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Günstiger ohne Günstigerprüfung

Die Riester-Rente ist das mit Abstand komplexeste Produkt für die Altersvorsorge. „Schuld“ daran ist das aufwändige Förderverfahren. Frank Breiting, bei der DWS für die Altersvorsorgeprodukte verantwortlich, hat gemeinsam mit Kollegen eine einfachere Förderung entworfen. Im DIA-Gespräch erläutert er seinen Vorschlag.

Die größte Quelle von Aufwand beim Anbieter und Frust beim Kunden ist das Zulageverfahren. Müsste man bei einer Vereinfachung vor allem dort den Hebel ansetzen?

Genau das haben wir gemacht. Das doppelte Förderverfahren, das bei der Riester-Rente angewandt wird, macht die Verwaltung so schwer- und fehleranfällig. Im ersten Schritt zahlt die Zentrale Zulagenstelle die Grund- und Kinderzulage, prüft die Korrektheit der Auszahlung aber erst viel später. Zusätzlich erfolgt die Günstigerprüfung beim Finanzamt. Zwei Behörden berechnen so nacheinander die Zulage.

Das verdoppelt den Aufwand und schafft jede Menge Fehlerquellen. Insbesondere, weil die Zulagenstelle auf – oft fehlerhafte  – Datenlieferungen des Kunden angewiesen ist. Außerdem versickert ein erheblicher Teil der Förderung im Konsum. Die Steuerersparnis, die mit steigendem Einkommen anwächst, landet nämlich in aller Regel gar nicht im Riester-Vertrag. Der volle Umfang der Förderung wird daher von den allermeisten gar nicht wahrgenommen. Die Förderung wird stark unterschätzt.

Was schlagen Sie zur Vereinfachung vor?

Ein Förderprinzip, bei dem die Günstigerprüfung durch die Finanzämter entfällt und durch eine zusätzliche prozentuale Zulage auf den Beitrag ersetzt wird. Die Feststellung der Förderung wird abschließend von der Zentralen Zulagenstelle oder dem Bundeszentralamt für Steuern vorgenommen. Gleichzeitig wollen wir die Förderbedingungen entschlacken. Die Unterscheidung in mittelbare, unmittelbare und keine Förderberechtigung entfällt. Diese Unterscheidung hat ohnehin fast niemand richtig verstanden. Jeder Steuerzahler darf sparen und erhält auch einen Zuschuss auf die eigenen Sparbeiträge. Damit verschwindet schon einmal die Feststellung des Förderstatus, der sich im Laufe des Lebens immer mal wieder ändern kann.

Es wird ein Mindesteigenbeitrag in drei Stufen festgesetzt, je nachdem in welcher Einkommensklasse der Sparer ist. Dafür gibt es eine pauschalierte Einstufung in die Gruppen geringe, mittlere und hohe Einkommen. Mit dieser deutlichen Vereinfachung entfällt zudem der ständige Abgleich mit dem Bruttoverdienst aus dem Vorjahr, mit dem bislang die individuelle Förderung bestimmt wird. Ist der Mindestbeitrag eingezahlt, erhält der Riester-Sparer die Grund- und Kinderzulage. Zusätzlich erlangt der Sparer eine prozentuale Förderung, die von seiner gesamten Sparleistung abhängt.

„Die soziale Ausgewogenheit ließe sich ein Stück verbessern.“

In welcher Höhe?

Da kommt es letztlich auf die konkrete Ausgestaltung des Modells an. Ob zum Beispiel der Mindestbeitrag mitgezählt oder ob nur die Sparsumme über diesem Betrag angesetzt wird. Das könnten dann zum Beispiel 30 Cent für jeden Euro sein, mit einer Obergrenze, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Einen solchen Deckel gibt es heute in der Riester-Förderung auch schon. Denkbar wäre auch eine graduell ansteigende Förderung, womit höhere Sparanstrengungen besonders belohnt werden. Die Bemessung der Förderung könnte so justiert werden, dass dem Staat im Vergleich zur bisherigen Förderung kein Mehraufwand entsteht.

Geringe Verschiebungen der Förderung sind garantiert nicht zu vermeiden bei einer solchen Umstellung. Wahrscheinlich ist, dass insbesondere Geringverdiener etwas besser fahren als bisher, da diese Gruppe nie eine Steuerförderung gehabt hat, nun aber x Prozent auf den Beitrag zusätzlich erhält. Das wäre politisch sehr gut vertretbar. Die soziale Ausgewogenheit der Riester-Rente ließe sich ein Stück verbessern. Ganz wichtig ist aber, dass die gesamte Förderung des Staates dort landet, wo sie hingehört, nämlich im Vorsorgevertrag und nicht auf dem Girokonto. Das dürfte auch die empfundene Attraktivität der Förderung stark anheben.

„Die Fehlerhäufigkeit ließe sich auf nahezu null reduzieren.“

Wie würde sich das Meldeverfahren verändern?

Es gäbe nur noch drei Stationen. Der Kunde teilt dem Anbieter des Riester-Vertrages beim Abschluss seine Steueridentifikationsnummer mit. Von Bestandskunden liegen Anbietern diese Nummern bereits vor. Der Anbieter meldet dem Bundeszentralamt für Steuern oder der Zulagenstelle die Höhe des eingezahlten Beitrags und die Steuer-ID. Dort erfolgt dann fallabschließend die Prüfung der Zulagenforderung:

Damit ließe sich die Fehlerhäufigkeit auf nahezu null reduzieren und eine einmal gewährte Zulage gehört definitiv dem Kunden. Heute sind Fehler und Rückforderungen wegen der Vielzahl der beteiligten Akteure und der Vielzahl an notwendigen Informationen und Daten die Regel.

„Die Politik sollte jetzt handeln.“

Auch die Förderung wäre schneller und direkter als bisher …

…weil der Sparer nicht erst bis zum Steuerbescheid des zurückliegenden Jahres warten muss, sondern sofort die gesamte Förderung in seinen Vertrag fließt und sowohl Bruttogehalt, Anzahl der Kinder und gezahlter Beitrag im Januar des Folgejahres vorliegen. Heute wird die steuerliche Förderung doch in aller Regel konsumiert. Niemand überweist nach der Steuererstattung zusätzlich Geld in den Riester-Vertrag. Aber dort gehört die Förderung doch hin. Eine solche Umstellung löst die großen Probleme der Riesterrente synchron und verbreitert die Zielgruppe um die Selbstständigen, denn gerade für viele gering verdienende Solo-Selbstständige ist die Riesterförderung extrem attraktiv. Die Argumente liegen also auf der Hand: Bürokratieabbau, Stärkung der sozial Schwachen, höhere Rendite. Die Politik sollte jetzt handeln.