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Petition für geschütztes Altersvorsorgedepot

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Beim Deutschen Bundestag ging Ende Juni eine Petition ein, die ein spezielles Altersvorsorgedepot fordert. Petent ist der IT-Unternehmer Gerald Baumann. Im Gespräch erläutert er seine Beweggründe.

Ein Mangel an Möglichkeiten, für die Altersvorsorge zu sparen, besteht in Deutschland wahrlich nicht. Welches Ziel verfolgen Sie mit Ihrer Petition?

Der Gesetzgeber soll in Deutschland eine spezielle Form eines Wertpapierdepots einführen, in das bis zur Rente nur Einzahlungen, aber keine Entnahmen erlaubt sind. Im Gegenzug für diese Beschränkung ist es vor Pfändungen geschützt. Mit solch einem Konto könnte jeder in renditestarken und kostengünstigen Investmentfonds ansparen und sich damit ein finanzielles Polster für das Alter anlegen. Viele Experten bis hin zu Verbraucherschützern empfehlen eine solche Vorsorgestrategie.

Das kann heute schon jeder tun.

Machen aber die wenigsten, weil darüber immer ein Damoklesschwert hängt für den Fall, dass es mal im Beruf oder im Leben nicht so gut läuft. Nehmen Sie folgendes Beispiel: Ein Unternehmensgründer muss Insolvenz anmelden, weil eine schlechte Zahlungsmoral seiner Kunden die Liquidität im Unternehmen austrocknete. Er gerät anschließend auch noch in die Privatinsolvenz. Nur eine kleine Anzahl privilegierter Finanzprodukte darf dann nicht angetastet werden. Dies mit der ausdrücklichen Begründung, dass dieses Geld für die Altersvorsorge gedacht ist. Ein Depot mit Investmentfonds kann aber doch ebenso für den besonderen Zweck der Altersvorsorge reserviert werden. Ich fordere daher mit der Petition nichts anderes als das, was bereits für einige wenige Altersvorsorgeprodukte gilt.

„Ich fordere keinerlei staatliche Förderung oder Steuervorteil.“

Sie spielen vor allem auf staatlich geförderte Altersvorsorgeformen wie die Riester-Rente an. Die Förderung und der besondere Schutz werden mit der lebenslangen Altersabsicherung begründet. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Altersvorsorge und Vermögensbildung.

Nur jene Sparverträge als Vorsorge gelten zu lassen, die zu einer lebenslangen Rente führen, halte ich für falsch und ich entdecke darin ein Menschenbild, das nicht meinen Erfahrungen entspricht. Den Bürgern wird damit unterstellt, entweder nicht kompetent genug zu sein, die finanziellen Mittel so einzuteilen, dass sie bis ans Lebensende reichen, oder aber gemeinschaftsschädigend zum Rentenbeginn alles zu verprassen, um anschließend dem Staat per Grundsicherung auf der Tasche zu liegen.

Selbst wenn beides nicht zutrifft, bleibt aber immer noch das sogenannte Langlebigkeitsrisiko. Keiner weiß, wie lange das Geld reichen muss. Darauf beruht ja die Ansicht, dass Altersvorsorge vor allem eine lebenslange Leibrente sein sollte.

Dann muss mir aber mal jemand erklären, warum bei vielen Betriebsrenten die Arbeitnehmer zu Rentenbeginn ein Kapitalwahlrecht haben und selbst bei dieser stark geschützten und geförderten Form der Altersvorsorge nach eigenem Ermessen auf eine lebenslange Rente verzichten können. Ich fordere mit der Petition ja keinerlei staatliche Förderung oder Steuervorteile, einzig und allein die Gewährung der Pfändungssicherheit ist das Ziel.

„Ausschlaggebend waren für mich vor allem die Null- und Negativzinsen.“

Warum haben Sie gerade jetzt Ihre Petition eingereicht?

Dieses Projekt habe ich schon im letzten Herbst begonnen. Ausschlaggebend waren für mich neben der fehlenden Absicherung von Lebensrisiken vor allem die Null- und Negativzinsen. Seit mittlerweile zehn Jahren sind Aktienanlagen alternativlos geworden. Alle Ökonomen sehen kein Ende dieser Geldpolitik. Damit verlieren die klassischen privaten Vorsorgeprodukte, die in Anleihen investieren müssen, ihre Rendite und werden nach Abzug der Kosten wahrscheinlich nur Kapitalerhalt bieten können.

Die Corona-Pandemie hat die Notwendigkeit eines solchen geschützten Depots noch einmal eindringlich vorgeführt. Viele unverschuldet plötzlich erwerbslose Bürger waren gezwungen, ihre private Altersvorsorge in Investmentdepots anzugreifen. Staatliche Hilfe in Form von Arbeitslosengeld II gibt es nur, wenn kein nennenswertes Vermögen mehr vorhanden ist.

„Das Geld, das in dem Depot liegt, soll einzig und allein der Altersvorsorge dienen.“

Um das zu verhindern, genügt aber Pfändungssicherheit nicht. Dazu wären weitergehende Änderungen im Sozialrecht erforderlich.

Dann lassen Sie es mich so formulieren: Das Geld, das in diesem Depot liegt, soll einzig und allein der Altersvorsorge dienen. Wenn dafür auch weitere rechtliche Änderungen erforderlich sind, wie zum Beispiel dieses besondere Altersvorsorgedepot als Schonvermögen anzuerkennen, dann müssen auch diese vorgenommen werden.

Wie geht es weiter mit der Petition?

Der Bundestag hat ihren Eingang inzwischen bestätigt. Sie wird demnächst im Internetportal des Petitionsausschusses veröffentlicht. Wenn anschließend innerhalb von vier Wochen 50.000 Unterstützer mitzeichnen, erreicht sie das sogenannte Quorum. Es besteht dann die Gelegenheit, dieses Anliegen mit den Abgeordneten in einer öffentlichen Sitzung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu diskutieren.  Unabhängig von der Anzahl der Unterstützer findet eine parlamentarische Prüfung statt. Ich werde darüber auf der Webseite av-depot.de, die ich dafür eingerichtet habe, informieren.