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Gibt es Handlungsbedarf bei der Patientenverfügung?

Wie wirkt sich die aktuelle Situation auf bestehende Rechtsdokumente aus? Müssen zum Beispiel Inhaber einer Patientenverfügung aufgrund der Corona-Pandemie darin Änderungen vornehmen?

Eine Pandemie, ausgelöst durch das COVID-19 Virus, hat letztes Jahr das Leben auf der ganzen Welt stark beeinflusst. Überall mussten Menschen lernen, mit der neuen, ungewohnten Situation umzugehen.

Viele Fragen wurden öffentlich thematisiert und täglich erscheinen neue Corona-Berichte. Darin wird auch häufig diskutiert, inwieweit rechtliche Regelungen an diese Situation angepasst werden müssen.

Die kooperierenden Anwaltskanzleien von JURA DIREKT haben hierzu eine klare Meinung. „Eine konkret formulierte, auf den Sterbeprozess bezogene Patientenverfügung gilt immer unter der Maßgabe, dass sich der Patient im unmittelbaren, unabwendbaren Sterbeprozess befindet. Aufgrund welcher ‚Erkrankung‘ spielt dabei keine Rolle. Es wird also nicht zwischen einer Infizierung mit dem COVID-19 Virus und einer anderen Krankheit unterschieden.“

Klare Antwort von Anwälten und Fachärzten

So sehen die Anwälte eine Anpassung der Patientenverfügung und anderer Vollmachten wegen Corona als nicht notwendig an. „Besteht eine realistische Überlebenschance des Patienten, werden intensivmedizinische Maßnahmen in jedem Fall durchgeführt. Die Patientenverfügung greift daher erst, wenn keine Aussicht auf Wiedergenesung und keine Überlebenschance besteht.“

Auch die Fachärzte des Wissenschaftlichen Beirats der JURA DIREKT betonen, dass es sich bei einer COVID-19 Erkrankung nicht um eine infauste Prognose handelt. Das bedeutet, dass eine Infizierung mit dem COVID-19 Virus nicht voraussetzt, dass erst einmal ein ungünstiger Krankheitsverlauf zu erwarten ist, und sie somit keinen Bezug auf die Anwendungsbereiche der Patientenverfügung hat. Diese beziehen sich auf den tatsächlichen Sterbeprozess.

Frühzeitige Aufklärungsarbeit hilft

JURA DIREKT begleitet seit 2011 bundesweit Kunden mit umfangreichen TÜV-zertifizierten Serviceleistungen und unterstützt Betroffene und deren Angehörige im Fall der Fälle mit einem 24/7-Notfallservice. In den letzten Monaten haben die Fragen der Kunden durchaus zugenommen. Allerdings seien es weitaus weniger Anfragen, als man vermuten würde, heißt es aus dem Management.

„Wir führen täglich mehrere hundert persönliche Gespräche mit unseren Kunden und ihren Familienmitgliedern. Wir haben frühzeitig Aufklärungsarbeit über die Auswirkungen des COVID-19-Virus auf die Patientenverfügung und andere Vollmachten geleistet. Es entsteht eher der Eindruck, dass Fragen sich dann häufen, wenn das Thema in einer TV-Sendung oder einem Zeitungsartikel diskutiert wird. Das verunsichert die Menschen oft“, so Domenico Anic, Geschäftsführender Gesellschafter der JURA DIREKT.

„Wer seine Angehörigen im Fall der Fälle entlasten will, sollte sich frühzeitig um individuelle Rechtsdokumente und die persönliche Begleitung im Notfall kümmern“, fügt Anic hinzu. „Uns ist eher die allgemeine Aufklärungsarbeit zusammen mit unseren Partnern wichtig. Wir erleben es tagtäglich, wie emotional Familienmitglieder auf eine unvorhersehbare Situation reagieren. Sie wissen dann häufig nicht, was sie machen sollen. Das ist nicht erst seit der Corona-Pandemie so. Vollmachten, Testament und 24-Stunden-Notfall-Hilfe ist das, was jeder Deutsche ab Erreichen der Volljährigkeit benötigt. Egal ob innerhalb einer Pandemie oder nicht. Wer bereits eine Patientenverfügung oder andere Dokumente hat, sollte dafür sorgen, dass seine Angehörigen im Fall der Fälle dauerhaft und nachhaltig unterstützt werden und dass sie bei Fragen wissen, wohin sie sich wenden können.“


JURA DIREKT ist eine bundesweit tätige, spezialisierte Servicegesellschaft für rechtliche Vorsorge und aktives Notfallmanagement, mit der das Deutsche Institut für Altersvorsorge zusammenarbeitet. So erhalten die Besitzer der DIA-Vorsorgemappe dadurch auf Wunsch weitergehende Unterstützung. Mehr dazu hier.