Der Tod eines Menschen ist ein einschneidendes Erlebnis, auch wenn er sich durch eine schwere Krankheit schon länger angekündigt haben mag. Neben der emotionalen Belastung kommen plötzlich eine Vielzahl organisatorischer Aufgaben auf Hinterbliebene zu, die oftmals sehr zeitnah zu erledigen sind.
Verstirbt ein Angehöriger, muss zunächst der Tod offiziell festgestellt werden – im häuslichen Umfeld durch den Hausarzt oder den Notdienst, im Krankenhaus übernimmt dies das medizinische Personal. Anschließend stellt ein Arzt den Totenschein aus, ein notwendiges Dokument für alle weiteren Schritte im Todesfall.
Unmittelbar daran schließt sich die Auswahl eines Bestattungsunternehmens an. Hilfreich ist, dabei eine Vertrauensperson an der Seite zu haben. Der Bestatter in der Nachbarschaft, eine Empfehlung oder die Suche auf einer Onlineplattform sind Alternativen bei der Auswahl eines Unternehmens. Das wichtigste Dokument für alle weiteren Formalitäten ist die Sterbeurkunde, die beim zuständigen Standesamt beantragt werden muss. Dafür benötigt man neben dem Totenschein auch Ausweisdokumente und gegebenenfalls die Geburts- oder Heiratsurkunde des Verstorbenen, wobei das Bestattungsunternehmen hierbei in der Regel unterstützt.
Mit der Sterbeurkunde können dann unter anderem kontaktiert werden:
- Vermieter/Hausverwaltung (Kündigung oder Übernahme des Mietverhältnisses)
- Banken (Auflösung oder Umschreibung von Konten, Depots, Schließfach)
- Versicherung (Meldung Versicherungsfall oder Kündigung der Police)
- Versorgungsunternehmen
- Rundfunkgebühren
- ADAC
- Weitere Mitgliedschaften
Für die Hinterbliebenen ist dafür eine idealerweise in digitaler Form vorliegende, zu Lebzeiten vom Verstorbenen angefertigte Übersicht über alle relevanten Vertragsverhältnisse sehr wertvoll. Für diese Zwecke gibt es mittlerweile eine Reihe von digitalen Dienstleistern. Wichtig ist auch die Regelung des digitalen Nachlasses: E-Mail-Konten, soziale Netzwerke und Abonnements müssen verwaltet bzw. gekündigt oder aufgelöst werden. Hier gilt es, einen besonderen Blick auf Zahlungsverkehrsdienstleister, wie zum Beispiel Paypal, zu legen, um etwaige Guthaben zu sichern. Für viele Vorgänge muss auch ein Erbnachweis in Form eines eröffneten Testaments oder Erbscheins beigebracht werden. Beides erfolgt mit einem Antrag beim Nachlassgericht.
In Würde Abschied nehmen
Die Planung der Bestattung sollte immer gemeinsam mit dem Bestatter erfolgen, unabhängig davon, ob der/die Verstorbene konkrete Wünsche oder Anweisungen dazu hinterlassen hat. Die Entscheidung über eine öffentliche Beisetzung oder eine im engsten Familienkreis, die Musikauswahl, etwaige Redebeiträge und die Gestaltung des Grabes – all das sind Entscheidungen, die emotional belasten können. Dennoch bieten sie auch die Möglichkeit, in Würde Abschied zu nehmen und der verstorbenen Person gerecht zu werden.
Nach der Beerdigung kehrt zunächst eine gewisse Ruhe ein, doch die eigentliche Phase der Trauer beginnt erst jetzt. Der Alltag geht weiter, aber vieles fühlt sich verändert an. Trauer ist kein linearer Prozess – sie verläuft individuell, oft in Wellen und benötigt Zeit. Gespräche mit Familie und Freunden sowie der Austausch mit Menschen, die Ähnliches erlebt hatten, sind dabei hilfreich. Auch strukturierende Aufgaben – etwa das Ordnen von Unterlagen oder das Auflösen der Wohnung – können helfen, die Situation Schritt für Schritt zu verarbeiten.
Gastautor Oliver Kirbach ist Direktor bei der Hansen und Heinrich AG, einem Vermögensverwalter in Berlin.