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Jeder Zehnte lebt in zu kleiner Wohnung

8,5 Millionen Deutschen leben in einer zu kleinen Wohnung. In Zeiten von Home-Office und Home-Schooling eine dramatische Zahl.

Als zu beengt gilt eine Wohnung, wenn sie weniger Räume hat, als Personenpaare im Haushalt leben. Zudem muss es einen Gemeinschaftsraum für alle geben. Wenn zwei Kinder unter 12 Jahren sich ein Zimmer teilen, gilt die Wohnung jedoch noch nicht als zu klein.

Überbelegt wäre eine Wohnung demnach, wenn sich zum Beispiel zwei Kinder über 12 Jahren ein Zimmer teilen müssen oder die Eltern dauerhaft im Wohnzimmer schlafen, weil ihnen ein eigener Raum fehlt. Erschreckend: Auf 10,3 Prozent der Deutschen trifft eine solche Wohnsituation zu. Das zeigen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Besonders in den Städten gibt es zu Hause Platzmangel. Gut jede siebente Person lebt hier in einer überbelegten Wohnung. In Kleinstädten und Vororten hingegen besitzen nur rund halb so viele Menschen zu kleine Wohnverhältnisse. Auf dem Land haben lediglich 5,8 Prozent der Bevölkerung einen zu kleinem Wohnraum. Das liegt vor allem an den deutlich günstigeren Mietkosten in ländlichen Gegenden. In der Stadt kommt neben den höheren Preisen zudem die steigende Wohnungsknappheit hinzu. Bei Familienzuwachs fällt ein Umzug in eine größere Bleibe selbst bei ausreichend Budget damit deutlich schwerer als auf dem Land.

Jeder dritte Alleinerziehende wohnt beengt

Am höchsten ist die Überbelegungsquote bei Alleinerziehenden mit einem oder mehreren Kindern. 30 Prozent von ihnen lebten 2020 auf zu knappen Wohnraum. Bei zusammenlebenden Eltern liegt der Wert hingegen nur um die acht Prozent. Alleinerziehende sind folglich besonders betroffen von Pandemie-Maßnahmen, die das Arbeiten und die Kinderbetreuung in den eigenen vier Wänden erforderlich machen. Die Leidtragenden sind vor allem die Kinder. Unter 18-Jährige stellen nach den Studienergebnissen die Gruppe, die am häufigsten beengt wohnt. Das bedeutet konkret, dass sich unter 12-Jährige ihr Zimmer mit mindestens zwei weiteren Geschwistern teilen. Teenager haben bei beengten Wohnverhältnissen ebenso keinen eigenen Raum für sich oder es gibt kein vollwertiges Wohnzimmer, weil dieses schon als Schlafzimmer für mindestens ein Elternteil umfunktioniert wurde.