Kann die Politik nach mehreren Anläufen diesmal eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge auf den Weg bringen – und damit Vertrauen zurückgewinnen? Die Leitfrage „Gelingt jetzt der große Wurf?“ prägte den DIA.Dialog des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) im Berliner Quartier „Zukunft“. In außergewöhnlich konstruktiver Atmosphäre diskutierten Vertreter und Vertreterinnen der Koalition, Wissenschaft und Vorsorgeindustrie vor rund 100 Teilnehmern über den Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge und die Frühstartrente.

Den inhaltlichen Auftakt setzte Dr. Steffen Meyer, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen. Er ordnete die Reform über alle drei Säulen hinweg ein. Der demografische Druck auf die gesetzliche Rente und die deutlich gesunkene Akzeptanz der Riester-Rente machten einen Neustart der privaten Altersvorsorge notwendig. Ziel sei es, das Vertrauen in das Drei-Säulen-System insgesamt zu stärken. Dabei zeigte er sich offen für eine konstruktive Diskussion des Gesetzentwurfs und punktuelle Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren, um die Wirksamkeit der Reform zu erhöhen.
Über die fachlichen Details des Gesetzentwurfs diskutierten auf dem nachfolgenden Podium Dr. Carsten Brodesser, Berichterstatter für das Altersvorsorgereformgesetz der CDU/CSU-Fraktion, und Frauke Heiligenstadt, finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, gemeinsam mit Dirk Degenhardt (Deka Vermögensmanagement), Dr. Volker Priebe (Allianz Lebensversicherung) und Dr. Dina Frommert (Deutsche Rentenversicherung Bund). Moderiert wurde der Abend von DIA-Sprecher Dr. Peter Schwark.
Reformziel: einfacher, renditeorientierter, breiter
Breiter Konsens bestand darin, dass die bisherige Riester-Rente ihre ursprüngliche Funktion nur noch eingeschränkt erfüllt und ein Neustart der geförderten privaten Vorsorge erforderlich ist. Neben Garantiezwängen und Niedrigzinsumfeld wurden vor allem Komplexität, Bürokratie, fehleranfällige Zulagenmechaniken und mangelnde Dynamisierung als Akzeptanzhemmnisse der Vergangenheit benannt.

Der Reformansatz setzt daher auf stärker kapitalmarktorientierte geförderte Produkte, ein Standardprodukt mit Voreinstellungen für weniger kapitalmarktaffine Sparer, eine vereinfachte, beitragsproportionale Förderung sowie mehr Flexibilität in Anspar- und Auszahlphase bei erleichtertem Anbieterwechsel.
Insbesondere die Frühstart-Rente soll frühe Kapitalmarkterfahrung ermöglichen und langfristig zu einer stärkeren Investmentkultur in Deutschland beitragen. Sie wurde im Panel als möglicher Katalysator für finanzielle Bildung bewertet.
Teilhabe am Kapitalmarkt und finanzielle Bildung
Ein Kernanliegen der Runde war die Frage, wie gerade kleine und mittlere Einkommen an den Chancen des Kapitalmarkts teilhaben können. Einigkeit bestand darin, dass die neue Förderlogik nicht nur renditestärkere Produkte ermöglichen, sondern auch diejenigen erreichen soll, die bislang kaum oder gar nicht vorsorgen. Die Kinderzulagen wurden dabei zum zentralen Prüfstein. Eine teilweise Absenkung der Förderintensität gegenüber dem Status quo wurde aus sozialpolitischer Sicht problematisiert. Mehrfach wurde betont, dass notwendige Eigenbeiträge selbst in moderater Höhe für viele Alleinerziehende und Haushalte mit niedrigen Einkommen kaum leistbar seien.
Wenn die Reform Breitenwirkung entfalten soll, müsse sie am unteren Einkommensrand funktionieren – nicht nur für informierte und bereits vorsorgeaffine Gruppen.
Kosten, Wettbewerb und Standardprodukt

Breiten Raum nahm die Debatte um die vorgesehene Kostenobergrenze von 1,5 % für Standardprodukte ein. Während einzelne Diskutanten Zweifel äußerten, ob dieser Deckel nicht zu hoch angesetzt sei, betonten andere die Rolle qualitativ hochwertiger Beratung, die finanziert werden müsse. Vor diesem Hintergrund wurde auch über die Verteilung der Abschlusskosten auf die gesamte Laufzeit kontrovers diskutiert.
Eng mit der Kostenregulierung verknüpft war die Frage nach Wettbewerb und Produktvielfalt. Für eine breite Akzeptanz brauche es einen Rahmen, der renditestarke Lösungen ermögliche und zugleich den Zugang für unterschiedliche Anbieter offenhalte.
Auszahlphase bis 85: Durchschnitt trifft Lebensrealität nicht immer
Besonders intensiv wurde die geplante Auszahlphase bis 85 Jahre diskutiert. Wenn staatlich geförderte private Vorsorge einen Teil des sinkenden gesetzlichen Rentenniveaus ersetzen soll, müsse sie bis zum Lebensende tragen. Andernfalls drohe eine Verschiebung der demografischen Risiken zurück in die Grundsicherung.
Die Herleitung über eine durchschnittliche Rentenbezugsdauer von rund 20 Jahren wurde zwar als rechnerisch nachvollziehbar anerkannt. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass ein erheblicher Teil der Versicherten diese Altersgrenze überlebt – insbesondere Frauen. Vorschläge reichten von einer Orientierung an 87 Jahren (20 Jahre ab Regelaltersgrenze 67) bis hin zu 90 Jahren. Zugleich wurde betont, dass Flexibilität zentral sei: Sparerinnen und Sparer sollten beim Übergang in den Ruhestand ein aktives Wahlrecht über Laufzeit und Endalter des Auszahlplans haben.

Die Politik signalisierte, dass die Frage des Mindestendalters von Auszahlplänen im parlamentarischen Verfahren noch diskutiert werden müsse.
Transparenz, PIA und Digitalisierung
Weitere Diskussionspunkte waren die geplante Abschaffung der Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) sowie das Fehlen einer zentralen digitalen Vergleichsmöglichkeit. Gerade bei wachsender Produktvielfalt seien Vergleichbarkeit, Transparenz und einfache digitale Prozesse entscheidend für Vertrauen und Nutzung.
Fazit
Der DIA.Dialog zeigte eine ernsthafte, fachlich fundierte Diskussion auf hohem Niveau. Der politische Wille zur Reform ist stark – die Bereitschaft, aus früheren Fehlern zu lernen, spürbar. Doch der Erfolg des Reformansatzes hängt maßgeblich von der praktischen Ausgestaltung ab: verständliche Förderung, ausreichende Flexibilität, tragfähige Produkte, breitere Teilhabe und wirkungsvolle Beratung sind die Schlüssel, die diese Reform nicht nur legislativ, sondern praktisch wirksam machen. Ob daraus tatsächlich der „große Wurf“ wird, entscheidet sich im parlamentarischen Verfahren.