allerdings kein universelles Instrument, sondern entfaltet ihre Vorteile vor allem bei langfristigen Strategien, aktiven Umschichtungen und in der Vermögensnachfolge. Der während der Laufzeit bestehende Steueraufschub kann sich dabei im Erbfall zu einer vollständigen Abgeltungsteuerfreiheit der Wertzuwächse entwickeln. Entscheidend ist weniger die Komplexität an sich, sondern welche Bedeutung diese Struktur im individuellen Fall für das Gesamtvermögen und die Nachfolgeziele hat.
Umschichten ohne Steuerabzug: ein oft unterschätzter Effekt
Diese Entkoppelung wirkt grundsätzlich: Umschichtungen von Fonds und ETFs innerhalb der Fondspolice bleiben während der Vertragslaufzeit in der Regel ohne unmittelbare Steuerbelastung. Im Depot führt hingegen jede Umschichtung zu einer steuerpflichtigen Gewinnrealisierung. Das klingt banal, kann aber starke Auswirkungen auf die Gesamtperformance haben. Wer langfristig anlegt, Strategien anpasst und verändert, Rebalancing umsetzt – kurz: wer aktiv mit seinen Fonds arbeitet – der gewinnt durch diese Struktur an Handlungsspielraum.
Wichtig ist jedoch: diese steuerliche Entlastung ist zunächst ein Steueraufschub. Die Besteuerung erfolgt später bei Auszahlung und kann, abhängig von Laufzeit und Lebensalter, teilweise steuerbegünstigt sein (Stichwort 12/62). Besonders interessant wird es steuerlich dann, wenn Vermögen für Kinder oder Enkel bestimmt ist. In passenden Nachfolgegestaltungen können Erträge aus Fondspolicen vollständig steuerfrei ausgezahlt werden. Gerade in der Nachfolgeplanung kann dieser Unterschied über 20 bis 30 Jahre je nach Volumen im fünfstelligen Bereich liegen. Damit ist die Fondspolice nicht nur ein Instrument zur Steuerstundung, sondern ein Baustein für eine steuerlich effiziente Vermögensübertragung.
Struktur entscheidet mit über die Rendite
Die Vorabpauschale zeigt jedes Jahr, dass Fondsbesteuerung nicht erst beim Verkauf einsetzt. Wer langfristig plant, sollte neben Produkt und Kosten auch die Struktur berücksichtigen. Denn nicht nur der Markt entscheidet über die Rendite, sondern auch, ob und wann Steuern anfallen.
Zusatzinformationen: Was Anleger oft unterschätzen
| – Steuern fallen nicht erst beim Verkauf an. Die Vorabpauschale belastet das Depot jährlich – auch ohne Ausschüttung oder Verkauf. – Fondsfusionen können steuerlich wie Verkäufe wirken. Wirtschaftlich ändert sich nichts, steuerlich kann dennoch Liquidität abfließen. – Struktur beeinflusst die Rendite stärker als viele erwarten. In einer Fondspolice bleiben Umschichtungen und Fusionen während der Laufzeit in der Regel steuerfrei – im Depot nicht. – Steueraufschub ist kein Steuersparen, aber ein Renditefaktor. Gerade bei langen Anlagehorizonten und in der Nachfolgeplanung kann der Zeitpunkt der Besteuerung entscheidend sein. |

Stefan Brähler ist Certified Foundation and Estate Planner (CFEP®) und Testamentsvollstrecker. Als Geschäftsführer der Confidema GmbH ist er seit 20 Jahren auf Ruhestands- und Nachfolgeplanung, Vermögensstrukturierung und Investmentpolicen für vermögende Familien spezialisiert.