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Noch ein guter Vorsatz fürs Jahr 2020

Der Jahreswechsel ist für viele die Gelegenheit, sich mit Vorsätzen für die nächsten zwölf Monate zu wappnen. Gesünder leben, mehr Sport treiben, mit dem Rauchen aufhören – das sind die Klassiker im Repertoire der guten Vorsätze.

An eines denken die meisten allerdings überhaupt nicht. Endlich mal Vorsorge für den Fall treffen, wenn man selbst nicht mehr über seine Angelegenheiten entscheiden kann.

Allein den Gedanken daran schieben viele weit vor sich her, nicht nur in der Neujahrsnacht, wenn die guten Vorsätze Gestalt annehmen. Daher besitzt ein großer Teil der Deutschen auch keine Vorsorgevollmacht, die Sicherheit in einer solchen Situation für alle Beteiligte schafft. Das kann sich als folgenreiche Nachlässigkeit erweisen.

Für 1,25 Millionen volljährige Personen, die wegen einer psychischen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können, mussten die Amtsgerichte einen Betreuer oder eine Betreuerin bestellen, da die Betroffenen ihre Vertretung nicht durch eine Vorsorgevollmacht geregelt hatten. Nur bei knapp der Hälfte dieser Personen stammte der Betreuer aus der eigenen Familie. In etwa 600.000 Fällen übernimmt diese Aufgabe ein Berufsbetreuer. Unter diesen Umständen entscheidet dann ein für die Familie Fremder über alle wesentlichen Dinge des Lebens. Wer diese Situation verhindern will, muss beizeiten Vorkehrungen treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht kann jeder eine oder mehrere Personen seines Vertrauens bestimmen, die befugt sind, bei Bedarf die Angelegenheiten zu regeln. Die Vollmacht ermöglicht den Vertretern ein schnelles und unkompliziertes Handeln – angefangen bei dringenden Behördengängen bis zur Organisation einer häuslichen Pflege.

Beizeiten Person des Vertrauens bestimmen

Niemand beschäftigt sich gern mit dem Gedanken, dass ein Unfall oder eine schwere Erkrankung dazu führt, dass man nicht mehr über sein Leben selbst entscheiden kann. Dennoch ist es wichtig, für den Fall der Fälle gewappnet zu sein. Auch im Interesse der eigenen Familie. So glauben viele, dass der Ehegatte für seinen Partner handeln kann, wenn dieser nicht mehr zu einem selbstbestimmten Leben in der Lage ist. Das stimmt jedoch nicht. Ab dem 18. Lebensjahr ist niemand mehr per Gesetz berechtigt, für den anderen zu handeln. Mit einer Vorsorgevollmacht aber lässt sich eine Person des Vertrauens bestimmen, die alle darin aufgeführten Angelegenheiten übernehmen kann.

Ratgeber mit vielen Informationen und Formularen

Daher wäre es ein guter Vorsatz für 2020, in einer ruhigen Stunde im Kreis der Familie einmal darüber zu sprechen, wer bevollmächtigt sein soll, wenn es zum Äußersten kommt. Ein Ratgeber des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) liefert für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung viele Informationen und Anleitung zum Ausfüllen der Formulare, die als beschreibbare PDF ebenfalls in der Online-Broschüre enthalten sind. Wer das geregelt hat, kann sich dann der Erfüllung der übrigen guten Vorsätze in aller Ruhe widmen.

Die DIA-Vorsorgemappe finden Sie hier.